Wichtig! Was ist ein Unternehmer nach BGB-InfoV?

Ich habe weiter unten schon mal zu dem Thema geschrieben („Zivilrecht: Recht auf Verkäuferdaten“), aber da kam bis jetzt nichts Weiteres. Also ich habe bei eBay einen Artikel ersteigert von einer Firma, anscheinend ist es ein Einzelunternehmer, nennt sich halt nur Firma xxx. Jetzt wollte ich von dem Verkäufer erfahren, wer denn der Inhaber, also der ges. Vertreter ist, aber die wundern sich da etwas.

In § 1 der BGB-InfoV ist immer die Rede von der Pflicht eines Unternehmers, die dort stehenden Daten an den Käufer weitergeben zu müssen. Trifft das in diesem Fall auch zu?

Wenn ich also einen Fernabsatzvertrag mit einer Privatperson schließe, habe ich kein Recht auf die Personendaten von ihm, verstehe ich das so richtig?

Mathias

hi,

unternehmer i.s.d. § 14 BGB: „(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.“

verbraucher i.s.d. § 13 BGB: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“

—> wenn bei ebay shop o.ä. eingerichtet ist, oder zu erkennen ist, das dauernd, nachhaltig, gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird --> er ist unternehmer!

mfg vom

showbee