Was kommt billiger ?

Hallo,

es sei folgende Situation:
Fahrradweg auf dem Fussweg (=höher als Strasse), die Fussgänger-/Fahrradampel ist nur ca. 10 sek grün, die Autoampel ca. 25 s.

Ich komme mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg, 50 m vor Ampel sehe ich, dass die Fussgängerampel auf rot geht. Meine Reaktion:
a) Fahre auf dem Radweg weiter über die rote Fahradampel.
b) Wechsle unter Berücksichtigung §1 StVO (i.d.R. ist die Strasse leer) auf die Auto-Fahrbahn und fahre im Autogrün über die Kreuzung.

Falls ein Polizist mich nur auf der Kreuzung sieht und mich rausficht, was kostet mich Variante a) bzw. Variante b).

Tschuess Marco.

HI;
für dich gilt auf alle Fälle das Fahrradsymbol auf der Ampel.
D.h.: Rotlichtverstoß mehr als eine Sekunde = 100 EUR + gebühren + Auslagen+ Punkte in Flensburg.

Gruß
HaWeThie

das willst Du nicht wirklich wissen :wink:
Hi,

am billigsten kommt anhalten…

Gruß,
Micha

Hallo,
wieso ? Die Ampel ist doch Fahrbahnbezogen.

Gruss
Enno

Hallo,

wieso ? Die Ampel ist doch Fahrbahnbezogen.

ich denke, es handelt sich hier um eine verbotene Ampelumgehung.
Ähnlich sieht es aus, wenn du eine rote Ampel an einer Kreuzung umgehst, indem du über eine an der Kreuzung befindliche Tankstelle fährst.

Zudem ist die Nutzung eines vorhandenen Radweges vorgeschrieben.

Gruß
roland

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Hallo,
klingt plausibel.

Gruss
Enno

Hallo,

Zudem ist die Nutzung eines vorhandenen Radweges
vorgeschrieben.

Grundsätzlich ja, die Benutzung muß aber für den Radfahrer zumutbar sein.

Hier ein paar Fahrrad-Urteile:

http://www.critical-mass-hamburg.liegerad-hamburg.de…

Gruss, Niels

Hallo Marco,

es sei folgende Situation:
Fahrradweg auf dem Fussweg (=höher als Strasse), die
Fussgänger-/Fahrradampel ist nur ca. 10 sek grün, die
Autoampel ca. 25 s.

sind das nun zwei Ampeln: Fußgängerampel und Fahrradampel, synchron geschaltet, oder ist es der Fall, dass die Fußgängerampel auch für Radfahrer gilt, wenn die Radwegfurt und die Fußgängerfurt gemeinsam geführt werden?

Ich komme mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg, 50 m vor Ampel
sehe ich, dass die Fussgängerampel auf rot geht. Meine Reaktion:
a) Fahre auf dem Radweg weiter über die rote Fahradampel.

auf jeden Fall Rotlichverstoß, Preise wissen andere sicher besser als ich.

b) Wechsle unter Berücksichtigung §1 StVO (i.d.R. ist die
Strasse leer) auf die Auto-Fahrbahn und fahre im Autogrün über
die Kreuzung.

Ist der Radweg als benutzungspflichtig ausgeschildert durch das das blaue Schild „Radweg“? Wenn nein: Warum fährst Du nicht von Haus aus auf der Straße? Dann gilt auf jeden Fall diese Ampel für Dich. Wenn ja, hast Du Dich zumindestens der Nichtbenutzung eines Benutzungspflichtigen Radwegs schuldig gemacht.

Falls ein Polizist mich nur auf der Kreuzung sieht und mich
rausficht, was kostet mich Variante a) bzw. Variante b).

Kommt für die Verwarnung drauf an, ob er gesehen hat, dass Du wegen der Ampel auf die Straße bist, kann auch hier Missachtung des Rotlichts gelten. Wenn nicht, sollte dieses Geld (ist auf jeden Fall weniger als Rotlichtverstoß sein) fällig sein.

Wenn der Radweg nicht benutzungspflichtig ist, wird gar nichts fällig, wenn Du von Anfang an die Straße benutzt. Vorsicht, auch viele Polizisten wissen bis heute noch nicht, dass es Radwege gibt, die nicht benutzungspflichtig sind.

Gruß, Karin

Hallo,

Zudem ist die Nutzung eines vorhandenen Radweges
vorgeschrieben.

Grundsätzlich ja, die Benutzung muß aber für den Radfahrer
zumutbar sein.

