Hochzeit gestrichen ? keinen Sonderurlaub ?

Hallo zusammen;

Vielleicht kann mir ja jemand helfen dieses Dilemmer zu beenden.
Ich bin seit Juni 2001 bei einer Großfirma beschäftigt die verschiedene Filialen besitzt.
Ich habe gekündigt mit 6 Wochen Kündigungsfrist so das fakto mein letzter Arbeitstag am 30. November ist.
Genau in dieser Woche findet meine Hochzeit statt die was ich meinem Chef schon vor drei Wochen mitteilte.
In der letzten Woche 24.11 - 30.11 würde die Hochzeit stattfinden, jedoch im Ausland. Für diesen Fall hatte ich zwei Urlaubstage noch zurückgehalten und damit gerechnet das auch der Sonderurlaub der einem ja zusteht genehmigt wird. Desweiteren besitze ich einen flexiblen freien Tag in der Woche. Unter dem Strich wären also vier Tage zur Verfügung. Da ich am Anfang der Woche heiraten muß weil die Heirat im Ausland nur am Montag oder Mittwoch standesamtlich möglich ist bat darum mir den Urlaub der mir zusteht am Anfang der Woche zu genehmigen. Mein Chef genehmigt mir den Urlaub nur am Ende der Woche wo das Standesamt nicht geöffnet hat, den Sonderurlaub bekomme ich nur nach Vorlage eines Aufgebotes was ich jedoch erst erhalte wenn ich beim Standesamt war und die Dokumente für die kirchliche Trauung erhalte, und meinen freien Tag streicht er. Ist das korrekt ?

Hi!

Wenn ich das so lese wird mir geich wieder übel ;o))) Scheint so ein rachesüchtiges Verhalten zu sein weil du so unverschämt warst zu kündigen ;o)))

In dem Falle würde ich einfach zu nem Arzt gehen - diesem „ehrlich“ sagen was los ist und mich für diese Tage krankschreiben lassen!

Gruß

Bernd

Krieg ich dann nicht Ärger weil ich ja im Prinzip angekündigt habe das ich in der Zeit heirate ? Ich meine vor dem Arbeitsgericht hätte ich sicherlich schlechte Chancen weil da ja nachzuweisen ist das in dem Zeitraum geheiratet habe. Wie ist die Hochzeit eigentlich rechtlich geregelt ?

In dem Falle würde ich einfach zu nem Arzt gehen - diesem
„ehrlich“ sagen was los ist und mich für diese Tage
krankschreiben lassen!

Wieso krankschreiben, Bernd, das wäre ja Betrug.
Was kann ihm schon passieren, wenn er dem Chef die Brocken vor die Füße schmeißt und einfach wegbleibt. Schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung - Na und, das ist doch was er braucht.
Gruß Eckard.
(Arbeitsrechtler vor, um meinen Gedankengang zu widerlegen!)

Geld könnte ein Argumet sein!
Hi!

Wieso krankschreiben, Bernd, das wäre ja Betrug.

Abgesehen davon, dass die Aussage stimmt: Das wäre vom AG zu beweisen!

Was kann ihm schon passieren, wenn er dem Chef die Brocken vor
die Füße schmeißt und einfach wegbleibt. Schlimmstenfalls eine
fristlose Kündigung - Na und, das ist doch was er braucht.

Braucht er denn auch die finanzielle Kürzung für diese Zeit (die eigentlich immer als Konsequenz folgt) und unter Umständen die Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers (die zugegeben nicht folgen muss - aber kann)?!

Liebe Grüße
Guido

Fragen über Fragen
Hi!

In der letzten Woche 24.11 - 30.11 würde die Hochzeit
stattfinden, jedoch im Ausland. Für diesen Fall hatte ich zwei
Urlaubstage noch zurückgehalten

Hast Du diese denn vorher schon beantragt? Wurden sie abgelehnt?

und damit gerechnet das auch
der Sonderurlaub der einem ja zusteht genehmigt wird.

