Fruchtlose Zwangsvollstreckung! Was nu?

Hi Leidensgenossen,

ich ließ meinen Gerichtsvollzieher meinen Titel zukommen, der schrieb nur zurück, daß er zur vermeidung von Kosten keinen Vollstr.-Versuch unternommen habe, da der Schuldner amtsbekannt unvermögend ist.

Was ist nun mein nächster Schritt, mit welchen Konsequenzen/Kosten etc.? Gibt es eine URL mit einschlägigen Standardinfos zum Betreiben seiner Außenstände?

Vielen Dank.
Rossy.

Hallo!
Solche „Kameraden“ kenne ich auch - da
gibt es nur die Möglichkeit, sich immer
wieder die neue Anschrift zu besorgen (falls
der Schuldner umzieht) und mindestens
jedes Jahr einmal den Gerichtsvollzieher
zu schicken.
Oder vielleicht selbst mit ihm reden und
eine Ratenzahlung vereinbaren.
Oder beim Finanzamt die Steuererstattung
pfänden lassen.
So kann man seine Schuldner 30 Jahre verfolgen, wenn man einen Titel hat, doch
man wirft immer sein gutes Geld dem schlechten hinterher - der Schuldner muß
zwar die ganzen Kosten tragen, doch ist
die Frage: WANN ?
Das GEricht oder der Anwalt wissen es am
besten und kennen auch genau die Kosten; dann kann man ausrechnen, ob sich das Ganze
überhaupt lohnt oder ob man vielleicht doch
jeden Monat direkt hinfährt und versucht,
ein „Rätchen“ zu bekommen…
Trotzdem viel Erfolg wünscht
Heinz

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Pfandabstand/Fruchtlosigkeitsprotokoll
heisst: nix zu holen, zumind. dato.
Mit dem Pfandabstandsprotokoll kann man (idR nicht älter als 6 Mte) die Eidesstattliche
Versicherungs-Abgabe durch den Schuldner beantragen, früher beim Amtsgericht, heute nimmt der Gerichtsvollzieher die „EV“ (früher Offenbarungseid) ab. Das ist eine Art Selbstauskunft, aus der man ersehen kann, welches Vermögen der Schuldner hat.
Dann kann man pfänden.
Die EV kann man idR alle 3 Jahre verlangen/beantragen, aber auch schon früher, wenn man glaubhaft macht, dass der Schuldner zu Vermögen oder einer neuen Arbeitsstelle gekommen ist.
Adressensuche: In meinem Job habe ich
mehrere Jahre gute Erfahrungen gemacht mit der Firma Infodatex GmbH, Hamburg. Die finden 80-90% aller Adressen, auch bei
Leuten, die die Adresse wie ihr Hemd wechseln, oder „De Bernardi, ich glaube
in Seevethal bei Hamburg“. Kostet halt ein paar Mark. Für Banker ca. 70-80 DM, für Privatpersonen?

Viel Erfolg.

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Hi Leidensgenossen,

ich ließ meinen Gerichtsvollzieher meinen
Titel zukommen, der schrieb nur zurück,
daß er zur vermeidung von Kosten keinen
Vollstr.-Versuch unternommen habe, da der
Schuldner amtsbekannt unvermögend ist.

Was ist nun mein nächster Schritt, mit
welchen Konsequenzen/Kosten etc.? Gibt es
eine URL mit einschlägigen Standardinfos
zum Betreiben seiner Außenstände?

Vielen Dank.

Hallo,
der Gerichtsvollzieher hat ja schon keine Vollstreckung mehr unternommen, weil er den Schuldner offensichtlich bereits „besucht“ hat.
Sie können jetzt beim Amtsgericht des Schuldners, also in der Stadt, wo der Schuldner wohnt, anrufen.
Verlangen Sie das Amtsgericht - dort die Schuldnerabteilung!
Hier geben Sie jetzt den Namen und die Anschrift des Schuldners an und fragen Sie, ob der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen sei.
Man teilt Ihnen dann mit, ob und wann der Schuldner die eidesstattliche Versicherung geleistet hat etc.
Wird vermutlich so sein, falls es keine „größeren Beträge“ sind, können Sie das Geld dann einmal vorläufig „abschreiben“.
„Größere Beträge“ sind natürlich relativ.
Für einen "kleinen " Familienvater mit bescheidenen Einkünften können 500 Mark, die er nicht bekommt, schon existenzgefährdet sein, während für einem Geschäftsmann vielleicht erst 15 TDM an die „Substanz“ gehen.
Übrigens: Sollte der Schuldner schon „zahlungsunfähig“ gewesen sein, als er mit Ihnen das „Rechtsgeschäft“ tätigte, wäre dies vorsätzlicher Betrug und der Schuldner hat bestimmt keine Lust, hier deswegen vor Gericht zu müssen!!!
Alles klar, wenn die Auskunft vom Amtsgericht vorliegt, dann vielleicht einfach einmal einen Anwalt anrufen und vorher kurz abklären, was die Beratung kostet.
MfG