Hallo,

wäre ja auch typisch: ein Radweg der genau vor einer Ampel plötzlich unzumutbar wird.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

wäre ja auch typisch: ein Radweg der genau vor einer Ampel
plötzlich unzumutbar wird.

kennst du solche Radwege nicht? Die gibts massenweise :smile:)

Tatsächlich gehts bei dieser Regelung natürlich um zugeparkte Radwege (zB alle 50 Meter ein Auto, da braucht man dann nicht „Bordstein rauf und runter“ spielen) oder starke Verschmutzung durch Laub, zu enge Radwege etc.

Gruss, Niels

Hallo Karin,

ja, das habe ich auch noch nicht gewusst. Habe mal gesucht und einen guten Link dazu gefunden

http://www.adfc-weyhe.de/index.htm?wegebenutz.htm

Gruss, Niels

Hallo,

interessanter Denkansatz:

Grundsätzlich ja, die Benutzung muß aber für den Radfahrer
zumutbar sein.

wäre ja auch typisch: ein Radweg der genau vor einer Ampel
plötzlich unzumutbar wird.

Der klassische Schwenk der Radwege von der Fahrbahn weg, wie er an Kreuzungen gerne vollführt wird, ist bekanntermaßen eine wichtige Ursache für die vielen Rad-/Autofahrer-Unfälle genau in diesem Bereich. Wenn man das nun als Grund für Unbenutzbarkeit ansähe…

Nein, ich weiß, dass ich so nicht argumentieren darf, da die Behörde weiß, was gut ist für Radfahrer und deshalb Schilder aufstellt, aber als Denkansatz wärs doch mal interessant.

Gruß, Karin

Hallo Marco,

es sei folgende Situation:
Fahrradweg auf dem Fussweg (=höher als Strasse), die
Fussgänger-/Fahrradampel ist nur ca. 10 sek grün, die
Autoampel ca. 25 s.

sind das nun zwei Ampeln: Fußgängerampel und Fahrradampel,
synchron geschaltet, oder ist es der Fall, dass die
Fußgängerampel auch für Radfahrer gilt, wenn die Radwegfurt
und die Fußgängerfurt gemeinsam geführt werden?

letzteres

Ich komme mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg, 50 m vor Ampel
sehe ich, dass die Fussgängerampel auf rot geht. Meine Reaktion:
a) Fahre auf dem Radweg weiter über die rote Fahradampel.

auf jeden Fall Rotlichverstoß, Preise wissen andere sicher
besser als ich.

klar

b) Wechsle unter Berücksichtigung §1 StVO (i.d.R. ist die
Strasse leer) auf die Auto-Fahrbahn und fahre im Autogrün über
die Kreuzung.

Ist der Radweg als benutzungspflichtig ausgeschildert durch
das das blaue Schild „Radweg“?

ja

Wenn nein: Warum fährst Du nicht von Haus aus auf der Straße?

weil sie oberhalb gepflastert ist, da ist der Radweg besser

Wenn ja, hast Du Dich zumindestens der Nichtbenutzung eines
Benutzungspflichtigen Radwegs schuldig gemacht.

Falls ein Polizist mich nur auf der Kreuzung sieht und mich
rausfischt, was kostet mich Variante a) bzw. Variante b).

Kommt für die Verwarnung drauf an, ob er gesehen hat, dass Du
wegen der Ampel auf die Straße bist, kann auch hier
Missachtung des Rotlichts gelten. Wenn nicht, sollte dieses
Geld (ist auf jeden Fall weniger als Rotlichtverstoß sein)
fällig sein.

hoffe ich doch auch

Wenn der Radweg nicht benutzungspflichtig ist, wird gar nichts
fällig, wenn Du von Anfang an die Straße benutzt. Vorsicht,
auch viele Polizisten wissen bis heute noch nicht, dass es
Radwege gibt, die nicht benutzungspflichtig

Mich haben schon grüne Menschen (m,w) auf der Strasse angehalten, weil ich einen Fussweg mit ‚Radfhrer frei‘ nicht benutzt haben. Sie versuchten mich zu überzeugen für ca. 800 m auf diesen Fussweg zu wechseln, damit ich die Autos nicht behindere. Dass ich so richtig legal nicht auf diesen Fussweg draufkam und auch nicht richtig legal wieder runterkam, war für die grünen Menschen zweitrangig, so dass ich einfach stur auf die Rechtslage (nicht benutzungspflichtig) beharrte.

mittlerweile ist wenigstens die Auffahrt auf diesen Fussweg ans Radnetz angebunden, so dass ich ihn i.d.R. nutze.

Tschuess Marco.
P.S.: Falls jemand mal in DD ist, dürfte diese Stelle passieren.

Hallo,

Zudem ist die Nutzung eines vorhandenen Radweges
vorgeschrieben.

Grundsätzlich ja, die Benutzung muß aber für den Radfahrer
zumutbar sein.

Dies sei hier der Fall.

