Wer hat Urheberrecht?

Hallo!

Ein Freund und ich haben gestern eine lange Diskussion gehabt! Thema war folgendes: Ich gebe jemanden etwas zur Gestaltung in Auftrag (Logo, Visitenkarte etc.). Ich gebe bei der Vergabe die konkrete Gestaltung vor. Wer hat nun das Urheberrecht? Ich als Auftraggeber, weil ich die Idee auf das Papier gebracht habe? Oder der Ausführende, weil er meine Idee professionell produziert hat!
Tatsächlich ist die Idee meine und ich habe das Urheber recht! Irre ich mich?

Danke für die Antworten!

Hallo,

geschützt sind in der Regel nur die Werke (§§ 1-2 UrhR), nicht die Ideen. Mithin dürfte dein Freund das Urheberrecht besitzen, dir aber natürlich Nutzungsrechte einräumen können. Etwas anderes gilt nur in Arbeits- oder Dienstverhältnissen, aber auch nur dann, wenn ihr etwas anderes vereinbart hattet bezüglich der Rechte (§ 43 UrhR).

Herzliche Grüße

Thomas Miller

der ideenfinder hat das recht der verwertung, nicht der Nachproduzierende.
warum? lass mal einen „dürer“ vom Dürer entwerfen und danach „reinzeichnen“ von seinem Anverwandten:smile:

ich denke , beide werden dann genannt werden

gruss dirk