Welche chancen hat er bei der staatsanwaltschaft

hi,

folgendes ist passiert: ich habe bei ebay ein fotoshooting mit mir angeboten, daraufhin bekam ich eine mail ob ich ich mich auch ausserhalb von ebay gegen 150 euro mit einem mann treffen würde.
ich sagte zu und bekam das geld auch, das treffen fand statt…nur bekam er wohl nicht das was er wollte, nämlich sex (hatte das auch nicht zugesagt vorher)

nun will er entweder sein geld zurück oder er will zur stattsanwaltschaft gehen und dort angeben das date hätte nie stattgefunden ich ich hätte das überwiesene geld einfach behalten.

welche chancen hat er damit durchzukommen? beweisen kann er es ja nicht, ich aber auch nicht, dass das date stattgefunden hat.

gruss carolyn

auch Hi,

meines Erachtens hat er strafrechtlich (und nur so etwas interessiert die Staatsanwaltschaft) keine Chance. Es käme nur der Tatbestand des Betruges in Frage, und der wäre dann gegeben, wenn Du ihm unter Vorspiegelung falscher Tatsachen das Geld abgenommen hättest. Guckst Du hier :

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__263.html

Er kann evtl. zivilrechtlich gegen Dich vorgehen, wenn er der Meinung ist, dass Du euren Vertrag nicht erfüllt hast. (Ein Vertrag entsteht auch mündlich, durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen)
Das Problem für ihn ist nur : er muss es beweisen. Wenn es diesen Vertrag nur mündlich gibt, wird es ihm schwerfallen.

Er könnte einen anderen Trick versuchen : Er behauptet, ein Vertrag ist nicht zustande gekommen, weil die Willenserklärungen nicht übereinstimmend waren, denn er wollte Sex. (Abgesehen davon, es gibt auch sittenwidrige Willenserklärungen, nur mal nebenbei) Er könnte, weil ja kein Vertrag zustande gekommen ist, das von ihm Geleistete zurückfordern. (§812 BGB) Soweit ich weiss, kannst Du aber Deinerseits Aufwendungen gegenrechnen.

Falls Du doch Post vom Gericht bekommst, geh am besten zu einem Anwalt. Oft ist ein kurzes Orientierungsgespräch sogar kostenlos. Oder wende Dich nochmal ans Forum.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Hi Carolyn!

Evtl habe ich da was falsch verstanden, aber ich denke es war ein Fotoshooting, oder nicht?

Wenn es so ist/war, dann müssen irgendwo Fotos und Negative geben. DAS konnte IMHO tatsächlich ein Beweis sein!

Schönen Gruß und alles Gute!
Helena

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und wenn er damit durchkommt…was für eine strafe hab ich zu erwarten?

fotos gibt es nicht, weil es nur um ein date ging.

aber er kann doch nicht beweisen das das date (angeblich) nicht stattgefunden hat, also im zweifel für den angeklagten oder??

Hallo,

und wenn er damit durchkommt…was für eine strafe hab ich zu
erwarten?

Keine Strafe, ich sehe mehr die Form des Schadensersatzes.
(Du musst ihm die 150 EUR zurückzahlen)

fotos gibt es nicht, weil es nur um ein date ging.

Oh - ein Date für 150 EUR???
Stolzer Preis.
Oder war es eine „Vorbesprechung“ für ein Photoshooting?
Dann fehlt jedoch deine Leistung.

aber er kann doch nicht beweisen das das date (angeblich)
nicht stattgefunden hat, also im zweifel für den angeklagten
oder??

Ihr seid beide von falschen Voraussetzungen ausgegangen: du wolltest ein Date (wie gesagt: stolzer Preis) er wollte Sex, somit ist ein Vertrag nicht zustandegekommen. Du musst IMHO das Geld zurückzahlen (ungerechtfertigte Bereicherung).

Gruß
HaWeThie

hi,

ich habe ihm per mail mitgeteilt das es nur ein date ist und nichts weiter läuft. also habe ich den vertrag nicht gebrochen.

hi,

wie schon von mir und den anderen gesagt : es kann rechtlich darauf hinauslaufen, dass der vertrag nicht zustande gekommen ist, da die willenserklärungen nicht übereinstimmten. nach den vorschriften der ungerechtfertigten bereicherung (§812 BGB) musst du das geld zurückzahlen.

du sagst du hast den vertrag nicht gebrochen. er sagt, es ist keiner zustandegekommen.

bin ja mal gespannt, wie das ausgeht. in sachen strafrecht sehe ich das nach deinen schilderungen aber ganz entspannt.

gruss hans-jürgen
***

Hallo Mary,
das er das Geld zurückhaben möchte, und die Art und Weise auf welchem Weg, muß er dir ja irgendwie mitgeteilt haben, per Mail ? Prima dann hast du doch schon mal etwas in der Hand.
Gab es bei dem Treffen nicht Zeugen, Café Bedienung, Taxifahrer, Fahrkarte behalten, Parkgebühr Quittung ?
Viel Glück und Gruß
Caschmi

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