Antwort von
nach 11 Tagen
hilfreich
Hi Robert :o)
Und abschließend darf ich dich noch auf
die Frage verweisen, da war nämlich
ausdrücklich vermerkt, daß es in DE KEIN
Schutzrecht gibt.
eben, deshalb der hinweis auf eine
mögliche nachanmeldung. (Oder stellt das
recht auf nachanmeldung ein schutzrecht
dar????)
Die Frage lautete:
"Darf man ein US-Produkt, für das in mehreren Ländern - außer Deutschland - ein Patent vorliegt, in Deutschland nachbauen und verkaufen oder muß man sich in den USA vom Hersteller/Erfinder eine Lizenz holen?"
Du hast schon recht, daß ich annahm, daß die Schutzrechtssituation in DE überprüft wurde und kein Patent und auch keine Patentanmeldung vorlag. Nachdem das US-Patent bereits erteilt war und bekanntlich Anmeldungen in DE innerhalb von 18 Monaten ab Prioritätstag veröffentlich werden geh ich mal davon aus, daß etwaige Nachanmeldungen in DE auffindbar wären.
Äh ... noch was. Wenn du Auskunft in
Patentsachen erteilst dann sag dazu, daß
du KEIN Fachmann bist. Die haftungsfrage
hatten wir nämlich hier schon mal.
Die Antwort ist schlicht ja ;o)
Ein Patent ist eine nationale Sache, wenn also der Erfinder meinte in Deutschland kein Schutzrecht zu benötigen ist das seine Angelegenheit.
Hier wolltest du sicher nicht die
auskunft geben, ein nachbau sei ohne
jegliche bedenken jetzt und in zukunft
möglich??
Wenn in Deutschland kein Schutzrecht existiert ist ein Nachbau zulässig.
Wir können aber auch gerne den Fall einer prioritätslosen Nachanmeldung in DE diskutieren, wenn zwischenzeitlich ein Nachbau in DE in Angriff genommen wurde und die Möglichkeit eines Vorbenutzerrechtes betrachten. Nur denke ich, daß hier Fragen einfach und für den Laien verständlich formuliert werden sollen. Klar kann man nicht alle theoretisch denkbaren Situationen behandeln, das würde den Rahmen sprengen. Dafür ist der Patentanwalt zuständig.
°wink°
Tiger
Auch wenn du im prinzip recht hast (meine
antwort war schlampig), bei deinen
markigen antworten hast du wohl auch
nicht die notwendige sorgfalt walten
lassen. Ein hinweis auf mögliche
einwendungen gehört nun mal auch zu einer
antwort.
Nix für ungut
°wink zurück°
Robert