in einem österreichischen Brief wir das Wort „nicht unbillig“ verwendet, wer kann mir diesen Satz ins „Deutsche“ übersetzten, so dass sich mir seine Bedeutung erschließt?
Der ganze Satz lautete: „Eine Nachverhandlung erfolgt nicht unbillig“
Gruß Finus
PS:
ich habe dieses Posting auch in Dialekte und Mundarten gepostet.
Sorry für Doppelposting, aber ich wußte nicht, ob es eien juristische oder eine sprachliche frage ist.
‚unbillig‘ hat nichts mit Dialekten und Mundarten zu tun - der Begriff ist in der Amtssprache üblich…
‚Unbill‘ bedeutet im Mittelhochdeutschen ‚Ungerechtigkeit‘, wobei ‚unbillig‘ in dem von Dir erwähnten Zusammenhang eher als ‚nicht rechtsmißbräuchlich‘ zu deuten ist.