Parken auf Grundstücken öffentlicher Einrichtungen

Hallo Juris,

angenommen, es parkt jemand mitten im Innenhof meiner Firma. Dann bekommt er ja keinen Strafzettel der Polizei. Mir (als Grundstücksbesitzer) bleibt ja nur die Abschleppung und eine Zivilklage.

Was ist aber wenn ich morgen auf dem Rasenplatz vor unserem Rathaus parke. Ist ja eigentlich ein öffentlicher Platz aber irgendwie auch wieder nicht. Darf ich hier einen Strafzettel bekommen???

Danke und Grüße
Harry

Hallo Harry,

da wirst wohl einen Strafzettel bekommen, ja. Der Tatbestand nennt sich glaub „Parken auf Grünflächen“, was er Dich letztendlich kosten würde, kann ich Dir nicht sagen. Was spricht denn dagegen, wenn Du Deine Parkplätze im Innenhof ausreichend kennzeichnest, zum Beispiel „Privatparkplatz, ausschließlich für Mitarbeiter der Firma…“, dann siehts mit dem Strafzettel anbringen doch schon wieder anders aus!

Gruß Stefan

Nein

Hallo Harry,

da wirst wohl einen Strafzettel bekommen, ja. Der Tatbestand
nennt sich glaub „Parken auf Grünflächen“, was er Dich
letztendlich kosten würde, kann ich Dir nicht sagen.

Da hast Du recht.

Was
spricht denn dagegen, wenn Du Deine Parkplätze im Innenhof
ausreichend kennzeichnest, zum Beispiel „Privatparkplatz,
ausschließlich für Mitarbeiter der Firma…“, dann siehts mit
dem Strafzettel anbringen doch schon wieder anders aus!

Nein, dass macht keine Unterschied. Strafzettel gibts dafür nicht.

M.

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Was
spricht denn dagegen, wenn Du Deine Parkplätze im Innenhof
ausreichend kennzeichnest, zum Beispiel „Privatparkplatz,
ausschließlich für Mitarbeiter der Firma…“, dann siehts mit
dem Strafzettel anbringen doch schon wieder anders aus!

Sieht gut aus, bringt aber gar nichts, solange er öffentlich zugänglich ist.

Gruß Ivo

Kleine Modifikation
Ok, dann Park ich nicht auf dem Rasen sondern auf dem „großen Platz“ vor dem Rathaus, behindere dabei keinen und als Feuerwehzufahrt ist er auch nicht gekennzeichnet.
(Ich hoffe ihr versteht, was ich meine)

Wie siehts dann aus?

Grüße
Harry

Bei Strafzettel bleibt es aber. Es ist öffentlich geregelt wer da parken darf. Leider macht das den Unterschied.

Gruß Ivo

Hallo Harry,
bin zwar kein Jurist aber ich würde ein gut lesbares Schild mit der Aufschrift „Betriebsgelände Betreten und Befahren nur von Mitarbeitern oder Lieferern gestattet“ anbringen. Wenn dann noch jemand unberechtigterweise auf dem Betriebsgelände parkt, denjenigen zuparken und wenn derjenige sich dann aufregt mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch drohen und ein Zwangsgeld fordern, auch wenn das juristisch vielleich nicht einwandfrei ist, der Großteil wird murrend zahlen um irgendwelchen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen.
Tschüß und schönes Wochenende
René

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