Woher resultiert der Anspruch?
Bist Du nach Tarif beschäftigt? Wenn ja: Steht da irgendwas zu diesem Sonderurlaub drin? Oder hast Du eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag?
Ich bin mir nicht sicher, inwieweit §616 BGB hier greifen würde…

Desweiteren besitze ich einen flexiblen freien Tag in der
Woche. Unter dem Strich wären also vier Tage zur Verfügung. Da
ich am Anfang der Woche heiraten muß weil die Heirat im
Ausland nur am Montag oder Mittwoch standesamtlich möglich ist
bat darum mir den Urlaub der mir zusteht am Anfang der Woche
zu genehmigen. Mein Chef genehmigt mir den Urlaub nur am Ende
der Woche wo das Standesamt nicht geöffnet hat, den
Sonderurlaub bekomme ich nur nach Vorlage eines Aufgebotes

Das solltest Du nachreichen können!

freien Tag streicht er. Ist das korrekt ?

Ich verkneife mir jetzt jeden moralischen Kommentar zu Deinem Arbeitgeber!

Aber zu einer vernünftigen Auskunft brauchen wir mehr Fakten!

Liebe Grüße
Guido

Hallo

Daß es dumm war, erst die Hochzeit einzustielen und dann erst kurz vor Buchsenknopf sich um die freien Tage zu kümmern, weißt Du vermutlich schon.

Eine Frage vorab: warum mußt Du denn im Ausland heiraten?

Um den Tag der Hochzeit würde ich mir mal keine Gedanken machen. Eventuell bleibt er unbezahlt - je nach vertraglicher Grundlage.

Du machst folgendes: du hast (hoffentlich) einen abgelehnten Urlaubsantrag - den für Anfang der Woche. Damit gehst Du zum Arbeitsgericht und zur Rechtsantragsstelle und versucht per einstweiliger Verfügung zumindest Deinen Hochzeitstag und zwei Tage danach durchzuboxen. Wenn es bei Euch einen BR geht, solltest Du vorher aufgrund der Mitbestimmungsrechte dort einmal fix auflaufen. Bzgl des Hochzeitstages an sich würde ich sagen, daß die Erbringung der Arbeitsleistung hier nicht zumutbar ist und ein Anspruch auf Freistellung besteht. Allerdings ist, wenn bei Euch vertraglich nichts in der Richung verenbart ist, auch insbesondere die Frage bzgl §616 BGB relevant, warum Du im Ausland heiraten mußt, also das Ganze nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann. Da das alles recht verworren ist, empfehle ich Dir den Weg zu einem RA für Arbeitsrecht. Ich hoffe, das ist der letzte Rechtsanwalt, den Du jemals wegen Deiner Hochzeit aufsuchen mußt…

Das wünscht Euch von Herzen jedenfalls
LeoLo

nöö…
Hi!

Für mich wäre dies Notwehr gegen ein … als Chef - jemand anderem die Hochzeit zu versauen ist schlichtweg assozial und von daher darf man sich wehren!

Bernd

Krieg ich dann nicht Ärger weil ich ja im Prinzip angekündigt
habe das ich in der Zeit heirate ? Ich meine vor dem
Arbeitsgericht hätte ich sicherlich schlechte Chancen weil da
ja nachzuweisen ist das in dem Zeitraum geheiratet habe. Wie
ist die Hochzeit eigentlich rechtlich geregelt ?

In Bezug auf Sonderurlaub? Gar nicht. Das ist eine Frage des Tarifvertrages, der Betriebsvereinbarung oder der Betriebsordnung.

Gruß,
Christian

Mit Kanonen auf Spatzen schiessen?
Hallo, LeoLo,

Daß es dumm war, erst die Hochzeit einzustielen und dann erst
kurz vor Buchsenknopf sich um die freien Tage zu kümmern,
weißt Du vermutlich schon.

Danke. Das musste nämlich auch mal gesagt werden.

Du machst folgendes: … gehst Du
zum Arbeitsgericht …Rechtsantragsstelle …
einstweiliger Verfügung … RA für Arbeitsrecht.

Normalerweise schätze ich Deine arbeitsrechtlichen Auskünfte - im Gegensatz zu Äusserungen manch anderer selbsternannter Rechtsexperten hier - sehr, aber die Empfehlung, gerade mal zwei Wochen vor der eigenen Hochzeit den juristischen „Instanzenweg“ aufgrund nur eines wichtigen Urlaubstages (Tag der Trauung) zu beschreiten, erscheint mir unsinnig. Im Hinblick auf das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses erst recht!

