Hallo Marco,
es sei folgende Situation:
Fahrradweg auf dem Fussweg (=höher als Strasse), die
Fussgänger-/Fahrradampel ist nur ca. 10 sek grün, die
Autoampel ca. 25 s.
sind das nun zwei Ampeln: Fußgängerampel und Fahrradampel, synchron geschaltet, oder ist es der Fall, dass die Fußgängerampel auch für Radfahrer gilt, wenn die Radwegfurt und die Fußgängerfurt gemeinsam geführt werden?
Ich komme mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg, 50 m vor Ampel
sehe ich, dass die Fussgängerampel auf rot geht. Meine Reaktion:
a) Fahre auf dem Radweg weiter über die rote Fahradampel.
auf jeden Fall Rotlichverstoß, Preise wissen andere sicher besser als ich.
b) Wechsle unter Berücksichtigung §1 StVO (i.d.R. ist die
Strasse leer) auf die Auto-Fahrbahn und fahre im Autogrün über
die Kreuzung.
Ist der Radweg als benutzungspflichtig ausgeschildert durch das das blaue Schild „Radweg“? Wenn nein: Warum fährst Du nicht von Haus aus auf der Straße? Dann gilt auf jeden Fall diese Ampel für Dich. Wenn ja, hast Du Dich zumindestens der Nichtbenutzung eines Benutzungspflichtigen Radwegs schuldig gemacht.
Falls ein Polizist mich nur auf der Kreuzung sieht und mich
rausficht, was kostet mich Variante a) bzw. Variante b).
Kommt für die Verwarnung drauf an, ob er gesehen hat, dass Du wegen der Ampel auf die Straße bist, kann auch hier Missachtung des Rotlichts gelten. Wenn nicht, sollte dieses Geld (ist auf jeden Fall weniger als Rotlichtverstoß sein) fällig sein.
Wenn der Radweg nicht benutzungspflichtig ist, wird gar nichts fällig, wenn Du von Anfang an die Straße benutzt. Vorsicht, auch viele Polizisten wissen bis heute noch nicht, dass es Radwege gibt, die nicht benutzungspflichtig sind.
Gruß, Karin