Hallo draußen!!!
Hab diese Seite durch Zufall entdeckt und vielleicht find ich ja hier ne Antwort .Also
folgendes: Ich bin verheiratet und hab eine kleine Tochter (9monate).hab aber auch noch einen unehelichen Sohn(10jahre).so jetzt hab ich das Problem das ich durch den überwiegenden unterhalt jetzt die Krankenkasse für meinen Sohn übernehmen muss .Wäre ja nicht so schlimm ,aber da ich Hausmann bin, weil meine Frau im Schichtdienst Vollzeit arbeitet und eine Berufsweiterbildung macht habe ich keine eigene gesetzliche Krankenversicherung und somit keinen Anspruch auf die Leistung das mein Sohn bei mir mitversichert wird. Jetzt muss ich die Krankenkasse für meinen Sohn selber zahlen Das sind 115€ die wir eigentlich nicht haben. So jetzt war ich beim Arbeitsamt und wollt mich für 15 stunden die Woche arbeitslos melden, dann hat man wieder Anspruch auf eine eigene gesetzliche Krankenkasse. aber jetzt kommts:15-20 stunden zu arbeiten ist für mich überhaupt kein Thema, aber das Arbeitsamt will genau wissen wann ich diese stunden denn arbeiten kann, das ist wiederum wegen des Schichtdienstes meiner Frau nicht möglich .Gibt es da irgendwie ne Möglichkeit für mich???Klar selbst ne stelle suchen da bin ich ja auch bei. aber für die zeit dazwischen?
Hallo, Thorsten,
auch Schichtdienstarbeiter haben einen Arbeitsplan. Du musst Dich für die Gegenschichten arbeitssuchend melden. Das aknn auch Teilzeit sein (aufgrund des Alters der Kinder). Nach den div. Harz- Reformen wird das nicht einfach sein, erkundige Dich ggf. bei einer Arbeitslosen- Initiative. Wenn Du das nicht für möglich hältst (Arbeit abwechselnd mit Deiner Frau), stehst Du dem Arbeitsmarkt im Rechtssinne nicht zur Verfügung.
Ingeborg
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Hallo,
zwei Anmerkungen:
-
Wenn dein Sohn auch bei dir wohnt, du aber bei deiner Frau
familienversichert bist, dann ist es durchaus möglich dass er auch
in diese Familienversicherung könnte - bitte mich ggf. anmailen. -
Sicher gibt es die Mutter deines Sohne noch - wo ist die denn
versichert - das Kind hat grundsätzlich bei beiden Elternteilen
Anspruch auf Fahi (wenn bei de gesetzlich versichert sind) der
überwiegende Unterhalt spielt dabei keine Rolle.
Gruss
Günter Czauderna