HGB ohne Vertrag - welche Kü-Fristen

An alle Wisser und Könner
Folgende Problemstellung:
Mitarbeiter stellt im Sommer `99 den Vertrag auf reinen „Beratervertrag“ ohne weitere Hinweise des HGB oder dergl. um.
Stellt der Firma Rechnung für vorher exakt vereinbarte „Dienstleistungen“.
Im Januar wird von der alten Firma zusätzlich eine neue Firma gegründet und bietet die Übernahme des Außendienst zu den „gleichen Konditionen“ an.
Vertrag bei Alt-Firma fristgerecht zum 29-02-00 gekündigt
aber neuer Vertrag von neuer Firma, für die bereits seit 01-03-00 tätig, n i c h t
unterschrieben, da sich die „Aufgabenstellung“ wesentlich geändert hat.
Frage:
Besteht mit der neuen Firma welche Kündigungsfristen, wenn hier keine schriftlichen vereinbart wurde - kein schriftlicher Vertrag besteht und lediglich
Vereinbarungen über die „Beratungstätigkeit“ mit Vergütung getroffen wurden.
Antworten???
Danke.

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