auffahrunfall

Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Nov 2003

Hallo,

mein Bruder ist am Montag an einer Ampel einem Motorrad aufgefahren. Das er Schuld hat ist klar. Jedoch ist das Motorrad schon über 10 Jahre alt. Der Fahrer beziffert den Schaden allerdings auf ca. 3000€. Da bei dem Motorrad jedoch nur das hintere Schutzblech stark beschädigt war, finde ich dies doch sehr übertrieben. Zudem frage ich mich, ob das Motorrad überhaupt noch soviel Wert ist. Daher meine Fragen:

Wie gehe ich jetzt am besten vor?? Wie läuft das mit der Versicherung ab?? Soll ich ihm meine Policennummer melden, damit meine Versicherung das zahlt?? Evt. würde ich lieber selbst zahlen, damit ich nicht zu hoch gestuft werde. Kann ich irgendwie einen Gutachter einschalten, der sich das ganze mal ansieht?? Welche Rechte habe ich?? Und was ist, wenn das Motorrad weniger Wert ist als die Reperatur kosten würde?? Braucht man da einen Anwalt??

Bin leider sehr unerfahren in solchen Dingen und habe gar keine Ahnung! Bin daher für jeden Tipp sehr dankbar!

Riesen Dank und viele Grüße

Markus Schneider

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: auffahrunfall

    Hallo Markus,

    den Unfall sofort der Versicherung melden. Auf jeden Fall erwähnen, dass der gemeldete Schaden zu hoch erscheint. Dann wird die Versicherung von sich aus einen Sachverständigen schicken.
    Auf jeden Fall solltet ihr den Hergang des Unfalls und alle damit zusammenhängenden Daten notieren. Wenn sich die Sache hinzieht, ist es immer gut, wenn man zeitnah die Ereignisse und Daten festgehalten hat.

    Viele Grüße
    Utemaus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: auffahrunfall

      noch was vergessen: im Regulierungsfall wird die Versicherung anfragen, ob sie den Schaden übernehmen soll oder ob der Versicherte dieses aus Kostengründen selbst macht - zumindest ist das bei unserer Versicherung so. Du kannst ja gleich bei der Schadensmeldung mal nachfragen.

  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: auffahrunfall

    Hallo Markus,

    Du bist verpflichtet (!) dem Geschädigten die Vertragsnummer Deiner Versicherungsgesellschaft mitzuteilen. Ohne wenn und aber.

    Melde den Schaden umgehend. Deine Versicherung wird den Schaden kaum ohne Begutachtung regulieren. Falls Du im Moment nicht "flüssig" bist, hast Du ein halbes Jahr Zeit die gezahlte Schadenssumme Deiner Versicherung zurückzuerstatten. Die Hochstufung Deines SFR wird dann zurückgenommen.

    Viele Grüße
    Michael

  3. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: auffahrunfall

    Hallo Markus, mein Bruder ist am Montag an einer Ampel einem Motorrad
    aufgefahren. Das er Schuld hat ist klar. Jedoch ist das
    Motorrad schon über 10 Jahre alt. Der Fahrer beziffert den
    Schaden allerdings auf ca. 3000€. Da bei dem Motorrad jedoch
    nur das hintere Schutzblech stark beschädigt war, finde ich
    dies doch sehr übertrieben. Zudem frage ich mich, ob das
    Motorrad überhaupt noch soviel Wert ist. Daher meine Fragen:

    Ist es richtig, wenn ich annehme, dass Dein Bruder mit dem auf Dich zugelassenen Fahrzeug gefahren ist? Ansonsten hättest Du keinerlei Rechte, sondern Dein Bruder.
    Wenn der Motorradfahrer die Schadenhöhe bereits mit 3000 Euro beziffert hat, ist ja eventuell bereits ein Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellt worden, wozu der Geschädigte auch das Recht hat. Dein Versicherer wird so etwas ohnehin verlangen. Wie gehe ich jetzt am besten vor?? Wie läuft das mit der
    Versicherung ab?? Soll ich ihm meine Policennummer melden,
    damit meine Versicherung das zahlt?? Evt. würde ich lieber
    selbst zahlen, damit ich nicht zu hoch gestuft werde. Kann ich
    irgendwie einen Gutachter einschalten, der sich das ganze mal
    ansieht?? Welche Rechte habe ich?? Und was ist, wenn das
    Motorrad weniger Wert ist als die Reperatur kosten würde??
    Braucht man da einen Anwalt??
    Melde den Fall sofort Deinem Versicherer, ansonsten hat nämlich der Unfallgegner bereits einen Anwalt eingeschaltet und erhöht damit die Kosten. Die Versicherungsnummer zu verheimlichen bringt überhaupt nichts, denn die kann man als Geschädigter bei berechtigtem Interesse jederzeit beim Zentralruf der Autoversicherer erfahren, wo man sogar sofort mit der Schadenabteilung des Versicherers des Unfallgegners verbunden werden kann.
    Bin leider sehr unerfahren in solchen Dingen und habe gar
    keine Ahnung! Bin daher für jeden Tipp sehr dankbar!

    Riesen Dank und viele Grüße

    Markus Schneider

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: auffahrunfall

      Sorry,

      ich hatte ausversehen auf abschicken, statt auf ändern geklickt, denn ich wollte noch ein paar Bemerkungen machen.

      Bei der Schadenmeldung sollten die Beschädigungen des Motorrades möglichst genau beschrieben werden. Besser noch wären Fotos. Dein Versicherer wird mit Sicherheit keinen Gutachter beauftragen, wenn die Schadenhöhe schlüssig ist.
      Du kannst natürlich selber einen Gutachter beauftragen, den Du dann auch selber bezahlen darfst.

      Solltest Du den Schaden zurückkaufen wollen, hast Du das Recht dazu bis zu 6 Monaten nachdem Dir die Schadenhöhe vom Versicherer mitgeteilt worden ist.

      Noch eine letzte Frage: Hast Du die Beschädigungen des Motorrades selber gesehen, oder sind es nur Beschreibungen Deines Bruders?
      Wenn Dir die Schadenhöhe beim Motorrad als viel zu hoch erscheint solltest Du dies Deinem Versicherer mitteilen, der dann entscheidet ob ein weiteres Gutachten eingeholt wird.

      Weitere Fragen hierzu solltest Du auf dem Brett Versicherungen stellen.

      Kannst mir auch gerne Fragen per E-Mail stellen.

      Gruß
      Ralf [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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