Unfall in Holland

Hallo,

Ich war vor kurzem in Holland am Strand, wo ich von einem Pferd umgaloppiert wurde (der Unfallhergang ist etwas kompliziert, hat nichts direkt mit meinen Fragen zu tun, ist unten aber fuer den Interessierten geschildert). Die Reitergruppe bestand aus Besuchern des Ferienortes, die den Strandritt bei einem Reitstall gebucht hatten.

Ich hatte ein verstauchtes Sprunggelenk, eine Ablederungsverletzung und eine Rippenprellung. Ich war 3 Wochen arbeitsunfaehig und 4 Wochen auf Kruecken unterwegs. Ich hatte anfangs gedacht, das waere nicht so langwierig.
Die niederlaendische Polizei hatte mir gesagt, die Versicherung des schuldigen Reiters wuerde sich bei mir melden. Hat sie bisher (>4 Wochen) noch nicht.
Ich habe nur die Adresse des Reiters.

Meine Fragen:

Soll man direkt mit dem Verursacher und seiner Versicherung Kontakt aufnehmen?
Kann ich ein Schmerzensgeld fordern?

oder

Sollte ich mir einen Anwalt nehmen, um meine Kosten einzufordern?
Muss dieser Anwalt ein niederlaendischer sein? Oder ein in den NL zugelassener deutscher Anwalt (gibt’s so welche)?
Wer bezahlt den Anwalt (ich bin nicht RS-versichert)?
Wie finde ich einen niederlaendischen Anwalt, falls das noetig ist?

Vielen Dank.

Kevin.

Unfallhergang:
Ich lasse am Strand meinen Lenkdrachen steigen. Eine Reitergruppe kommt angaloppiert, prescht hinter mir (ca 5m) her. Zwei Reiter sind hinter der Gruppe, etwas weiter strandaufwaerts unterwegs, ihr Weg wuerde sie 5m *vor* mir herfuehren, mitten durch meine Drachenleinen. Sie sehen erst im letzten Moment dass ich einen Drachen steigen lasse und sie geradewegs auf meine Leinen zugaloppieren. Die eine schafft es hinter mir her, der andere kriegt die Kurve nicht mehr und prallt mit seinem Pferd fast frontal gegen mich. Der Pferdehuf trifft auf mein Bein, mein Fussgelenk und meinen Fuss.

Moin Kevin,

möglicherweise nützt es, den Unfall erstmal bei deiner Versicherung zu melden, die können dann die Versicherung deines „Gegners“ ausfindig machen. Bei Autoversicherungen klappt das jedenfalls.

Gute Besserung
Gruß Ralf

[ot] Schürfwunde ist gebräuchlicher als Ablederungsverletzung.

Hallo,

zu Ihrer Schmerzensgeldfrage.
Ich denke schon, dass Sie Schmerzensgeld fordern können.
Ich habe mal in einem Glas-Busunterstand gesessen, als dieses vom Busumgefahren wurde. Meine Kleidung war zerschnitten und ich selbst hatte ein paar kleine Schnittwunden (nichts ernstes). Ich habe damals
500 Euro Schmerzensgeld bekommen.
Ich habe arber einen Anwalt eingeschaltet und das sollten Sie auch machen. Wenn Sie „Recht“ bekommen, muss die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen. Lassen Sie sich doch beim Amtsgericht oder einem Anwalt beraten.

Gruß
Britta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

:Grundsätzliche Rückfrage: Gegner D/NL? owT

Der Unfallgegner ist Hollaender.

Danke fuer den Hinweis, ich werde bei meiner Versicherung nachfregen.

[ot] Schürfwunde ist gebräuchlicher als Ablederungsverletzung.

[ot] Bei einer Ablederungsverletzung wird die Haut vom darunterliegenden Gewebe abgerissen, ohne dass es zu aeusseren Verletzungen kommt.