Zivilrecht: Recht auf Verkäuferdaten

Soviel ich weiß, habe ich als Käufer nach Abschluss eines Kaufvertrages das Recht, die personenbezogenen Daten meines Verkäufers zu erhalten, also Name, Adresse und ggfs. ges. Vertreter. Gibt es dafür auch eine rechtliche Grundlage? Ich habe meinen Verkäufer nach dem ges. Vertreter gefragt und er wundert sich nun, wieso er den Namen Preis geben soll. Im BGB finde ich auf Anhieb leider nichts zu dem Thema.

Mathias

Hallo Mathias,

hast du den Vertrag mit einem gewerblichen Verkäufer z. B. im Internet oder per Telefon geschlossen? Dann gilt §1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV):

"(1) Der Unternehmer muss den Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags mindestens informieren über:

  1. seine Identität,
  2. seine ladungsfähige Anschrift, […]"

Gruß
Sebastian

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Ich hab einen Artikel bei eBay ersteigert und es ist eine normale Firma (also mit einem Inhaber), keine jur. Person o. ä… Gilt das da auch, dass die Firma mir den Inhaber bekannt geben muss?

Mathias