Antwort von
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Re^2: Teilschuld für Falschparker? %?
Hallo!
Ich bin doch etwas verwundert!
In diesem Falle sind sie doch wohl Schuld
und daß zu 100%!!!!!!!
Sicherlich sind solche Falschparker
ärgerlich, doch wer in ein stehendes Auto
fährt ist selbst Schuld!
Guten Tag!
Dies ist passiert:
Ich fuhr von einem Privatparklatz (die
PKW-
Parkbuchten befinden sich im rechten
Winkel
zur Fahrbahn) rückwärts aus und "traf"
dabei das Fahrzeug einer Frau, die
a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte
b) im absoluten Halteverbot parkte und
die
Straße auch noch etwas verengte
Nun hat sie von meiner Versicherung schon
75% Ihres Schadens ersetzt bekommen
(wobei
hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie
eine
rostige Delle jetzt auf meine Kosten
reparieren läßt!) und will jetzt die
vollen
100% !!!
Das macht wohl jeder und kann ihnen egal
sein, da es ja eh die Versicherung
zahlt...
Ist mir aber nicht egal, weil wenn meine
Versicherung voll bezahlt, nie eine Teilschuld der "GEgnerin" durchgeht und ich
von meinem Schaden dann überhaupt nichts sehe!
Ich meine: Auf einem "ganz normalen,
öffentlichen" Parkplatz ist es ganz klar,
daß derjenige, der auf ein stehendes
Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige
ist.
Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
parkt und auch noch die STraße verengt,
dann
hat er zumindest eine Teilschuld, die
m.E.
bei 50% liegt:
Sind Sie wahnsinnig?!? 50%?!?!?!? Das
kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein?!?
Ich denke, man sollte seine Fehler
einsehen und nicht anderen in die Schuhe
schieben!
Hätte die "gute Frau" RICHTIG geparkt, wäre
zu 100% nichts passiert!
Soll ich mich jetzt auch ins absolute Halteverbot stellen, warten bis einer drauffährt und dann dem die Schuld geben?
ich glaube ich spinne - so blind kann
Justitia wohl nciht sein, daß hier kein
Unterschied gemacht wird!
Es berechtigt mich
natürlich
nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
nichts passiert!
Klar! Wenn Sie kein Auto hätten, würden
Sie nie einen Unfall machen!
Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
denen die Teilschuld des Falschparkers
belegt wird.
Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?
Der Regelfall ist, daß - solange das Auto
"sichtbar" geparkt wird, der fahrende
Wagen volle Schuld bekommt, unabhängig wo
der Wagen steht!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Heinz
Hier stellt sich mir ernsthaft die Frage,
ob Sie sich bei der Frau überhaupt
entschuldigt haben für den Schaden und
den Ärger den Sie!!!!!!!!!! verursacht
haben!!!!!!
Dies wäre angebracht und nicht
unangebrachte Schuldzuweisungen!
Warten Sie mal, bis Ihnen das passiert, dann denken Sie auch anders!
Außerdem hatte ich Hilfe erwartet und keine
unqualifizierten Äußerungen!
Erinnert mich an jemand der mir an einer
roten Ampel hinten draufgefahren ist,
obwohl ich dort schon eine Minute
stand... der wollte auch mir die Schuld
in die Schuhe schieben! Im Prinzip das
gleiche....
Bernd
P.S.: Beim ADAC ist es übrigens möglich
günstig an ein Fahrtraining zu kommen
;o)
Ich habe SF 22 - und Sie?