TSchuess MArco.

setting out of range :wink: o.Tü.
Tschuess Marco

Hallo HaWeThie,

für dich gilt auf alle Fälle das Fahrradsymbol auf der Ampel.
D.h.: Rotlichtverstoß mehr als eine Sekunde = 100 EUR +
gebühren + Auslagen+ Punkte in Flensburg.

sicher ?
Wie kommt es, dass nicht fahrbahnbezogen argumentiert wird. Die Annahme sei, der Polizist sieht nicht, dass ich die Fahrbahn wechsle.
Ich sehe zwei Probleme: Einsehbarkeit der Fussgängerampel und zweitens )prinzipielle) Gefährdung der Folgeverkehr (nicht im konkreten Fall, aber generell).
Denkmodell: Ich fahre generell Strasse, Ampel: Auto grün, Fahrrad rot, ich halte (auf der Strasse) - für den Folgeverkehr offensichtlich grundlos (wer guckt als Autofahrer schon 100m im Voraus auf Fussgängerampel) und gefährde damit mich und andere (Auffahrunfall).

Wegen der fahrbahnbezogenen Ampel und wg. dieser Überlegung würde ich auf Bussgeld (?) wg. Nichtbenutzen Radweg plädieren)

Tschuess Marco.

Liest denn keiner mehr Gesetze???

Hallo Marko,

Wie kommt es, dass nicht fahrbahnbezogen argumentiert wird.

Weil das Gesetz (hier Verordnung) eindeutig ist:
§ 37 Abs.2 Nr. 5 und 6:
5. Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild eines Fußgängers oder eines Fahrrads angezeigt. Für Fußgänger ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Radfahrer kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während Fußgänger die Fahrbahn überschreiten, so haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
6. Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.

Die Annahme sei, der Polizist sieht nicht, dass ich die
Fahrbahn wechsle.

EGAL, da steht ne Ampel mit Fahrradsymbol

Ich sehe zwei Probleme: Einsehbarkeit der Fussgängerampel und
zweitens )prinzipielle) Gefährdung der Folgeverkehr (nicht im
konkreten Fall, aber generell).
Denkmodell: Ich fahre generell Strasse,

Ordnungswidrigkeit: Radfahrer müssen Radwege benutzen, soweit vorhanden und die Benutzung zumutbar. Mit der Zumutbarkeit ist nicht gemeint, dass ein „Rennfahrer“ meint, die Bordsteinkanten sind für sein Rad zu gefährlich, sondern da ist an den schlaglochübersähten, oder bei Schnee nicht geräumten, oder voller Laub liegenden Radweg gedacht.

Ampel: Auto grün,
Fahrrad rot, ich halte (auf der Strasse) - für den
Folgeverkehr offensichtlich grundlos (wer guckt als Autofahrer
schon 100m im Voraus auf Fussgängerampel) und gefährde damit
mich und andere (Auffahrunfall).

darum sollst du ja auf dem Radweg fahren

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Weil das Gesetz (hier Verordnung) eindeutig ist:
§ 37 Abs.2 Nr. 5 und 6:
6. Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu
beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt
und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.

Das bezieht sich auf den Fall eines benachbarten Fahrrad- und Fußwegs mit nur einer Ampel. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie das auf Marcos beschriebene Situation paßt.

Gruss
Enno

Hallo Hawethie,

Wie kommt es, dass nicht fahrbahnbezogen argumentiert wird.

Weil das Gesetz (hier Verordnung) eindeutig ist:
§ 37 Abs.2 Nr. 5 und 6:
5. Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für
Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild eines Fußgängers
oder eines Fahrrads angezeigt. Für Fußgänger ist die
Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Radfahrer kann sie so sein.
Wechselt Grün auf Rot, während Fußgänger die Fahrbahn
überschreiten, so haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
6. Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu
beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt
und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden
sind.

Die Annahme sei, der Polizist sieht nicht, dass ich die
Fahrbahn wechsle.

EGAL, da steht ne Ampel mit Fahrradsymbol

Nö, Marco hat auf meine Frage gesagt, dass da ne Ampel mit mit Fußgängersymbol steht.

Ordnungswidrigkeit: Radfahrer müssen Radwege benutzen, soweit
vorhanden und die Benutzung zumutbar.

Die Benutzung angeordnet unt zumutbar (StVO-Novelle 1997).

Mit der Zumutbarkeit ist
nicht gemeint, dass ein „Rennfahrer“ meint, die
Bordsteinkanten sind für sein Rad zu gefährlich, sondern da
ist an den schlaglochübersähten, oder bei Schnee nicht
geräumten, oder voller Laub liegenden Radweg gedacht.

Oder aber zu schmal, gefährlich mit Einfahrten, nicht druchgängig,… Katalog siehe Verwaltungsrichtlinien zur StVO-Novelle 1997.

Nichts für ungut,

Karin