Auch wenn es nichts zur Sache hilft, frag ich mich, wie zerrüttet ein Arbeitsverhältnis sein muss, damit man in einer solchen besonderen Situation nicht mehr vernünftig mit seinem Vorgesetzten reden kann? Sebastian erwähnte eine Grossfirma - da stellt sich automatisch die Frage, weshalb er sein Anliegen nicht auf der nächsthöheren Ebene bespricht?

Mir scheint, ein gerüttelt Maß an eigener Dämlichkeit gehört schon dazu, die Situation so zu verfahren. Aber sei’s drum, es ist, wie es ist: Wenn eine Lösung im Gespräch unter klar denkenden Menschen nicht zu finden ist, würde ich mich in dieser besonderen Lage der Meinung des Herrn W. anschliessen: Krankschreibung!

Jedenfalls hätte (und hatte) ich zwei Wochen vor meiner eigenen Hochzeit andere Dinge zu tun, als wegen eines abgelehnten Urlaubstages beim Rechtsanwalt und Arbeitsgericht zu hocken. - Und für die nächste Hochzeit hätte ich an Sebastians Stelle was aus dieser verbockten Terminplanung gelernt.

Gruss,
Andreas

Braucht er denn auch die finanzielle Kürzung für diese Zeit
(die eigentlich immer als Konsequenz folgt) und unter
Umständen die Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers (die
zugegeben nicht folgen muss - aber kann)?!

Hallo, Guido,
es geht um die letzten 5 Arbeitstage eines gekündigten Arbeitsverhältnisses, von denen auch noch zwei durch Urlaub abzugelten sind.
Ich fürchte, der AG hat in diesem Fall ziemlich schwache Argumente.
Gruß Eckard.

Hi Eckard!

es geht um die letzten 5 Arbeitstage eines gekündigten
Arbeitsverhältnisses, von denen auch noch zwei durch Urlaub
abzugelten sind.

Bei einer außerordentlichen Kündigung können die beiden Urlaubstage unter Umständen wegfallen!
Da es sich bei dem Freitag nicht um das Monatsende handelt, sind es auch nicht fünf, sondern 7 Tage!
Wenn er auf 7/30 seines Gehalts verzichten kann - ok!

Zu klären bliebe aber immer noch die evtl. Zahlung eines Schadenersatzes und die Zeugnisqualität…

Sooo schlecht finde ich die Argumente des AG nicht unbedingt

LG
Guido

Hallo Andreas

Letztendlich muß ja jeder selber wissen, wie er es macht.

Daß „Krankschreiben lassen“ eine Straftat ist, erwähne ich immer wieder gerne. Dazu möchte ich kurz zu bedenken geben, daß in diesem Falle ein halbwegs gescheiter AG die AU zu erschüttern versuchen wird - mit gar nicht schlechten Erfolgsaussichten. Dann wird aus einer vermeintlichen Bagatelle eventuell etwas „größeres“.

Aber, jeder möge sein eigenes Risiko wählen.

Gruß,
LeoLo

Sonderurlaub ?..
…war bei mir damals genauso. Mein Chef machte sich immer den Spass daraus mich zu mobben ,mich zu zwingen meine Werkbank aufzuräumen nach Feierabend damit ich den letzen Bus verpasse ( bin zig mal die 10 km nach Hause gelaufen )und so weiter . Klar auch,dass ich den Sonderurlaub zum Heiraten nicht bekam.
Ich ging zum Arzt ,aber schon zu Anfang der Woche ,in der ich heiraten wollte…der Arzt schrieb mich krank,aber gleich für 10 Tage,wegen psyxhischer Belastung am Arbeitsplatz.
Als mein Chef mitbekam ,dass wir geheiratet haben ,ist er vor Gericht gegangen …der Richter hats ganz cool gedreht und ihn gefragt ,wörüber er jetzt entscheiden sollte. Die Krankmeldung lag vor und er meinte ,es wäre nichts dagegen einzuwenden ,wenn jemand ,der nicht bettlägerig ist in der Zeit heiratet.

Also…ab dafür…Viel Glück und zu verlieren hast du eh nichts beim Chef. Lass Dir nur keine Magen Darm Grippe auf die Krankmeldung schreiben.

Gruss
Miss Piggy