Rechte an Photographien

Hi,

ich kenne mich da wenig aus, aber vielleicht kann ja einer von Euch mir schon durch einen link helfen…

Wenn ich gegen Honorar Photos für ein größeres Theater mache, verliere ich dann alle Rechte an den Photos? Welche Rolle spielen in dem Fall die Negative? Und zuletzt, wenn diese Photos vom Theater in einer großen Zeitung veröffentlicht werden, bekomme ich dann noch Geld für die Veröffentlichung?

Viele Fragen…
Danke,
Z.

Hi Zyrano,
als Hobbyfotograf ohne Rechtsausbildung würde ich sagen, das alles ist Verhandlungssache (Vertragsgestaltung).
In diesem Fall wird „das Recht am eigenen Bild“ ja wohl nicht berührt.
Man/Frau kann also mit den Auftraggeber vereinbaren, wer welche Interessen + Rechte an den fotografischen Ergebnissen hat.
Gruss
Lothar

Photography & more http://www.elid.de/donc

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Hi!

Wenn ich gegen Honorar Photos für ein
größeres Theater mache, verliere ich dann
alle Rechte an den Photos?

Nein. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen ‚Bildrecht‘ (was Du abtreten kannst) und ‚Urheberrecht‘.

Welche Rolle
spielen in dem Fall die Negative?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Es sind zunächst mal ‚Deine‘.

Und
zuletzt, wenn diese Photos vom Theater in
einer großen Zeitung veröffentlicht
werden, bekomme ich dann noch Geld für
die Veröffentlichung?

Wenn das Theater (oder die Zeitung) blöd genug ist, ja. Einen entsprechenden ‚Anspruch‘ kannste ja aushandeln. Aber ich möchte die Trotteln sehen, die sich darauf einlassen.

Martin

Hallo, wenn Du gegen Honorar Bilder machst, gehen üblicherweise die Rechte an das Theater über. Die Frage ist nur, was passiert mit den Negs? Das sollte vorher ausklambbüsert werden. Wenn Du die Rechte an das Theater durch die Honorarzahlung - abgegeben hast, dann sind auch die Abdrucke in der Zeitung damit abgegolten. Tipp: Vorher genau absprechen, was in dem Fotografenhonorar alles drin ist. Anders ist es, wenn Du auf Deine eigene Kappe im Theater Fotos macht und diese dann anbietest. Dann kann das Theater Dir einzelne Fotorechte abkaufen und Du kannst auch Bilder gegen Honorar an die Zeitung weiter geben.
Gruß Gerd

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Moin!

wenn Du gegen Honorar Bilder
machst, gehen üblicherweise die Rechte an
das Theater über.

Das gilt für die ‚Bildrechte‘, und auch nur im ‚ausgehandelten‘ Rahmen.
Die Urheberrechte bleiben in jedem Fall beim Fotografen.

Martin

*einwerf*
Hi Martin,
im prinzip hast du recht.

Und
zuletzt, wenn diese Photos vom Theater in
einer großen Zeitung veröffentlicht
werden, bekomme ich dann noch Geld für
die Veröffentlichung?

Wenn das Theater (oder die Zeitung) blöd
genug ist, ja. Einen entsprechenden
‚Anspruch‘ kannste ja aushandeln. Aber
ich möchte die Trotteln sehen, die sich
darauf einlassen.

Ein kleines aber am rande:
Es gibt durchaus fotographen, die vertraglich ihren kunden sogar § 60 I UrhG abbedingen.
Hierin wird dem besteller eines bildnisses die vervielfältigung und unentgeltliche verbreitung gestattet.

Wie du sagst, verhandlungssache
*2 cent*
Robert

Hallo!

im prinzip hast du recht.

ist doch schon was :smile:

Es gibt durchaus fotographen, die
vertraglich ihren kunden sogar § 60 I
UrhG abbedingen.
Hierin wird dem besteller eines
bildnisses die vervielfältigung und
unentgeltliche verbreitung gestattet.

Stimmt. Aber das Urheberrecht bleibt trotzdem beim Fotografen.
Bis er 70 Jahre tot ist… ((§64 I)
Ist aber, zugegeben, ne sehr komplizierte Geschichte.
Ciao!
Martin

Hi,

ich kenne mich da wenig aus, aber
vielleicht kann ja einer von Euch mir
schon durch einen link helfen…

Wenn ich gegen Honorar Photos für ein
größeres Theater mache, verliere ich dann
alle Rechte an den Photos? Welche Rolle
spielen in dem Fall die Negative? Und
zuletzt, wenn diese Photos vom Theater in
einer großen Zeitung veröffentlicht
werden, bekomme ich dann noch Geld für
die Veröffentlichung?

Viele Fragen…
Danke,
Z.

Hallo, wenn Du gegen Honorar Bilder
machst, gehen üblicherweise die Rechte an
das Theater über.

Das ist falsch,
nur wenn es extra so vereinbart, das der kunde das veröffentlichen darf, bzw. wenn bei der Aufragserteilung beschrieben ist:zb. Aufnahmen für buch, presse etc.zu verwenden,
ist der Fotograf der den Auftrag annimmt und nichts gegenteiliges vereinbart, natürlich automatisch damit einverstanden. deshalb bleibt er aber logischerweise trotzdem der urheber. das kann ihm auch niemals jemand wegnehmen. er hat als geistiger eigentümer eben auch noch besondere rechte die ihm niemand wegnehmen kann.
istDie Frage ist nur, was

passiert mit den Negs?

die negative bleiben auch wenn die materialkosten bezahlt sind, im eigentum des fotografen. ebenso die diapositive. sie werden höchstens zu erstellung von druckvorlagen verliehen. und sind, so sieht es zumindest das gesetz vor, dem urheber zurückzugeben.
schon sehr eigenartig wie oft mit dem geistigen eigentum anderer umgegangen wird.
na bei software ist das zum beipiel jedem klar, warum bei fotos nicht.
wo die doch sogar einzelanfertigung sind.
jeder der eine software gekauft hat weiss doch an und fürsich auch, dass er sie nicht beliebig vervielfältigen und verteilen darf.
er hat nur das recht für eine bestimmte verwendung erworben.

Das sollte vorher

ausklambbüsert werden. Wenn Du die Rechte
an das Theater durch die Honorarzahlung

wenn das das honorar nur für die herstellung ist, eben nicht.

abgegeben hast, dann sind auch die
Abdrucke in der Zeitung damit abgegolten.
Tipp: Vorher genau absprechen, was in dem
Fotografenhonorar alles drin ist. Anders
ist es, wenn Du auf Deine eigene Kappe im
Theater Fotos macht und diese dann
anbietest. Dann kann das Theater Dir
einzelne Fotorechte abkaufen und Du
kannst auch Bilder gegen Honorar an die
Zeitung weiter geben.
Gruß Gerd

Ps. meist erteile ich kunden die sehr langsam zahlen das recht auf veröffentlichung erst ab zahlungseingang.

ausserdem in der praxis hat man ja was anderes zu tun als sich um die unerlaubten veröffentlichungen durch dritte (mit falscher namensnennung)zu kümmern.
wobei, wenn ichs mir recht überlege, könnte ich von dem geld, das ich bei den prozessen gewinnen würde, bis an mein lebensende, in wohlstand und ohne zu arbeiten, gut leben.

grüsse Ulrich