Verfassungsbeschwerde

mglw wurde diese Frage bereits des öfteren gestellt.

Ich möchte / muß gegen eine ZivilEntscheidung eines Oberlandesgericht wegen eines objektiven Verfahrensfehler
Verfassungsbeschwerde einlegen.

Besagte und anzufechtende Entscheidung hat mich das letzte Hemd gekostet. Ich kann mir daher keinen Anwalt erlauben, dennoch ist es keine rechtsunkundige mangelnde Objektivität wegen Eigenbetroffenheit, sondern stehende Fakten.

Kann ich eine Verfassungsbeschwerde selber stellen (Anwaltszwang ?) und was kostet das Verfahren.
Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden das Justiza Käuflich ist.
Für mich steht fest, das man Verfahrensfehler durch diese Entscheidung decken will. - doch diese Meinung nützt mir nichts.
Man hat Entscheidungen erst - und letztinstanzlich getroffen ohne meine Meinung anzuhören…

Ich hoffe auf einige Informationen

Danke

Hallo,
das Grundrecht der Verfassung ist „kostenlos“, kicherkicherkicher…
denn das Recht kann nicht von wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig gemacht werden.
Es ist zu prüfen, ob eine Prozeßkostenhilfe zu bejahen wäre, was allerdings immer verweigert wird, weil keine Aussicht auf Erfolg.
Natürlich auch selber klagen, aber
aufgrund der zwingenden Formalien kann die Klage schon wg. Verfahrensfehler abgelehnt werden; einmal abgelehnt, erledigt.
In Karlsruhe sind einige Kanzleien ansässig, die vor dem Bundesverfassungsgericht klagen dürfen; einfach mal kurz anrufen, kostet ja fast nichts.

mglw wurde diese Frage bereits des

öfteren gestellt.

Ich möchte / muß gegen eine
ZivilEntscheidung eines Oberlandesgericht
wegen eines objektiven Verfahrensfehler
Verfassungsbeschwerde einlegen.

Besagte und anzufechtende Entscheidung
hat mich das letzte Hemd gekostet. Ich
kann mir daher keinen Anwalt erlauben,
dennoch ist es keine rechtsunkundige
mangelnde Objektivität wegen
Eigenbetroffenheit, sondern stehende
Fakten.

Kann ich eine Verfassungsbeschwerde
selber stellen (Anwaltszwang ?) und was
kostet das Verfahren.
Ich kann mich nicht mit dem Gedanken
anfreunden das Justiza Käuflich ist.
Für mich steht fest, das man
Verfahrensfehler durch diese Entscheidung
decken will. - doch diese Meinung nützt
mir nichts.
Man hat Entscheidungen erst - und
letztinstanzlich getroffen ohne meine
Meinung anzuhören…

Ich hoffe auf einige Informationen

Danke

mglw wurde diese Frage bereits des
öfteren gestellt.

Ich möchte / muß gegen eine
ZivilEntscheidung eines Oberlandesgericht
wegen eines objektiven Verfahrensfehler
Verfassungsbeschwerde einlegen.

Beachte, daß nur ca. 3 % aller Verfassungsbeschwerden Erfolg haben. Bei total unbegründeten V-Beschw. wird seitens des Gerichtes eine Mißbrauchsgebühr verlangt, ansonsten ist das Verfahren kostenfrei. Doch um Erfolg zu haben, braucht man einen spezialisieren Anwalt, denn es muß tatsächlich ein Verfassungverstoß vorliegen. Das BVerfG ist nämlich keine Superrevisionsinstanz.