Reklamation nach e-bay-Verkauf - was tun?

Hallo zusammen,

letzte Woche habe ich 4 Winterreifen (auf Stahlfelgen) über e-bay verkauft. Die Reifen habe ich 2 Winter auf einem Saab gefahren und ordnungsgemäß gelagert - sie befanden sich m. E. in einem sehr guten Zustand.

Der Käufer holte die Reifen ab (dass der Verkauf nur gegen Abholung erfolgen würde, hatte ich bereits in der Artikelbeschreibung geschrieben).

Jetzt auf einmal reklamiert der Typ die Reifen: Er hätte zum einen erheblichen Fahrt- bzw. Abholungsaufwand gehabt (er musste ca. 40 km weit fahren - aber das darf doch wohl nicht mein Problem sein, oder?) und behauptet, zwei der Reifen seien einseitig abgefahren mit nur noch geringem Profil. Diesen Mangel hätte ich ihm verschwiegen. Er verlangt nun also 2/3 der Kosten zurück (übrigens hat er mit gut 70 Euro den Zuschlag erhalten).

Den folgenden Disclaimer hatte ich noch unter das Angebot gestellt:
„Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Verbraucher zu Verbraucher nach § 13 BGB. Dies ist keine gewerbliche Auktion. Der Verkauf dieses Artikels erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
Gemäß § 447 BGB gilt, daß nach Aufgabe des Artikels bei Post oder Spediteur der Käufer die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat.
Der Artikel wird „so wie er ist“ von privat verkauft. Das bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie gegen den Verkäufer völlig zu verzichten.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!
Dieser Disclaimer bedeutet nicht, dass an der Funktionsfähigkeit des/der beschriebenen Artikel(s) oder Komponenten irgendein Zweifel besteht, er dient nur zur rechtlichen Absicherung des Verkäufers.“

Ich bin mir wirklich keiner Schuld bewusst und zweifele ganz klar seine Behauptungen an. Was kann ich denn jetzt tun? Schließlich hat er doch gebrauchte Reifen ersteigert. Was erwartet der denn??? Da ich mich mit so etwas überhaupt nicht auskenne, weiß ich wirklich nicht, wie ich reagieren sollte bzw. ob ich mir von der Reklamation überhaupt etwas annehmen muss. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank vorab und beste Grüße
Kirsten

Hi,

Der Käufer holte die Reifen ab

Damit und mit der Tatsache daß Du eine Gewährleistung ausgeschlossen hast, hat er meines Erachtens keine Chance irgendetwas durchzusetzen.
„Einseitig abgefahren“ und zu geringe Profiltiefe hätte er schon bei der Übergabe erkennen können (und müssen). Versteckt kann man diese Mängel nun wirklich nicht bezeichnen…

Gruß Stefan