Romreise->Terroranschlag Istanbul->Kein Flie

Hallo Experten,
habe ich gestern von Freunden erzählt bekommen, macht mich stuzig:

Die beiden haben letzte Woche eine MehrTages Reise nach Rom gemacht.
Rückflug war für Donnerstag avisiert.
Reise war offiziell über ein Reisbüro gebucht.
Fluglienie RyanAir.

Nun zum Fall:
Die Reisegruppe stand Donnerstag Nachmittag am Flughafen Rom und erfuhr zunächt einmal nichts, nur merke man das sich Nichts tat.
Nach lagem wartem kam der Reisleiter mit der Info, das wegen der Anschläge in Istanbul der Luftraum gesperrt sei und deswegen der Flieger ausfalle.

Nach weiterm warten bestellte der Reiseleiter 7 Taxis die die Reisenden zum Bahnhof nach Rom fuhren, von dort aus ging es per Bahn dann wieder nach Hause.

Die Ksoten für Bahnfahrt 150Euro pro Person mußten von den Reisenden selber bezahlt werden. Der Reiseleiter übernahm großzügig die Taxikosten.

Der Reiseleiter informierte die Reisenden das es keine Gelder (von wem auch immer) erstattet gäbe.

Ist das ok? Muß nicht die Fluggesellschaft haften? Oder das Reisebüro?
Was soll das heißen? Luftraum gesperrt?

Gruß Fritz
PS: Den nächsten Flieger hätten die Reisenden auch bezahlen sollen.

Hallo,

Ist das ok? Muß nicht die Fluggesellschaft haften? Oder das
Reisebüro?

ich würde mal sagen, hier liegt höhere Gewalt vor, der Flug ist komplett weg- und die Plätze damit verfallen. Abteilung: Dumm gelaufen.

Was soll das heißen? Luftraum gesperrt?

Siehe Straßensperre.

Gruß,
Christian

Hallo Experten,
habe ich gestern von Freunden erzählt bekommen, macht mich
stuzig:
Reise war offiziell über ein Reisbüro gebucht.
Fluglienie RyanAir.

Nun zum Fall:
Nach lagem wartem kam der Reisleiter mit der Info, das wegen
der Anschläge in Istanbul der Luftraum gesperrt sei und
deswegen der Flieger ausfalle.
Die Ksoten für Bahnfahrt 150Euro pro Person mußten von den
Reisenden selber bezahlt werden. Der Reiseleiter übernahm
großzügig die Taxikosten.

Der Reiseleiter informierte die Reisenden das es keine Gelder
(von wem auch immer) erstattet gäbe.

Ist das ok? Muß nicht die Fluggesellschaft haften? Oder das
Reisebüro?
Gruß Fritz
PS: Den nächsten Flieger hätten die Reisenden auch bezahlen
sollen.

Hallo Fritz,
ich habe hierzu nur eine Zusatzfrage,leider kein Tipp.
Da der Rückflug nicht stattfand,wurde die bezahlte Leistung auch nicht
erbracht.Wurde wenigstens diese nicht erbrachte Leistung irgendwie
berücksichtigt?oder ist hier unser sogenannter Rechtsstaat mit dieser
Rechtssprechung „Maffiagesponsort“,damit meine ich ,sie würden sozusagen sagen:Gerechtigkeit ist uns sch.-egal?
Es kann (mit gesundem Menschenverstand)keine Rolle spielen ob höhere
Gewalt oder nicht,es wurde die bezahlte Leistung nicht erbracht.
Würde gern wissen wie dieser „Rückflug“ rechtlich behandelt wurde
Danke
Gruss Gerhard