KFZ-Schaden in Baustelle

Hi zusammen.

Am Freitag nachmittag fuhr ich mit meinem Auto durch eine Baustelle. In der Baustelle wird die Hälfte der Fahrbahn durch den ehemaligen Rinnstein auf eine Verkehrsinsel geführt. Der Randstein ist an der Stelle „tiefergelegt“ oder mit Asphalt aufgefüttert. Allerdings liegen die Platten im ehemaligen Rinnstein recht lose in demselben. Beim Überfahren einer solchen Rinnsteinplatte(ca 30*30cm) mit dem Vorderrad hat sich diese offesichtlich schräg/hochkant gestellt und ich bin in/über dieselbe noch mit dem Hinterrad rein/rübergekracht. Ergebnis: Reifen kaputt, Felge wahrscheinlich auch, Achse offensichtlich etwas verzogen. Das Wippen der Rinnsteinplatten konnte ich anhand der verbliebenen 2 (die, in die ich reingefahren bin und die nun auf der Fahrbahn lag habe ich aus dem Fahrbahnbereich entfernt) beobachten.
Ich bin wieder nach Hause gefahren (war nicht so weit) und habe die Polizei angerufen.
„Da können wir nichts machen, allerhöchstens einen Unfall aufnehmen. Dann bekommen Sie ein Protokoll, weil Sie einfach in den Stein fahren! Wenden Sie sich an die ausführende Baufirma.“

Frage: Habe ich irgendeine Chance darauf, meinen Schaden ersetzt zu bekommen?

Ach ja: In der Baustelle (innerorts) gilt keine(!) Geschwindigkeitsbeschränkung, ich schätze meine Geschwindigkeit auf ca 30-40 km/h.

Grüße
HylTox

Hi!

M.W. ist hier die Gemeinde als Auftraggeber der Baumaßnahmen Dein Ansprechpartner.
Diese kann sich dann ihrerseits an die Baufirma wenden.
Nun gilt es, schleunigst ein Gutachten über den Schaden erstellen zu lassen und damit dann zum Baureferat/Bürgermeister, je nach Größe des Ortes, zu gehen und seine Ansprüche anzumelden.

Grüße,

Mathias

Hi alleine,

mit dem Gutachten wäre ich sehr vorsichtig, denn die sind bekannter Massen nicht umsonst und die schuldfrage ist imho längst nicht klar, da du wohl zu schnell durch die Baustelle gefahren bist und die Geschindigkeit vermutlich mitursächlich für den Schaden ist. In diesem Sinne droht zu dem vorhandenem Schaden die Kosten für das Gutachten.

Wenn du Rechtsschutz hast würde ich einen Anwalt anrufen und auf den hören. Wenn nicht würde ich als erstes das Gespräch mit der Baufirma suchen. Die müssen den Schaden Ihrer Versicherung melden und evtl. zahlt diese ja (zumindest anteilig) ohne das du vor Gericht musst.

Gruß

Bernd

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Hallo auch,

wende dich zu erst an die Baufirma, die soll den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung melden und dann setzt du dich mit der Versicherung in Verbindung und bittest diese den Fall zu prüfen und die Haftung ihres Kunden zu klären. Weiterhin sollen die sir sagen, wie die Feststellung des Schadenumfanges von statten geht: A) Eigene Gutachter der versicherung, B) Bei Haftung ein Gutachter nach deiner Wahl, C) Kostenvoranschlag und anschließend eine Rechnung mit Fotos der Beschädigung einreichen. Sollte die Baufirma keine Haftung haben, weil du die Stvo verletzt hast und du hast einen Gutachter ohne Absprache mit der Versicherung beauftragt, dann zahlst du die Gutachterkosten aus eigenen Tasche.

Gleichermaßen wendst du dich an den Bauträger/Auftraggeber und setzt Ihn in Kenntniss über den Schaden. Die Stadt wird nicht Haftend sein, da es sich wahrscheinlich um eine fehlerhafte Sicherungspflicht handelt, aber iimmmeerrr langsam!! Denn wir leben in Deutschland und die Gesetze sind manchmal etwas komisch. Bei Fragen dann einen Anwalt hinzuziehen.

Ich hoffe, ich konnt helfen.

Gruß

Martin

Hallo nochmal,
zur Feststellung der haftung sind auch Fotos vom Schadenort wichtig. dadurch kannst du eventuell nachweisen, das dir Firma wirklich keine Schilder, etc. aufgestellt hast. Odr natürlich auch Zeugen des Vorfalls.

Das wollte ich nur zur Vervollständigung mitteilen.

Gruß
Martin

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