Wehrpflicht rechtswidrig?

Von: , Frage gestellt am Fr, 31. Mär 2000

Hallo Leute,

ich habe mehr eine theoretische als praktische Frage: Ich muss bald zum Bund und nun habe ich mal mit einem Freund diskutiert, eigentlich könnte man sich ja weigern und sich auf das Grundgesetz (Artikel 3?) berufen: Jeder Mensch ist unabhängig vom Geschlecht ... usw. ... gleich.

Aber die Frauen dürfen zur Bundeswehr, haben also die Wahl ob sie gehen oder nicht. Ich aber als Kerl muß. Liegt das nicht ein Konflikt mit dem Gesetz vor? Wie gut würden meine Chancen stehen mich auf sowas (oder so in der Art) zu berufen und damit den Kriegsdienst zu verweigern? Was würde sowas kosten (bin armer Schlucker ;) und wie würden denn PRAKTISCH die Chancen stehen das zu überstehen?

mfg Slick

(der nicht zum Bund und auch nicht Zivildienst machen will)

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Wehrpflicht rechtswidrig?

    weigern und sich auf das Grundgesetz
    (Artikel 3?) berufen: Jeder Mensch ist
    unabhängig vom Geschlecht ... usw. ...
    gleich.
    Es steht aber auch im Grundgesetz, dass Männer zum Wehrdienst eingezogen werden können. Aber die Frauen dürfen zur Bundeswehr,
    haben also die Wahl ob sie gehen oder
    nicht.
    Fast. So wie's im Moment ist, werden sie sogar durch dieses GG gehindert. Nur spezielle Aufgaben sind von Ihnen ausführbar (kein Dienst an der Waffe). Wird aber wohl bald geändert werden. Ich aber als Kerl muß. Liegt das
    nicht ein Konflikt mit dem Gesetz vor?
    Wie gut würden meine Chancen stehen mich
    auf sowas (oder so in der Art) zu berufen
    und damit den Kriegsdienst zu verweigern?
    Was würde sowas kosten (bin armer
    Schlucker ;) und wie würden denn
    PRAKTISCH die Chancen stehen das zu
    überstehen?
    Vergiss es! Da sind schon ganz andere Leute auf die Idee gekommen (mit wesentlich mehr Geld in der Hinterhand!). Ich würde es nicht versuchen. Der Bund dauert 10(?) Monate. So ein Prozess würde viel länger dauern. Und wahrscheinlich müsstest Du am Ende trotzdem zum Bund. Also -> nix gewonnen dabei!

    Ciao
    Kaj

    • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
      Re^2: Wehrpflicht rechtswidrig? Klares JA!

      Natürlich ist es verfassungswidrig, wenn Frauen zum Bund DÜRFEN, Männer aber MÜSSEN (bzw. KDV). Es ist nur eine Frage der Zeit, daß die Wehrpflicht fällt. Natürlich kann man Verfassungsbeschwerde einlegen (einer wird es irgendwann tun). Das ist nicht teuer, einen Anwalt sollte man aber schon haben. Wenn Du derjenige sein willst... BITTE! Etwas Publicity ist Dir auf jeden Fall sicher.

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Verfassungsklage - Scheiss System

        Hallo,
        <Halbwissen>
        IMHO ist es absolut möglich eine Totalverweigerung durchzuziehen. Das Problem ist bloss, dass Du auf jeden Fall bis zur höchsten Instanz durchhalten musst, und solange auch Geld vorstrecken must (Anwalt, Gerichtskosten). Und das ist teuer. Der Staat lässt da seinen langen Arm schön raushängen. Ausserdem kann man da nur klagen, wenn man direkt betroffen ist.
        </Halbwissen>

        Meiner Meinung nach, sollte das ganze System der Verfassungsklage geändert werden, da der Staat doch froh sein müsste, dass treue Staatsbürger ihn auf Nichteinhaltung unserer heiligen Verfassung hinweisen, auch wenn sie nicht direkt betroffen sind. Die sollten bei bestätigung ihrer Klage, einen Orden bekommen, und bei Niederlage nichts zahlen müssen... Immerhin geht es um die Einhaltung unseres höchsten Rechtsgutes (auch wenn man persönlich anderer Meinung sein kann).

        Gruß
        Arne

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re: Verfassungsklage - Scheiss System

          Meiner Meinung nach, sollte das ganze
          System der Verfassungsklage geändert
          werden, da der Staat doch froh sein
          müsste, dass treue Staatsbürger ihn auf
          Nichteinhaltung unserer heiligen
          Verfassung hinweisen, auch wenn sie nicht
          direkt betroffen sind. Die sollten bei
          bestätigung ihrer Klage, einen Orden
          bekommen, und bei Niederlage nichts
          zahlen müssen... Immerhin geht es um die
          Einhaltung unseres höchsten Rechtsgutes
          (auch wenn man persönlich anderer Meinung
          sein kann).
          Man muß nur aufpassen, dass man das System nicht so auslegt, dass jeder nach dem Motto "Ich hab' keine Lust auf irgendwas, naja klag' ich mal auf die Verfassung!" vor das BVerfG zieht. Viele niedrigere Instanzen klagen ja schon über das Problem der Überflutung mit Bagatellfällen.

          Ciao
          Kaj

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Also bringt es nichts , außer

    man schreibt an RTL, verkauft denen die Senderechte und finanziert damit den Anwalt.

    mfg Slick, der nun doch zum Bund zu müssen scheint

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