Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Mein jetziger Arbeitgeber (eine große Firma mit mehreren hundert Standorten in Deutschland) schließt die Station in der ich arbeite. Ein Agenturpartner übernimmt den Standort in Eigenregie,und übernimmt auch mich, ist also dann mein Chef. Nun will mein (Noch-)Arbeitgeber, daß ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Von meinem neuen Chef habe ich noch keine Vertrag, das ganze wird per 31.12., bzw. 1.1. abgewickelt. Im Aufhebungsvertrag werde ich hingewiesen, daß ich evtl. mit Sperrfrist des Arbeitsamtes zu rechnen hätte, sollte ich denn dann doch arbeitslos werden. Ein weiterer Passus besagt, daß alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit meiner Unterschrift abgegolten, bzw. verfallen sind.
Ich habe dieses Ding natürlich erst mal nicht unterschrieben! Man „drohte“ mir quasi damit, daß man eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen würde, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben würde. Ich sehe in dieser Form der Kündigung für mich keinen Nachteil! Wie verhalte ich mich jetzt richtig??

Hallo Lisa,

mit dem Aufhebungsvertrag würdest Du nicht nur zwölf Wochen Sperre beim Arbeitsamt vorprogrammieren, sondern auch Deinem Arbeitgeber eine riesige Freude machen. Er müßte sich um die Fragen Änderungskündigung, Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes etc. gar keine Sorgen mehr machen.

Hat er schon gesagt, wie viel er Dir - außer sowieso drei Monatsgehältern zur Überbrückung der Sperrzeit - für diese Unterschrift bezahlen will? Also als Ausgleich für die Abfindung, die er (möglicherweise) sonst zahlen müsste, für Rechts- und Anwaltskosten, die Du ihm (möglicherweise) damit ersparst etc.

Selbst wenn sie zulässig sein sollte (bin ich mir in diesem Fall nicht soo sicher, weil ja die Arbeit bloß per Subunternehmer umorganisiert wird und nicht wegfällt), bringt Dir selber die betriebsbedingte Kündigung keinerlei Nachteil.

Zu den Fragen „betriebsbedingte Kündigung zulässig“ und „Abfindung - Anspruch?“ kommen sicher noch qualifizierte Antworten. Wenn nicht, verschenkst Du auf jeden Fall nichts, wenn Du jetzt im Moment gar nichts machst. Wichtig wird es, wenn die Kündigung ausgesprochen wird: Da kann es bedeutend sein, von vornherein richtig zu reagieren. Oder auch, wenn Dir vorher schon der neue Dienstvertrag mit dem Subunternehmer vorgelegt wird, so mit den Worten „unterschreiben Sie dann noch hier, hier und hier - damit alles seine Ordnung hat“.

Erstberatung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht kostet, unabhängig vom Gegenstandswert, maximal 130 Euro - können auch 120 sein, ich hab die Zahl nicht mehr präzise im Kopf; aber mehr sinds jedenfalls nicht.

Leider nichts besseres mit Hand und Fuß weiß

MM

Hallo!

Ich kenne diese Situation… bei meinem ehemaligen Arbeitgeber war es nicht anders.

Meiner Meinung nach solltest du in überhaupt gar keinem Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben, der, laut deinen Zitaten) recht wasserdicht für den AG aussieht (->keine weiteren Ansprüche, etc.), weil du die damit, wie das erste Antwortposting schon sagt, unweigerlich nur Nachteile einhandeln kannst. Im Moment sieht es für dich so aus, dass dein AG nichts unternehmen kann, ausser dir eine betriebsbedingte Kündigung (unter Einhaltung bestimmter Fristen, d.h. der gesetztlichen Kündigungsfrist) aussprechen kann. Die einzige Ausnahme ist, dass dein AG den Laden jetzt zumacht, den Mitarbeitern eures Standorts sowas wie Abfindung oder Überbrückungsgeld zahlt, und Ihr dann zum 31.12/1.1 neu eingestellt werdet. Da dass aber i.d.R. unüblich ist, läuft der Laden erstmal weiter.
Der Vorteil einer betriebsbedingten Kündigung (ob unter der Hand angedroht oder nicht) ist einfach der, dass Dir in jedem Fall alle rechtlichen Schritte vorbehalten bleiben. Mehr als dass du gekündigt wirst, kann dir nicht passieren. Und da du noch keinen Übernahmevertrag unterschrieben hast, ist das auch egal, Stichwort Sperre beim Arbeitsamt.

