Hallo Juristen oder Nichtjuristen!
Ich bräuchte dringend Ratschlag in Bezug auf „Anwaltswechsel“. Nachdem mir im Forum mehrmals geraten wurde, ich soll meine Anwältin „austauschen“, möchte ich mich hierüber informieren. Tatsache ist, dass ich seit 23.01.02 getrennt lebe und mit der Scheidung nix vorwärts geht. Ich erhalte selten Post von meiner Anwältin, und wenn, dann (z.B. Gericht)erst Wochen, nachdem sie diese Post bekam. Auch vom Schriftwechsel, den sie mit meinem „Ex“ führt, bekomme ich nix. Der wiederum ruft mich dann an, macht mich zur Sau… und ich bin nicht informiert. Der letzte Hammer war, dass sie (auf meinen Wunsch hin natürlich) Pfändungen eingeleitet hat, da mein Ex keinerlei Unterhalt zahlt. Ich bekam plötzlich 3 Rechnungen vom Gerichtsvollzieher, die letzte über den Offenbahrungseid. Auf meine Anfrage hin meinte sie nur, wenn er nicht zahlen kann, müßte ich die Kosten schon selber tragen. Mir reicht mein Geld hinten und vorne nicht und hab jetzt dadurch zusätzliche Kosten. Ich rief bei Gericht an und siehe da, ich hätte PKH beantragen können. Die Anwort auf meine verdutzte Frage war:„tja, für was man alles PKH beantragen kann…“ und mehr nicht. (Sie erinnert mich auch stets daran, dass sie ja an mir nix verdient und dass sie schon 3 Ordner über mich hat, die ARME) Sie weiß um meine finanz. Lage und hätte mich doch informieren müssen oder? Im Forum hat mir eben jemand geraten, ich soll sofort Anwalt wechseln. Dies wollte ich letzten Sommer schon, da war auch mal eine katastrophale Situation, und ein Anwalt hier in FS wollte den NAmen dieser RA wissen und meinte dann nur, ich könnte da nicht wechseln, weil die Scheidung über eine bereits zugesagte PKH läuft. Im übrigen erfuhr ich gestern von jemanden der in der Finanzkasse arbeitet, ich könnte mich im Grundbuchamt und Finanzamt eintragen lassen (mein Mann hat eine Eigentumswohnung), da ich einen Vollstreckungsbescheid habe, um später wenigstens an mein Geld zu kommen (bzw. an das meines Sohnes). Solche Infos könnte sie mir doch auch geben oder bin ich völlig falsch gewickelt? Ich weiss, das war jetzt ziemlich viel auf einmal, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen, das wäre nett. Schönen Dank im Voraus. Gruß M.H.
Hallo,
da die Anwältin offensichtlich nicht ihre Pflicht erfüllt, unbedingt an die Rechtsanwaltskammer wenden zwecks Beschwerde und Info über weiteres Vorgehen. Ich weiß, dass es in Stuttgart eine RA-Kammer gibt, ggf. dort weitere Ansprechpartner erfragen. Übrigens dürfen RA-Kammern keine explizite Anwaltsempfehlung aussprechen.
Viel Erfolg, Grüße
Kris