Ich habe in einem Vobis-Computergeschäft einen Universalladeadapter für mein Handy für 29.95.-DM gefunden. Alle diese Adapter waren mit diesem Preis ausgezeichnet. Erfreut über dieses günstige Angebot nahm ich das Produkt und ging zur Kasse. Nachdem der Kassierer es eingelesen hatte verlangte er 89.-DM. Ich protestierte gegen diese schnelle Preiserhöhung und der Geschäftsführer kam dazu. Mit ihm ging ich zurück und zeigte ihm das Regal mit den Ladeadaptern. Er überprüfte sie und sagte mir dass sie ausversehen falsch augezeichnet worden waren. Ich fragte ihn ob ich jetzt das Produkt auch für den ausgezeichneten Preis bekommen würde worauf er mich sehr unfreundlich anfuhr dass solche Fehler vorkommen und dass ich das Produkt natürlich nicht für diesen Preis bekommen würde. Bevor ich antworten konnte drehte er sich um und widmete sich anderen Kunden! Er lies mich einfach stehen!!! Ich war mir zu unsicher um richtig ärger zu machen aber er wäre doch rechtlich verpflichtet gewesen mir das Produkt zu dem alten Preis zu verkaufen oder nicht!? Und wenn ja: Wie hätte ich zu diesem Zeitpunkt mein Recht als Kunde wahrnehmen können? Hätte ich verlangen müssen dass die Polizei kommt? Ich bin immer noch so was von sauer! Ich könnte gar nicht so viel essen wie ich darüber kotzen könnte. König Kunde!? Haha. Im Vorraus vielen Dank für Eure Antworten!
Hi,
nö, leider kannst du da nichts machen. Na gut, dass du nicht die Polizei gerufen hast *gg*!
Nach BGB ist durch ein Angebot (z.B. ausgezeichneter Preis an der Ware) noch kein Vertrag zustande gekommen, d.h. alles ganz unverbindlich. Du kannst auch nicht auf den ausgezeichneten Preis bestehen *leider*. Ist genauso , wie bei Werbeblättern, kannst wohl mal nachfragen „gebt ihr mir das für den Preiss“ bitte bitte, wenn die „Nein“ sagen, dann hast du wohl leider Pech gehabt.
Deinen Ärger kann ich schon verstehen, aber rechtlich Ansprüche kannst du nicht stellen. Ist leider so…
Tschööö Jeanny
Was Jeanny unten geschrieben hat, ist richtig. Der Kaufvertrag kommt erst an der kasse zustande. Und wenn sich der verkäufer weigert, das Produkt zu dem Preis abzugeben, der draufsteht, kommt kein Kaufvertrag zustande. Ist leider so.
Gruß,
Delia
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Hi Christian
Ich habe in einem ähnlichen Fall mal ziemlich laut im Laden meinen Frust rausgelassen, bzw. andere Kunden „aufgeklärt“. Ergebnis: Ich bekam meinen Artikel zum ausgezeichneten Preis. Aber Achtung: Nicht ausfallend werden und die Worte genau wählen.
Gruss Andreas
Dann wollte man Aufsehen vermeiden. Rechtlich gesehen lagst Du falsch.
Gruß
roma