An deiner Stelle würde ich in jedem Fall kurz Rücksprache mit deinem Anwalt halten, der kennt dann auch alle kleinen Gemeinheiten dabei, und in überhaupt gar keinem Fall unterschreiben, solange du keinen Übernahmevertrag hast.

Hoffe geholfen zu haben,
Eduard

Hmmm
HI1

Mein jetziger Arbeitgeber (eine große Firma mit mehreren
hundert Standorten in Deutschland) schließt die Station in der
ich arbeite. Ein Agenturpartner übernimmt den Standort in
Eigenregie,und übernimmt auch mich, ist also dann mein Chef.

Sieht nach einem ganz normalen Betriebsübergang nach 613 a BGB aus…

Ich habe dieses Ding natürlich erst mal nicht unterschrieben!

Und das ist gut so!

Man „drohte“ mir quasi damit, daß man eine betriebsbedingte
Kündigung aussprechen würde, wenn ich den Aufhebungsvertrag
nicht unterschreiben würde. Ich sehe in dieser Form der
Kündigung für mich keinen Nachteil! Wie verhalte ich mich
jetzt richtig??

„Normalerweise“ ist es so, dass Du bei einem Betriebsübergang vom neuen „Chef“ mit allen zum Zeitpunkt des Übergangs geltenden Rechten und Pflichten übernommen werden musst (zumindest erst mal für ein Jahr.
Wenn Du jetzt natürlich einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, in dem Du auf alle Rechte verzichtest, kannst Du Dir selbst ausrechnen, wie groß Deine Chancen wären…

Ich würde an Deiner Stelle auf die Kündigung warten und damit zum Anwalt (sooo teuer ist er normalerweise in der ersten Instanz nicht, und die Chancen potenzieren sich enorm!), denn:

Im § 613a, Abs. 4 BGB steht:
(4) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

Wenn der betriebsbedingte Grund der Übergang wäre…(einen anderen sollte er schwer glaubhaft machen können, wenn die Kündigung zum Jahresende erfolgt!)

Achte auf Fristen! Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung muss Deine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erfolgen!!!

Wie viele Beschäftigte seit Ihr dort?

Liebe Grüße
Guido

Hi Guido
Erst mal vielen lieben Dank, und auch Danke an die anderen!
Eure Antworten bestätigen mir, was ich so halbe-halbe schon wußte. Werde den Teufel tun,und diesen Vertrag unterschreiben.
Interessant finde ich Deinen Hinweis, daß der neue AG mich mit dem Vertrag so wie er jetzt ist übernehmen muß!
Wir sind in unserer kleinen Station nur drei Leute, davon wird eine in eine andere Station versetzt, eine hatte sich eh schon was anderes gesucht, tja, und meine Wenigkeit hat der Neue halt „mitgekauft“. Habe nur ein wenig Bedenken, wenn ich da jetzt auf den Putz haue wegen des Übernahmevertrages, daß das nicht unbedingt ein guter Einstand für das Betriebsklima sein wird?!Außerdem liegt meine Zukünftiger Arbeitgeber zur Zeit im Krankenhaus,ist also auch nicht wirklich handlungsfähig, und da läuft ja schon ein bißchen die Zeit weg. Habe gnädigerweise von meinem Noch-AG Bedenkzeit wg. des Vertrages bis 15.11. bekommen, bis dahin wüßte ich natürlich gerne schon was vom Neuen, aber das hängt jetzt durch seine Erkrankung alles in der Luft. Blöde Lage!!!

NIEMALS…

Ich habe dieses Ding natürlich erst mal nicht unterschrieben!
Man „drohte“ mir quasi damit, daß man eine betriebsbedingte
Kündigung aussprechen würde, wenn ich den Aufhebungsvertrag
nicht unterschreiben würde. Ich sehe in dieser Form der
Kündigung für mich keinen Nachteil! Wie verhalte ich mich
jetzt richtig??

NIE, NIE, NIE unterschreiben!!
-> s. Sperrfrist.

Gruß, Veritas