Teilschuld für Falschparker? %?

Von: , Frage gestellt am Do, 30. Mär 2000

Guten Tag!

Dies ist passiert:
Ich fuhr von einem Privatparklatz (die PKW-
Parkbuchten befinden sich im rechten Winkel
zur Fahrbahn) rückwärts aus und "traf" dabei das Fahrzeug einer Frau, die

a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte

b) im absoluten Halteverbot parkte und die
Straße auch noch etwas verengte

Nun hat sie von meiner Versicherung schon
75% Ihres Schadens ersetzt bekommen (wobei
hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie eine
rostige Delle jetzt auf meine Kosten reparieren läßt!) und will jetzt die vollen
100% !!!

Ich meine: Auf einem "ganz normalen, öffentlichen" Parkplatz ist es ganz klar, daß derjenige, der auf ein stehendes Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige ist.

Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
parkt und auch noch die STraße verengt, dann
hat er zumindest eine Teilschuld, die m.E.
bei 50% liegt: Es berechtigt mich natürlich
nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte sie nicht da gestanden, wäre überhaupt nichts passiert!

Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
denen die Teilschuld des Falschparkers
belegt wird.
Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Heinz

22 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten hilfreich
    Re: Teilschuld für Falschparker? %?

    Guten Tag!

    Dies ist passiert:
    Ich fuhr von einem Privatparklatz (die
    PKW-
    Parkbuchten befinden sich im rechten
    Winkel
    zur Fahrbahn) rückwärts aus und "traf"
    dabei das Fahrzeug einer Frau, die

    a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte

    b) im absoluten Halteverbot parkte und
    die
    Straße auch noch etwas verengte

    Nun hat sie von meiner Versicherung schon
    75% Ihres Schadens ersetzt bekommen
    (wobei
    hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie
    eine
    rostige Delle jetzt auf meine Kosten
    reparieren läßt!) und will jetzt die
    vollen
    100% !!!

    Ich meine: Auf einem "ganz normalen,
    öffentlichen" Parkplatz ist es ganz klar,
    daß derjenige, der auf ein stehendes
    Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige
    ist.

    Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
    parkt und auch noch die STraße verengt,
    dann
    hat er zumindest eine Teilschuld, die
    m.E.
    bei 50% liegt: Es berechtigt mich
    natürlich
    nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
    sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
    nichts passiert!

    Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
    denen die Teilschuld des Falschparkers
    belegt wird.
    Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?
    Also nach eigener Erfahrung sieht es es schlecht für Sie aus da sie den Unfall beim Rückwärtsfahren verursacht haben ( Besondere Sorgfaltspflicht ). Wäre die Straße wirklich so eng das man nur mit mehrmahligem Wenden aus der Parklücke kommt so hätten sie sich im Zweifelsfall eines Einweisers bedienen müssen. Das falsche Parken der Dame stellt meiner Meinung nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Ein geparktes Fahrzeug kann i.d.R. nicht verursacher eines Unfalles sein.
    Aber das dürfte ihre Versicherung selber mit der Dame klären müssen. Auißerdem ist es für sie egal ob die Versicherung nur 75 % oder alles bezahlt, denn in den Prozenten steigen sie so oder so. MfG

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Teilschuld für Falschparker? %?

    Guten Tag!

    Dies ist passiert:
    Ich fuhr von einem Privatparklatz (die
    PKW-
    Parkbuchten befinden sich im rechten
    Winkel
    zur Fahrbahn) rückwärts aus und "traf"
    dabei das Fahrzeug einer Frau, die

    a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte

    b) im absoluten Halteverbot parkte und
    die
    Straße auch noch etwas verengte

    Nun hat sie von meiner Versicherung schon
    75% Ihres Schadens ersetzt bekommen
    (wobei
    hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie
    eine
    rostige Delle jetzt auf meine Kosten
    reparieren läßt!) und will jetzt die
    vollen
    100% !!!

    Ich meine: Auf einem "ganz normalen,
    öffentlichen" Parkplatz ist es ganz klar,
    daß derjenige, der auf ein stehendes
    Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige
    ist.

    Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
    parkt und auch noch die STraße verengt,
    dann
    hat er zumindest eine Teilschuld, die
    m.E.
    bei 50% liegt: Es berechtigt mich
    natürlich
    nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
    sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
    nichts passiert!

    Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
    denen die Teilschuld des Falschparkers
    belegt wird.
    Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?
    ----
    Sieht schlecht aus für dich. Natürlich hat Deine Gegnerin eine Verkehrswidrigkeit begangen. Aber ein Mitverschulden kommt für sie nur in Betracht, wenn sie an dem Unfall in zurechenbarer Weise beteiligt ist.
    Beteiligt ist sie zwar, doch die objektive Zurechenbarkeit ist ein juristischer Begriff und unterliegt einer normativen Bewertung im Einzelfall.
    Der Einzelfall besteht in einem Zusammentreffen von ruhendem und rollendem Verkehr. Allgemein (und insbesondere im Straßenverkehrsgesetz ) besteht eine Vermutung, daß bei solchen Unfällen der rollende Verkehr das Gros der Verursachung und des Verschuldens hat. Rollender Verkehr stellt per se eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Man spricht da von der Betriebsgefahr, die einem KFZ auch bei bestimmunggemäßem Gebrauch innewohnt. Folglich haftet der KFZ-Führer (des fahrenden KFZ) grundsätzlich für alle Sachschäden , außer sie sind unabwendbar
    § 7 I,II,18I StVG (unabwendbar ist nicht unverschuldet sondern : auch der optimale Fahrer hätte in dieser Situation den Unfall nicht vermeiden können). Erfahrungsgemäß geht ein Richter in solchen Fällen immer von Vermeidbarkeit aus.
    Natürlich kommt ein Mitbeitrag/ Mitverschulden der Frau immer noch in Betracht , aber angesichts der "Gefährlichkeit" Deines rollenden KFZ bleibt ihre Mitwirkung wohl eher gering. Die meißten Gerichte urteilen Schadensquoten unter 30Prozent nicht aus . So daß trotz Mitwirken/Mitverschulden ein Beteiligter die volle Last trägt.

  3. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Teilschuld für Falschparker? %?

    Hallo!

    Ich bin doch etwas verwundert!

    In diesem Falle sind sie doch wohl Schuld und daß zu 100%!!!!!!!

    Sicherlich sind solche Falschparker ärgerlich, doch wer in ein stehendes Auto fährt ist selbst Schuld! Guten Tag!

    Dies ist passiert:
    Ich fuhr von einem Privatparklatz (die
    PKW-
    Parkbuchten befinden sich im rechten
    Winkel
    zur Fahrbahn) rückwärts aus und "traf"
    dabei das Fahrzeug einer Frau, die

    a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte

    b) im absoluten Halteverbot parkte und
    die
    Straße auch noch etwas verengte

    Nun hat sie von meiner Versicherung schon
    75% Ihres Schadens ersetzt bekommen
    (wobei
    hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie
    eine
    rostige Delle jetzt auf meine Kosten
    reparieren läßt!) und will jetzt die
    vollen
    100% !!!
    Das macht wohl jeder und kann ihnen egal sein, da es ja eh die Versicherung zahlt...
    Ich meine: Auf einem "ganz normalen,
    öffentlichen" Parkplatz ist es ganz klar,
    daß derjenige, der auf ein stehendes
    Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige
    ist.

    Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
    parkt und auch noch die STraße verengt,
    dann
    hat er zumindest eine Teilschuld, die
    m.E.
    bei 50% liegt:
    Sind Sie wahnsinnig?!? 50%?!?!?!? Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein?!?
    Ich denke, man sollte seine Fehler einsehen und nicht anderen in die Schuhe schieben! Es berechtigt mich
    natürlich
    nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
    sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
    nichts passiert!
    Klar! Wenn Sie kein Auto hätten, würden Sie nie einen Unfall machen!
    Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
    denen die Teilschuld des Falschparkers
    belegt wird.
    Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?
    Der Regelfall ist, daß - solange das Auto "sichtbar" geparkt wird, der fahrende Wagen volle Schuld bekommt, unabhängig wo der Wagen steht!
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Heinz
    Hier stellt sich mir ernsthaft die Frage, ob Sie sich bei der Frau überhaupt entschuldigt haben für den Schaden und den Ärger den Sie!!!!!!!!!! verursacht haben!!!!!!

    Dies wäre angebracht und nicht unangebrachte Schuldzuweisungen!

    Erinnert mich an jemand der mir an einer roten Ampel hinten draufgefahren ist, obwohl ich dort schon eine Minute stand... der wollte auch mir die Schuld in die Schuhe schieben! Im Prinzip das gleiche....

    Bernd

    P.S.: Beim ADAC ist es übrigens möglich günstig an ein Fahrtraining zu kommen ;o)

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Re^2: Teilschuld für Falschparker? %?

      Hallo!

      Ich bin doch etwas verwundert!

      In diesem Falle sind sie doch wohl Schuld
      und daß zu 100%!!!!!!!

      Sicherlich sind solche Falschparker
      ärgerlich, doch wer in ein stehendes Auto
      fährt ist selbst Schuld! Guten Tag!

