Kündigung und Entschädigung

Hallo,

heute teile mir unsere Geschäftsleitung mit, daß neben 7 Kollegen auch ich aufgrund der sehr schlechten Geschäftssituation, mit einer Kündigung zum Ende März 04 zu rechnen habe. In diesem Zuge wurde mir auch eine Abfindung angeboten. Diese Kündigungen werden in den nächsten Tagen rechtskräftig ausgesprochen. Aufgrund meine 3 1/2 jährigen Betriebszugehörigkeit wurde mir allerdings eine, in meine Augen gute Abfindung, angeboten. Bisher habe ich weder ja noch nein gesagt und um eine Bedenkzeit gebeten.

Wie hoch würde ein Gericht diese Abfindung veranschlagen?
Wäre es besser einen Kündigungs - Abwicklungsvertrag zu machen? Auch um beim Arbeitsamt keine Sperrfrist zu bekommen.

Muß ich mich schon jetzt, spätestens 48 Stunden, nach bekanntwerden der Kündigungsabsicht (wird sicherlich noch schriftlich erfolgen) oder erst wenn die schriftliche Kündigung erfolgt ist, arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden?

Sollte man in jedem Fall gerichtlich versuchen, die Arbeit zu behalten oder gibt es ohne diesen Versuch Schwierigkeiten beim Arbeitsamt? Auch wenn meineserachtens die Kündigung in den nächsten Tagen sowieso schriftlich ausgesprochen wird.

Gibt es Steuerfreibeträge und wie hoch sind diese?
Wird die Entschädigung beim Arbeitslosengeld angerechnet, wenn ja wie hoch? Und unter welchen Vorrausetzungen nicht?

Über viele (schnelle) Antworten würde ich mich sehr freuen.

Danke und viele Grüsse

Achim

Hi,

heute teile mir unsere Geschäftsleitung mit, daß neben 7
Kollegen auch ich aufgrund der sehr schlechten
Geschäftssituation, mit einer Kündigung zum Ende März 04 zu
rechnen habe.

Willkommen im Club ;-(

Wie hoch würde ein Gericht diese Abfindung veranschlagen?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung!
In der Regel (Faustregel) werden Abfindungen berechnet: Volle Beschäftigungsjahre mal halbes Monatsgehalt.

Wäre es besser einen Kündigungs - Abwicklungsvertrag zu
machen? Auch um beim Arbeitsamt keine Sperrfrist zu bekommen.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung bekommst Du aufgrund der Kündigung erst mal keine Sperre! Bei einer Abwicklung sehe ich zumindest die Gefahr!

Muß ich mich schon jetzt, spätestens 48 Stunden, nach
bekanntwerden der Kündigungsabsicht (wird sicherlich noch
schriftlich erfolgen) oder erst wenn die schriftliche
Kündigung erfolgt ist, arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden?

Tipp: Melde Dich schon mal jetzt arbeitssuchend! Arbeitslos kannst Du Dich ja noch nicht melden…

Sollte man in jedem Fall gerichtlich versuchen, die Arbeit zu
behalten oder gibt es ohne diesen Versuch Schwierigkeiten beim
Arbeitsamt?

Zumindest hättest Du im Fall einer Klage alle Argumente auf Deiner Seite!

Auch wenn meineserachtens die Kündigung in den
nächsten Tagen sowieso schriftlich ausgesprochen wird.

Du kannst ja eh erst klagen, wenn Du eine Kündigung in Händen hälst!
Und ja: Auch, wenn man mir das vielleicht wieder vorwirft: Bei einer betriebsbedingten Kündigung würde ich IMMER klagen!

Gibt es Steuerfreibeträge und wie hoch sind diese?

Auf die Abfindung?
Ja - in der Regel (also: Auf jeden Fall) 8181,- €,

Wird die Entschädigung beim Arbeitslosengeld angerechnet, wenn
ja wie hoch?

In der Regel ja - allerdings bin ich hier der falsche Ansprechpartner.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben!

LG
Guido

Zur ‚Abfindungssperre‘
Hi nochmal

guckst Du hier

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/…

LG
Guido

Hallo Achim,
aus eigener Erfahrung weiß ich: schwieriges Thema!

Ich selbe habe eine betriebsbedingte Kündigung erhalten und eine Abfindung. Ich habe keine Sperre bekommen beim AA und die Abfindung wurde mir nicht aufs AA-Geld angerechnet. Laut damaligen Aussagen des Betriebsrates war dazu eine bestimmte Klausel im Sozialplan nötig.
Einige Kollegen haben auch geklgt, aber das ist mit Aufwand und Risiko behaftet!

Ich kann Dir nur raten: wenn ihr keinen Betriebrat habe, suche Dir rechtlichen Beistand - also jemanden, der sich wirkilch mit sowas auskennt!!! Erste Anlaufstelle für mich damals neben dem Betriebsrat: www.arbeitsrecht.de => Forum

Viel Glück
Ayla

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