Erblasser stirbt - was tun?

Hallo,
meine Schwiegermutter ist gestorben. Es gibt drei Kinder/Erben. Es gibt ein Grundstück mit Haus. Was hat man zu veranlssen um das Erbe zu verwalten bzw. zu veräußern oder aufzuteilen? Kann man zunächst abwarten oder muss man selbst aktiv werden oder kommt ein Gericht bzw. Notar von alleine auf die Erben zu? Wenn ja wann/wie schnell?

Gruß
Otto

Hallo, Otto,

  1. weißt Du, ob es ein Testament gibt?. Das muss dann „unverzüglich“ zum Amtsgericht - Nachlassgericht zur Eröffnung gebracht werden.

  2. Ist kein Testament da, beantragen die drei Kinder einen Erbschein. Sie sind die Erbengemeinschaft und verwalten ab Tod das Grundstück gemeinsam, bzw. verkaufen es (da muss aber der Erbschein vorliegen) wiederum gemeinsam.

  3. Gericht wird nur auf Antrag tätig, denn woher soll ein Nachlassrichter wissen, dass eine Tätigkeit erforderlich ist.

  4. Gibt es ein notarielles Testament, das beim Notar in Posemuckel erstellt wurde, wurde das beim Amtsgericht Posemuckel hinterlegt. Das informiert das Standesamt des Geburtsortes des/ der Testierenden, dass in Posemuckel ein Testament hinterlegt ist. Wenn die Person dann stirbt, wird wiederum das Standesamt des Geburtsortes informiert, das als Folge meldet, dass in Posemuckel ein Testament liegt. (Für das Ausland und ehemals deutsche Gebietre im Osten gibt es "Definitions- Standesämter).
    Ingeborg

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Hallo Otto,

falls Du im Zuständigkeitsbereich der OLGe Stuttgart oder Karlsruhe wohnen solltest, hast Du gute Karten: In diesem Fall ist der badische bzw. württembergische Amtsnotar gleichzeitig Nachlassgericht und somit insgesamt nur ein Ansprechpartner für alles.

Schöne Grüße

MM