Hallo,
heute teile mir unsere Geschäftsleitung mit, daß neben 7 Kollegen auch ich aufgrund der sehr schlechten Geschäftssituation, mit einer Kündigung zum Ende März 04 zu rechnen habe. In diesem Zuge wurde mir auch eine Abfindung angeboten. Diese Kündigungen werden in den nächsten Tagen rechtskräftig ausgesprochen. Aufgrund meine 3 1/2 jährigen Betriebszugehörigkeit wurde mir allerdings eine, in meine Augen gute Abfindung, angeboten. Bisher habe ich weder ja noch nein gesagt und um eine Bedenkzeit gebeten.
Wie hoch würde ein Gericht diese Abfindung veranschlagen?
Wäre es besser einen Kündigungs - Abwicklungsvertrag zu machen? Auch um beim Arbeitsamt keine Sperrfrist zu bekommen.
Muß ich mich schon jetzt, spätestens 48 Stunden, nach bekanntwerden der Kündigungsabsicht (wird sicherlich noch schriftlich erfolgen) oder erst wenn die schriftliche Kündigung erfolgt ist, arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden?
Sollte man in jedem Fall gerichtlich versuchen, die Arbeit zu behalten oder gibt es ohne diesen Versuch Schwierigkeiten beim Arbeitsamt? Auch wenn meineserachtens die Kündigung in den nächsten Tagen sowieso schriftlich ausgesprochen wird.
Gibt es Steuerfreibeträge und wie hoch sind diese?
Wird die Entschädigung beim Arbeitslosengeld angerechnet, wenn ja wie hoch? Und unter welchen Vorrausetzungen nicht?
Über viele (schnelle) Antworten würde ich mich sehr freuen.
Danke und viele Grüsse
Achim