Bauliche Veränderung - ja oder nein ?

Von: , Frage gestellt am Sa, 22. Nov 2003

Hallo ihr Lieben da draußen in der Welt,

ab wann beginnt eigentlich eine bauliche Veränderung?

Ich wohne in einer 4-Parteien-Eigentumsanlage und möchte, da unser Haus nur mit Strom-Heizung, also Nachtspeicheröfen versorgt wird, gerne einen Kaminofen haben. Dazu wäre natürlich ein Außenkamin nötig.

Nun könnte man diesen an der Außenwand befestigen, die von der Straßenseite her nicht einsehbar ist, d. h. dass nur der Meter, der über das Dach hinausragt mehr oder weniger sichtbar wäre.

Keiner der anderen Eigentümer wäre durch einen Außenkamin beeinträchtigt.

Die beiden anderen Eigentümer wohnen nicht selbst in den Wohnungen, sondern haben diese vermietet. Außerdem sind es zwei aus einer Familie kommende Personen.

Nun meine Frage, kann ich die Zustimmung erzwingen, falls diese nicht freiwillig erfolgt?

Würde mich über einen fundierten Rat freuen.

Bis dahin und allen ein schönes Wochenende

Angelika

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohnungseigentumsgesetz

    Hallo,

    dies wird wohl nur durch (nicht erzwingbare) Zustimmung aller Eigentümer möglich. Ist durch WEG §22 geregelt oder ggfs zusätzlich durch eine Gemeinschaftsordnung. Am besten den Anwalt fragen.

    Unveränderlichkeit der "äußeren Gestalt"
    Die nächstliegende Bedeutung der Bestimmung einer Gemeinschaftsordnung, daß ein Wohnungseigentümer die äußere Gestalt des Bauwerks oder der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Bestandteile ... nicht ändern" darf, ist, daß damit nicht nur die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 1 WEG wiederholt, sondern jede nicht völlig unerhebliche bauliche Veränderung ohne Rücksicht auf ihre Auswirkung auf das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage von der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer abhängig gemacht werden soll.
    (BayObLG, Beschluß vom 25. 11. 1995 - 2Z BR 63/95)

    zitiert aus:

    http://www.jurpage.net/wng/wng57.htm

    Grüße

    Kira [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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