Keine Vollmacht mehr ?

Hallo

Meine Tochter hat sich ein Auto gekauft und war nun auf der Suche nach einer Versicherung.Sie hat mit meiner Alten gesprochen,bzw. Vertreter,bei denen ich zuletzt 1997 mit einem KFZ versichert war.Die beiden haben sich geeinigt,die KFZ - Versicherung über meinen Namen laufen zu lassen.So weit ,so gut.Ich habe nichts dagegen.Aber es wundert mich sehr,daß weder meine Zustimmung,noch eine Vollmacht oder eine Unterschrift gegenüber der Versicherung meinerseits geleistet werden mußte .Aber es kommt noch besser.Ein Anruf bei der KFZ- Zulassungsstelle, die IHR mitteilen sollten, was für Papiere sie zur Anmeldung mitbringen müsse , überraschte mich noch mehr.Sie bräuche nur die KFZ-Papiere mitbringen ,aber eine Vollmacht oder einen Ausweiß von mir sei nicht nötig,da sie die Tochter sei. Ähhhhh …???
Dies ist kein Quatsch.Sie ist auf der Zulassungsstelle und jetzt bin ich gespannt ,ob sie das Auto angemeldet bekommt.
Hat sich die letzten Jahre etwas geändert, wovon ich nichts weiß ? Ich kann mich erinnern,daß selbst meine mir angeheiratete Ehefrau ein Vollmacht brauchte,wenn sie auf ein Amt mußte , oder nur ein Einschreiben bei der Post für mich holen wollte.

Gruß Nino

Hallo Nino,

bei der Versicherung wirst Du noch eine Unterschrift unter den Versicherungsantrag leisten müssen, weil dort letztendlich der beantragte Versicherungsschutz festgelegt wird.

Bei den Zulassungsstellen wird es noch sehr unterschiedlich gehandhabt. Die einen wollen alles(Vollmacht+Personalausweis)und andere begnügen sich nur mit dem Personalausweis des Halters. Sollte dieser auch nicht vorgelegt werden müssen, müsste meines Erachtens zumindest die Person identifiziert werden, die das Fahrzeug anmeldet.

Gruß
Ralf

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Hi

Das Auso ist angemeldet.Sie mußte nichts von meinen Dokumenten vorlegen.
Da kann doch eigendlicher jeder kommen ?!

Ein verwunderter Nino

Hi,
ist das Auto denn auch auf deinen Namen zugelassen worden, oder steht als Halter deine Tochter in Fahrzeugschein u. -brief???

Wenn deine Tochter bei der Versicherung als Halter und du als Versicherungsnehmer gespeichert sind, dann muss deine Tochter ne Versicherungskarte vorlegen, wo beide (du als Versicherungsnehmer und Tochter als Halterin) eingetragen sind, dann kann deine Tochter das Auto auf ihren eigenen Namen anmelden und braucht natürlich keine Vollmacht von dir.

Solltest du natürlich auch als Halter fungieren (stehst somit auch in den Fahrzeugpapieren drin) dann braucht die Zulassungsstelle eine Vollmacht von dir, dass deine Tochter das Auto auf DEINEN Namen zulassen kann.

Wenn die Zulassung das ohne Vollmacht gemacht hat und ihr damit zufrieden seid, dann habt ihr Glück gehabt.

Gruß