Als Hobby-Photograph habe ich mich bisher bei Aktfotos an den Grundsatz gehalten, nur (von mir) moralisch vetretbare Posen und keine minderjährigen Personen abzulichten.
Da ich allerdings innerhalb kurzer Zeit mehrere Anfragen bekommen habe, weibliche Jugendliche für deren Freunde in aufreizenden Posen zu photographieren, habe ich mich in letzter Zeit immer mehr mit diesem Thema
konfrontiert gesehen.
Leider ist das Netz nicht sehr ergiebig bzw. eine Googlerei bringt zu viele Ergebnisse bei einer entsprechenden Suche, so dass ich die relevanten Treffer
nicht ausmachen konnte.
Ich suche Gesetzesgrundlagen zu dem Thema, was erlaubt ist und was nicht.
Wie der Rechtsgeber zwischen Akt und Pornographie unterscheidet und ab wann entsprechende Darstellungen rechtswidrig sind.
ich würde - ganz ungeachtet von womöglicher gesetzlicher Grundlage - da die Finger von lassen!
Weil:
In dem Alter Freunde häufiger wechseln (können) und was Frau/Mädchen heute dem einen aufreizend vorstellen will, mag ihr morgen so peinlich sein, daß womöglich Du dann der Sündenbock wirst und in eine Lage kommen könntest, daß auf einmal die Polizei aufgrund ner Aussage an Deiner Tür klingelt. Beweis dann mal, was Sache war!
Wenn der Ex womöglich die Bilder unter dem Motto „Boah ey“ rumzeigt… weiteres s.o.
Dann: Dürfen diese minderjährigen Teenager überhaupt solche Bilder machen - was, wenn die Eltern das verbieten oder im Nachhinein das mitkriegen und dann dem Fotografen den Strick drehen wollen, weiteres s.o.
Ich denk mir nur: Zuviele Fallstricke für ein Hobby…
genau aus den genannten Gründen habeich ja recherchiert und aufgrund meiner
Erfolgslosigkeit hier nachgefragt.
Die Problematik ist mir ja bewusst, aber es muss dazu doch irgendwo
Gesetzesgrundlagen geben, an denen ich meine Möglichkeiten orientieren kann.
Ich weiß aus dem (ebenfalls photographierenden) Bekanntenkreis, dass es nicht
generell verboten ist, dass Jugendliche Akt-Photos von sich anfertigen lassen
können.
Ich vermute mit Einverständnis Ihrer Erziehungsbeauftragten.
Um Klartext zu sprechen: Mit Jugendlichen meine ich Personen zwischen dem 16.
und 18. Lebensjahr.
Alles darunter wäre schon aus moralischen Gründen von mir unvertretbar.
Aber vielleicht kann mir ja noch jemand anderes aus dem Forum hierzu Hinweise
geben.
Bei unter 18 Jährigen halte dich an die einverständniserklärung der Eltern. Dann kann dir Rechtlich nicht viel passieren. Der Einwand von Wendy ist richrig und sollte auch angesprochen werden. Was die Fotos selber angeht, da gibt es richtlinien die aber so schwammig sind das ich da nicht mal in die nähe von kommen moechte. Davon ab, was in den Bereich der Pornografie kommt ist sicherlich nicht das richtige um dem Freund eine Freude zu machen. Da ist eine Hardcore Praline eher angebracht.
Gruss
Frank
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