      Dies ist passiert:
      Ich fuhr von einem Privatparklatz (die
      PKW-
      Parkbuchten befinden sich im rechten
      Winkel
      zur Fahrbahn) rückwärts aus und "traf"
      dabei das Fahrzeug einer Frau, die

      a) exakt gegenüber des Parkplatzes parkte

      b) im absoluten Halteverbot parkte und
      die
      Straße auch noch etwas verengte

      Nun hat sie von meiner Versicherung schon
      75% Ihres Schadens ersetzt bekommen
      (wobei
      hier schon sehr ärgerlich ist, daß sie
      eine
      rostige Delle jetzt auf meine Kosten
      reparieren läßt!) und will jetzt die
      vollen
      100% !!!
      Das macht wohl jeder und kann ihnen egal
      sein, da es ja eh die Versicherung
      zahlt...
      Ist mir aber nicht egal, weil wenn meine
      Versicherung voll bezahlt, nie eine Teilschuld der "GEgnerin" durchgeht und ich
      von meinem Schaden dann überhaupt nichts sehe!
      Ich meine: Auf einem "ganz normalen,
      öffentlichen" Parkplatz ist es ganz klar,
      daß derjenige, der auf ein stehendes
      Fahrzeug auffährt, der 100%ig Schuldige
      ist.

      Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
      parkt und auch noch die STraße verengt,
      dann
      hat er zumindest eine Teilschuld, die
      m.E.
      bei 50% liegt:
      Sind Sie wahnsinnig?!? 50%?!?!?!? Das
      kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein?!?
      Ich denke, man sollte seine Fehler
      einsehen und nicht anderen in die Schuhe
      schieben!
      Hätte die "gute Frau" RICHTIG geparkt, wäre
      zu 100% nichts passiert!
      Soll ich mich jetzt auch ins absolute Halteverbot stellen, warten bis einer drauffährt und dann dem die Schuld geben?
      ich glaube ich spinne - so blind kann
      Justitia wohl nciht sein, daß hier kein
      Unterschied gemacht wird! Es berechtigt mich
      natürlich
      nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
      sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
      nichts passiert!
      Klar! Wenn Sie kein Auto hätten, würden
      Sie nie einen Unfall machen!
      Hierzu gibt es bestimmt einige Urteile in
      denen die Teilschuld des Falschparkers
      belegt wird.
      Könnten Sie mir etwas zukommen lassen?
      Der Regelfall ist, daß - solange das Auto
      "sichtbar" geparkt wird, der fahrende
      Wagen volle Schuld bekommt, unabhängig wo
      der Wagen steht!
      Vielen Dank für Ihre Hilfe!
      Mit freundlichen Grüßen
      Heinz
      Hier stellt sich mir ernsthaft die Frage,
      ob Sie sich bei der Frau überhaupt
      entschuldigt haben für den Schaden und
      den Ärger den Sie!!!!!!!!!! verursacht
      haben!!!!!! Dies wäre angebracht und nicht
      unangebrachte Schuldzuweisungen!

      Warten Sie mal, bis Ihnen das passiert, dann denken Sie auch anders!

      Außerdem hatte ich Hilfe erwartet und keine
      unqualifizierten Äußerungen! Erinnert mich an jemand der mir an einer
      roten Ampel hinten draufgefahren ist,
      obwohl ich dort schon eine Minute
      stand... der wollte auch mir die Schuld
      in die Schuhe schieben! Im Prinzip das
      gleiche....

      Bernd

      P.S.: Beim ADAC ist es übrigens möglich
      günstig an ein Fahrtraining zu kommen
      ;o)
      Ich habe SF 22 - und Sie?

      • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
        Re^3: Teilschuld für Falschparker? %?

        Ist mir aber nicht egal, weil wenn meine
        Versicherung voll bezahlt, nie eine
        Teilschuld der "GEgnerin" durchgeht und
        ich
        von meinem Schaden dann überhaupt nichts
        sehe!
        Falsch! Sie würden von der gegnerischen Versicherung Geld bekommen! Wenn eine Versicherung 100% erstattet heisst das noch lange nicht, daß vor Gericht dsa gleiche Ergebnis rauskommt... Hätte die "gute Frau" RICHTIG geparkt,
        wäre
        zu 100% nichts passiert!
        Sicher?!? Sie sind doch wohl drauf gefahren, weil Sie nicht aufgepasst haben bzw. nicht ausparken können! Dies kann auch bei korrekt geparkten Autos passieren! Soll ich mich jetzt auch ins absolute
        Halteverbot stellen, warten bis einer
        drauffährt und dann dem die Schuld geben?
        merkwürdige Logik..... ich glaube ich spinne - so blind kann
        Justitia wohl nicht sein, daß hier kein
        Unterschied gemacht wird!
        Justitia denke aber so und 99% des REstes auch... Es berechtigt mich
        natürlich
        nicht, aufzufahren
        EBEN!!!!!!!!!!

