Krankenhausaufenthalt-Bescheinigung f. Arbeitgeb

Hallo und guten abend,
ich bin jetzt ein paar Tage im Krankenhaus gewesen und danach weiter vom behandelnden Arzt krank geschrieben. Wie bescheinige ich meinem AG nun den Aufenthalt im Krankenhaus? Ich habe vom Krankenhaus eine Bescheinigung über den Aufenhalt bekommen, diesen eingescannt und meinem AG zukommen lasssen und das Original für die KHT-Versicherung verwendet. Nun wurde rückgefragt, ob ich das Original meinem AG noch nachliefere. Steht dem AG eine orignal Bescheinigung zu?

vielen dank gitti

???
Hi!

ich bin jetzt ein paar Tage im Krankenhaus gewesen und danach
weiter vom behandelnden Arzt krank geschrieben. Wie
bescheinige ich meinem AG nun den Aufenthalt im Krankenhaus?

Ähm - Du hast doch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diese Zeit bekommen, oder? Die ist für den Arbeitgeber ausreichend - und notwendig!

Oder gibt es einen anderen Hintergrund als der Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit?!

Ich habe vom Krankenhaus eine Bescheinigung über den Aufenhalt
bekommen, diesen eingescannt und meinem AG zukommen lasssen
und das Original für die KHT-Versicherung verwendet. Nun wurde
rückgefragt, ob ich das Original meinem AG noch nachliefere.
Steht dem AG eine orignal Bescheinigung zu?

Nö - wie gesagt: Die AU (im Original) reicht!

LG
Guido

hi Guido,
für die Zeit im Krankenhaus habe ich keine. Arbeitsunfähgkeitsbecheinigung, erst für die Zeit danach.
gruß gitti

Hi Gitti!

Dann wende Dich mal schleunigst an das Krankenhaus! Die haben Dir eine solche auszustellen!!!
Und Dein Arbeitgeber sowie die Krankenkasse (soweit gesetzlich versichert) hat darauf einen Anspruch.

LG
Guido

Moin Guido,

mit deinem ersten Satz liegst du leider nicht ganz richtig. Wenn jemand im Krankenhaus ist, so bekommt die Krankenkasse vom Krankenhaus eine Mitteilung, die Krankenkasse teilt das dann dem Arbeitgeber mit. Man kann sich vom Krankenhaus eine Bescheinigung zwar ausstellen lassen, die man dem Arbeitgeber geben kann, aber der andere Weg ist der offizielle.

Gruß KK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anyway
Hi!

Von wem der Arbeitgeber letztendlich die AU bekommt, ist ja auch erst mal nebensächlich! Fakt ist aber doch, dass es eine solche ausstellen muss…

LG
Guido