Konsul und Konsulat sind geschützte Begriffe. Wer sich, ohne staatliche Genehmigung Konsul nennt, bekommt einen Staatsanwalt zu Besuch. Ein Konsulat ist eine Vertretung eines fremden Staates, unterhalb der Botschaftsebene, in einem anderen Land. Ein Büro Konsulat zu nennen, ist also auch strafbar. Eine Ausnahme wäre, beim Konsul, wenn jemand zufällig diesen Familiennamen hat. Der braucht sich nicht umzubenennen.
Bei der Deutschlandzentrale setzt man voraus, daß es mindestens eine, eher mehrere Niederlassungen in anderen Bundesländern gibt UND auch Auslandsniederlassungen vorhanden sind. Ansonsten steigt die IHK oder ein Wettbewerber dem Schlauberger auf die Zehen, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
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