Hallo Jima,
du sprichst drei Fragenkreise an: Recht, Persönliches, Finanzen.
Zum Recht:
StGB § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Auszug)
" Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
… wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
… kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist. "
Es wird also von dem Mädchen, mehr wohl noch von den Eltern abhängen, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.
Er war zwar nicht der erste Freund dieses Mädchens aber das spielt ja im Prinzip auch keine Rolle.
Die Frage sollte nicht im Mittelpunkt stehen, ist aber wohl nicht ganz unwichtig. Sollte es doch zu einem Verfahren kommen, hängt die Antowrt auf die Frage, ob „das Unrecht der Tat gering ist“, sicher mit davon ab, ob er sie verführt hat oder sie - als Extremfall - jemand ist, die von Glück sagen kann, dass sie nicht schon längt von irgend jemand anderem schwanger ist.
Zum Persönlichen:
Zum Glück leben wir nicht mehr in Zeiten, wie noch vor wenigen Jahrzehnten, wo das Mädchen von der Schule geflogen wäre und die beiden hätten heiraten „müssen“. Trotzdem liegt die Hauptlast natürlich auf ihr. Sie hat nicht nur die körperlichen Folgen zu tragen, sie wird die Schule zumindest unterbrechen müssen; und danach weiter zu machen, kostet viel Kraft. Da dein Freund durch sein Studium ausgelastet ist, wird es viel von den Eltern (beider Seiten) abhängen, ob sie dem Mädchen das Problem erleichtern wollen und können.
Zu der Frage der Beziehung der beiden zueinander, ob und wie sie es weiter versuchen sollten, auch dazu, wie er sich zu dem Kind stellt, sage ich nichts. Ich denke, dass kann man nicht, ohne die Betroffenen näher zu kennen.
Zum Finanziellen:
Dass dein Freund zahlen muss, weißt du sicher selbst. Da er aber noch keine eigenen oder wesentlichen Einkünfte hat, belastet ihn das vorläufig nicht. Das wäre auch ein Grund für die Eltern des Mädchen, von Strafverfolgung abzusehen: Zwar ist sein Verhalten abzulehnen, aber mit einer Bestrafung würden sie seine beruflichen Aussichten schmälern und damit seine Zahlungsfähigkeit zu eigenem Schaden verschlechtern.
Liebe Grüße
Peggy