        Klar! Wenn Sie kein Auto hätten, würden
        Sie nie einen Unfall machen!!!!!!!!!!!!!!! Warten Sie mal, bis Ihnen das passiert,
        dann denken Sie auch anders!
        Ich hatte schon zwei Fälle wo die anderen eindeutig Schuld waren und wie sie jetzt auch dies geleugnet haben!
        Wenn ich Schuld habe stehe ich dazu und schiebesie nicht anderen in die Schuhe!
        Außerdem hatte ich Hilfe erwartet und
        keine
        unqualifizierten Äußerungen!
        Wenn man hier postet, muß man damit rechnen die Wahrheit gesagt zu bekommen und die ist nunmal, daß Sie Schuld haben! Wenn sie die Wahrheit nicht vertragen können ist das kein Grund beleidigend zu werden!
        Meine Kommentare entsprachen den Tatsachen und waren keineswegs unqualifiziert!


        Ich habe SF 22 - und Sie?

        Sorry, aber ich habe die SF noch nicht, da es mir in meinem Alter unmöglich ist, es sei denn ich wäre schon mit zwei Jahren Auto gefahren ;o))

        Ist übrigens nicht geschickt jetzt fahrerische Künste zu vergleichen, denn ich bin mit Sicherheit noch nie auf ein stehendes Auto gefahren, was nicht gerade von fahrerischer Qualität zeugt, oder?!?

        Ich würde vorschlagen, Sie rufen mal bei einem Anwalt an! Der wird Ihnen das gleiche sagen, denn bisher scheinen Sie net so sehr einsichtig zu sein!

        Abgesehen davon sollten Sie etwas höflicher sein, wenn man um Antworten bittet, oder?!?

        Bernd

  4. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    keine Chance....

    stell Dir einfach vor, Du hast einen Platten .... stehst am Strassenrand.... und Dir fährt jemand rein.... und sagt: DU bist SCHULD, weil Du ihm im Weg gestanden hast!!!
    ... oder DU hast einen Motorschaden auf einer Landstrasse.... oder oder oder....

    kurz: es spielt keine Rolle, welches Auto warum wo steht!!! Du darfst es einfach nicht anbeulen!

    Bring der Frau einen netten Blumenstrauss!! und entschuldige Dich für Deine Schusseligkeit!!!
    Gruß Ayla.... kopfschüttelnd

    • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
      Re: keine Chance....

      Bring der Frau einen netten
      Blumenstrauss!! und entschuldige Dich für
      Deine Schusseligkeit!!!
      Gruß Ayla.... kopfschüttelnd
      Glaubst Du dran?!? Er sit doch ein Mann und Sie eine Frau, da kann man(n) doch nicht Schuld sein, wo Männer doch perfekt Auto fahren ;o)))))

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Wo leben wir eigentlich?

      Hat denn nun das falsch geparkte Auto etwa
      das fahrende eingedellt?Wer von uns hat noch
      nie falsch geparkt? Hand aufs Herz.Jeder.
      So,und damit wir das alle nicht wieder tun,
      kommt da irgendein Heinz der nicht aufpasst,
      wenn er Rückwärts fährt und dellt uns die Karre ein.Toll.Warum hat Heinz eigentlich
      keine Fahrerflucht begangen,wenn diese
      Frau doch so verboten parkt.Hat doch selber
      schuld wenn Ihr einer reinfährt.
      Mal im Ernst,ich kann nur hoffen und beten
      das es nicht noch mehr Kandidaten der Sorte
      Heinz gibt.In einem einzigen Punkt hat Heinz
      jedoch Recht,mit ihm zu Diskutieren hat wirklich keinen Wert.
      Gruß Sebastian

  5. Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
    Was ist das für ein Rechtsbewußtsein ?

    Doch wenn jemand im absoluten Halteverbot
    parkt und auch noch die STraße verengt,
    dann
    hat er zumindest eine Teilschuld, die
    m.E.
    bei 50% liegt: Es berechtigt mich
    natürlich
    nicht, aufzufahren - andererseits: Hätte
    sie nicht da gestanden, wäre überhaupt
    nichts passiert!
    Frei nach dem Motto: Parkt einer falsch, darf ich Ihn einfach abrammen und bekomme noch nicht einmal Schuld ?

    Der Theorie folgend, dürfe man jeden Radfahrer, der verbotenerweise auf der Strasse fährt oder die Einbahnstrasse in verkehrte Richtung benutzt, ungestraft umnageln.

    Ich glaub es geht loß ....

    Empfehlung: Praktische Fahrstunden nehmen, um das Ausparken zu üben, theoretische Fahrstunden nehmen, um Kenntnisse in der StVO aufzufrischen.



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