Zivilrecht

Von: , Frage gestellt am So, 26. Mär 2000

Ich habe einmal gelesen, dass man für seine privaten Zwecke Sämtliches fotografieren kann, also auch Privatgrundstücke, Personen,
etc.. Stimmt das so ?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten hilfreich
    Re: Zivilrecht

    Hallihallo Ich habe einmal gelesen, dass man für
    seine privaten Zwecke Sämtliches
    fotografieren kann, also auch
    Privatgrundstücke, Personen,
    etc.. Stimmt das so ?
    Nö, wie steht es mit militärische Anlagen, fotographieren in Museen, während öffentlicher Veranstaltungen (z.b. Konzerte), usw usf. ?

    Grüße Robert

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Re^2: Zivilrecht

      Das meine ich doch damit gar nicht!
      Das, was du meinst, sind doch Ausnahmen.

      • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
        foto-frage

        Das meine ich doch damit gar nicht!
        Das, was du meinst, sind doch Ausnahmen.
        Du hast schon recht. Man kann auch so argumentieren:

        Es ist erlaubt, solange es nicht verboten ist.

        Die frage ist also immer, wer hat das recht dir das fotographieren zu verbieten. Infrage kommt da z.b. hausrecht ("In meinem Haus aber nicht!"), einzelne verträge (z.b. wenn man ein konzertticket kauft: "Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet")

        Denk nur mal, was die paparazzi alles machen. Ganz unjuristisch kann man sich auch die frage stellen, was passiert, wenn man das foto-verbot nicht beachtet... mehr als ein rauswurf ist oft nicht drin.

        Übrigens sollte es dabei nicht darauf ankommen ob für "private" oder "geschäftliche" Zwecke fotographiert wird. (Das war auch ein grund deine frage, ob der sachverhalt richtig dargestellt ist, mit "nein" zu beantworten)

        Ich erinnere mich leider nicht mehr an das urteil (aktenzeichen), aber da gab es doch diesen verlag, der aufnahmen in dt. städten gemacht hat, um diese mit einer straßenkarte zu kombinieren.
        Zumindest in erster instanz war die von vielen bürgern unerwünschte fotographiererei zulässig. (Wenn ich mich recht erinnere hieß es damals: Von öffentlichem grund aus darf fotographiert werden, von privatgrund aus hat der eigentümer die möglichkeit das zu verbieten)

        Auf einem zweiten blatt stehen die verwertungsrechte deiner bilder. (Hier geht es auch weniger um privat oder geschäftlich, sondern eher um "vervielfältigen" und "verwerten") Einer vervielfältigung/verwertung von aufnahmen (z.b. im rahmen eines fotowettbewerbs) könnten "das recht am eigenen bild" entgegenstehen.

        Bei aufnahmen, auf denen die leute nur so als "zur verzierung" auf dem bild sind (z.b. ein stadtplatz mit leuten drauf) bestehen meines wissens keine bedenken (Weder bei der aufnahme, noch bei der verwertung).
        Wenn man dagegen mit einem modell arbeitet, ist eine einverständniserklärung zur Veröffentlichung erforderlich. Aber das wird man ja üblicherweise vorher regeln.

        Und vorsicht im ausland (z.b. China und Rußland)!

        Grüße Robert
        *derauchgernefotographiert*

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Zivilrecht

    Ich habe einmal gelesen, dass man für
    seine privaten Zwecke Sämtliches
    fotografieren kann, also auch
    Privatgrundstücke, Personen,
    etc.. Stimmt das so ?
    Hallo,
    alles was die "Privatsphäre" des Dritten tangiert, fällt unter das Persönlichkeitsrecht und ist "tabu".

    Ausnahme: die Person ist eine Person des "öffentlichen Lebens", was ja unser Kanzler, Minister, Star`s ob Funk oder Musik etc.

    Bereits bei dem Privatgrundstück ist die Grenze erreich - dann muß ich als Immobilienmakler wissen - also keine Antwort aus dem hohlen Bauch herauch -
    ich muß ein "berechtigtes Interesse" haben und benötige die Zustimmung.
    Alles klar???

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