Hochzeit gestrichen ? keinen Sonderurlaub ?

Von: , Frage gestellt am Mi, 12. Nov 2003

Hallo zusammen;

Vielleicht kann mir ja jemand helfen dieses Dilemmer zu beenden.
Ich bin seit Juni 2001 bei einer Großfirma beschäftigt die verschiedene Filialen besitzt.
Ich habe gekündigt mit 6 Wochen Kündigungsfrist so das fakto mein letzter Arbeitstag am 30. November ist.
Genau in dieser Woche findet meine Hochzeit statt die was ich meinem Chef schon vor drei Wochen mitteilte.
In der letzten Woche 24.11 - 30.11 würde die Hochzeit stattfinden, jedoch im Ausland. Für diesen Fall hatte ich zwei Urlaubstage noch zurückgehalten und damit gerechnet das auch der Sonderurlaub der einem ja zusteht genehmigt wird. Desweiteren besitze ich einen flexiblen freien Tag in der Woche. Unter dem Strich wären also vier Tage zur Verfügung. Da ich am Anfang der Woche heiraten muß weil die Heirat im Ausland nur am Montag oder Mittwoch standesamtlich möglich ist bat darum mir den Urlaub der mir zusteht am Anfang der Woche zu genehmigen. Mein Chef genehmigt mir den Urlaub nur am Ende der Woche wo das Standesamt nicht geöffnet hat, den Sonderurlaub bekomme ich nur nach Vorlage eines Aufgebotes was ich jedoch erst erhalte wenn ich beim Standesamt war und die Dokumente für die kirchliche Trauung erhalte, und meinen freien Tag streicht er. Ist das korrekt ?

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Hochzeit gestrichen ? keinen Sonderurlaub ?

    Hi!

    Wenn ich das so lese wird mir geich wieder übel ;o))) Scheint so ein rachesüchtiges Verhalten zu sein weil du so unverschämt warst zu kündigen ;o)))

    In dem Falle würde ich einfach zu nem Arzt gehen - diesem "ehrlich" sagen was los ist und mich für diese Tage krankschreiben lassen!

    Gruß

    Bernd

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Hochzeit gestrichen ? keinen Sonderurlaub ?

      Krieg ich dann nicht Ärger weil ich ja im Prinzip angekündigt habe das ich in der Zeit heirate ? Ich meine vor dem Arbeitsgericht hätte ich sicherlich schlechte Chancen weil da ja nachzuweisen ist das in dem Zeitraum geheiratet habe. Wie ist die Hochzeit eigentlich rechtlich geregelt ?

      • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Hochzeit gestrichen ? keinen Sonderurlaub ?

        Krieg ich dann nicht Ärger weil ich ja im Prinzip angekündigt
        habe das ich in der Zeit heirate ? Ich meine vor dem
        Arbeitsgericht hätte ich sicherlich schlechte Chancen weil da
        ja nachzuweisen ist das in dem Zeitraum geheiratet habe. Wie
        ist die Hochzeit eigentlich rechtlich geregelt ?
        In Bezug auf Sonderurlaub? Gar nicht. Das ist eine Frage des Tarifvertrages, der Betriebsvereinbarung oder der Betriebsordnung.

        Gruß,
        Christian

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Sonderurlaub ?...............

          ............war bei mir damals genauso. Mein Chef machte sich immer den Spass daraus mich zu mobben ,mich zu zwingen meine Werkbank aufzuräumen nach Feierabend damit ich den letzen Bus verpasse ( bin zig mal die 10 km nach Hause gelaufen )und so weiter . Klar auch,dass ich den Sonderurlaub zum Heiraten nicht bekam.
          Ich ging zum Arzt ,aber schon zu Anfang der Woche ,in der ich heiraten wollte...der Arzt schrieb mich krank,aber gleich für 10 Tage,wegen psyxhischer Belastung am Arbeitsplatz.
          Als mein Chef mitbekam ,dass wir geheiratet haben ,ist er vor Gericht gegangen ...der Richter hats ganz cool gedreht und ihn gefragt ,wörüber er jetzt entscheiden sollte. Die Krankmeldung lag vor und er meinte ,es wäre nichts dagegen einzuwenden ,wenn jemand ,der nicht bettlägerig ist in der Zeit heiratet.


          Also....ab dafür...........Viel Glück und zu verlieren hast du eh nichts beim Chef. Lass Dir nur keine Magen Darm Grippe auf die Krankmeldung schreiben.


          Gruss
          Miss Piggy

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hochzeit gestrichen ? keinen Sonderurlaub ?

      In dem Falle würde ich einfach zu nem Arzt gehen - diesem
      "ehrlich" sagen was los ist und mich für diese Tage
      krankschreiben lassen!
      Wieso krankschreiben, Bernd, das wäre ja Betrug.
      Was kann ihm schon passieren, wenn er dem Chef die Brocken vor die Füße schmeißt und einfach wegbleibt. Schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung - Na und, das ist doch was er braucht.
      Gruß Eckard.
      (Arbeitsrechtler vor, um meinen Gedankengang zu widerlegen!)

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Geld könnte ein Argumet sein!

        Hi! Wieso krankschreiben, Bernd, das wäre ja Betrug.
        Abgesehen davon, dass die Aussage stimmt: Das wäre vom AG zu beweisen! Was kann ihm schon passieren, wenn er dem Chef die Brocken vor
        die Füße schmeißt und einfach wegbleibt. Schlimmstenfalls eine
        fristlose Kündigung - Na und, das ist doch was er braucht.
        Braucht er denn auch die finanzielle Kürzung für diese Zeit (die eigentlich immer als Konsequenz folgt) und unter Umständen die Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers (die zugegeben nicht folgen muss - aber kann)?!


        Liebe Grüße
        Guido

        • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
          Re: Geld könnte ein Argumet sein!

          Braucht er denn auch die finanzielle Kürzung für diese Zeit
          (die eigentlich immer als Konsequenz folgt) und unter
          Umständen die Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers (die
          zugegeben nicht folgen muss - aber kann)?!
          Hallo, Guido,
          es geht um die letzten 5 Arbeitstage eines gekündigten Arbeitsverhältnisses, von denen auch noch zwei durch Urlaub abzugelten sind.
          Ich fürchte, der AG hat in diesem Fall ziemlich schwache Argumente.
          Gruß Eckard.

          • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: Geld könnte ein Argument sein!

            Hi Eckard! es geht um die letzten 5 Arbeitstage eines gekündigten
            Arbeitsverhältnisses, von denen auch noch zwei durch Urlaub
            abzugelten sind.
            Bei einer außerordentlichen Kündigung können die beiden Urlaubstage unter Umständen wegfallen!
            Da es sich bei dem Freitag nicht um das Monatsende handelt, sind es auch nicht fünf, sondern 7 Tage!
            Wenn er auf 7/30 seines Gehalts verzichten kann - ok!

            Zu klären bliebe aber immer noch die evtl. Zahlung eines Schadenersatzes und die Zeugnisqualität..

            Sooo schlecht finde ich die Argumente des AG nicht unbedingt


            LG
            Guido

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        nöö...

        Hi!

        Für mich wäre dies Notwehr gegen ein ... als Chef - jemand anderem die Hochzeit zu versauen ist schlichtweg assozial und von daher darf man sich wehren!

        Bernd



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!