Diebstahl EC-Karte

Hallo,

mir wurde gerade meine Geldbörse samt der diversen Karten, die man so haben muß, geklaut.

Das ich bei meiner Bank umgehend die EC-Karte hab sperren lassen ist selbstverständlich.

Damit sollte die „Selbstbedienung“ des Diebes, so er die PIN irgendwie generieren kann, an Geldautomaten ausgeschlossen sein.

Wie sieht es aber aus, wenn er (oder sie) morgen in Geschäften mit meiner Karte einkaufen geht, wo er an der Kasse keine PIN eingeben muß, sondern lediglich eine Unterschrift leisten muß ( Lastschrift ) ?

Ich kann m.E. im Nachhinein die Lastschrift widerrufen. Das könnte doch dann die Folge haben, das der Händler in diesem Falle diesen Vorgang an Schufa, Creditreform oder-wen-auch-immer meldet.

Ist es ausreichend, das die Bank dokumentiert hat, das ich die Karte am xx.xx.xxxx um yy:yy habe sperren lassen?

Wer hat in diesem Falle das Risiko, und wie sieht es mit der Beweispflicht aus?

Besorgte Grüße aus Norddeutschland
Sir James

Hallo!

Wie sieht es aber aus, wenn er (oder sie) morgen in Geschäften
mit meiner Karte einkaufen geht, wo er an der Kasse keine PIN
eingeben muß, sondern lediglich eine Unterschrift leisten muß
( Lastschrift ) ?

In anbetracht der laxen Kontrollen an Kassen durchaus möglich.

Ich kann m.E. im Nachhinein die Lastschrift widerrufen. Das
könnte doch dann die Folge haben, das der Händler in diesem
Falle diesen Vorgang an Schufa, Creditreform
oder-wen-auch-immer meldet.

Ja, du kannst den Lastschriften widersprechen.
Was will der Händler denn melden? Dass er eine nicht berechtigte Lastschrift einlösen wollte und du dem zu recht widersprochen hast?

Ist es ausreichend, das die Bank dokumentiert hat, das ich die
Karte am xx.xx.xxxx um yy:yy habe sperren lassen?

ja!

Wer hat in diesem Falle das Risiko, und wie sieht es mit der
Beweispflicht aus?

Der Händler!

Gruß Ivo

Hi!

Die Händler wissen ja, daß sie damit ein risiko eingehen, doch ist es für sie billiger als wenn sie alles kontrollieren würden. Natürlich hindert ie das nciht dich der Schufa zu melden. Dort kann jeder der eingetragen ist etwas über dich melden wenn er Lust hat ohne jeglichen Nachweis der Berechtigung, aber dr Hndler wird sich natürlich hüten dies zu tun ;o)

Gruß

Bernd

Hallo! Mir ist das auch passiert im Sommer! Rucksack gesamten Inhalt mit Papier, Handy usw. weg. Es stimmt, Du kannst Geld zurückbuchen, ist halt aufwendig, die nächste Zeit immer das KOnto zu kontrollieren. Ich mach das jetzt seit Ende August. Bisher hat der Typ nix abgehoben. Die Polizei (Du hast’s doch gemeldet oder?) hat gesagt, das Polizeiprotokoll ist ausreichend, denn da wird bescheinigt, dass die Ec-Karte gestohlen wurde. Gruß Marion

Hallo,

ist das auch passiert im Sommer! Rucksack gesamten
Inhalt mit Papier, Handy usw. weg. Es stimmt, Du kannst Geld
zurückbuchen, ist halt aufwendig, die nächste Zeit immer das
KOnto zu kontrollieren. Ich mach das jetzt seit Ende August.

man sollte sein Konto bzw. die Kontoauszüge eigentlich immer kontrollieren, dafür werden die nämlich von den Banken verschickt. Hinterher jammern, daß irgendwas unberechtigt oder falsch gebucht worden ist, ist zwar einfach und üblich, aber meist sinnlos.

Gruß,
Christian

Na, da hoffe ich mal das bei mir alles gerade geht.

Vielen Dank für die Infos.

Sir James