dann wurde mir ein Arbeitsvertrag angeboten ( ich nahm ihn an )
habe in meiner Firma gekündigt
mir wurde und wurde kein Arbeitsvertrag vorgelegt
dann Treffen mit dem „neuen“ Chef…er teilte mir mit, daß er momentan doch mich nicht einstellen wird aber in 2 Wochen gibt er mir Bescheid ob es doch geht…ging dann auch noch nicht…usw. usw.
natürlich habe ich mir wieder einen neuen Job gesucht
Aber nun meine Frag…darf man jemand einfach so einstellen ( bzw. erstmal eine Zusage geben ) und dann auf einmal doch nicht?
Ich war dadurch 3 Monate lang arbeitslos.
Klingt nicht gut.
Poste doch auch mal in: http://www.recht.de/
->Arbeitsrecht
Grüße Robert
Sofern nicht gesetzliche zwingend vorgeschrieben, muß ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich vereinbart werden.
Hier gilt die mündliche Vereinbarung/Vertrag.
Allerdings, ob hier noch Schadensersatzansprüche möglich sind?
Normalerweise hätte man beim Arbeitsgericht auf Einstellung klagen müssen.
MfG
rein rechtlich ist meiner Meinung nach (man verbessere mich, wenn ich mich irre) ein Arbeitsvertrag zustandegekommen, im Zweifelsfall ein mündlicher. Allerdings beziehen sich die Kündigungsfristen auf das BGB (ich glaube §622 oder 626), demnach beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen. Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, dann sind’s 4 Wochen.
Wenn Du also klagen willst, dann maximal auf 2-4 Wochen Gehalt/Lohn, wobei der Nachweis zu führen ist, welche Höhe ausgemacht war (=> wird verdammt schwer, denn einen „Praktikanten“ muß man nicht bezahlen).
Mein (hoffentlich nicht vorlauter) Tipp:
Erst Arbeitsvertrag in der Tasche, dann alten Job kündigen. Man kann sich dann zwar immer noch nicht sicher sein, dass man im neuen Job nicht in der Probezeit gekündigt wird, aber man hat für ein paar Tage finanzielle Absicherung und der neue Arbeitgeber ist auch sicherlich seriöser, wenn er schriftliche Arbeitsverträge vor (!) Antritt der Arbeit macht.
Wenn ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden soll, gilt ein mündlicher so lange im Zweifel NICHT!!!. Hier könnte diese Vermutung durch den Probearbeitstag evtl. widerlegt sein, sonst bestand kein Vertrag und auch kein Beschäftigungsanspruch. Allenfalls könnte hier Treuwidrigkeit vorliegen, da der Vertragspartner sich widersprüchlich verhalten hat, das aber ist juristisch ganz dünnes Eis.