Ihr kennt sicher alle die Außenparkplätze von Bürogebäuden. Jede ansässige Firma hat dort ein paar Stellplätze und diese werden natürlich oft von „Fremdparkern“ genutzt.
Ist es rechtens, einem solchem Fremdparker eine Rechnung (EUR 10,-) an die Scheibe zu klemmen, die bar vor Ort zu zahlen ist oder, falls das nicht geschieht, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben?
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße,
Mary
hmmm,bestimmt ein Vorkommnis, das nicht selten ist.
Frage: Welche Anspruchsgrundlage soll hier herhalten ?
Meines Erachtens gibt es keinen § im BGB: „Unbefugtes Parken“, bin aber kein Anwalt.
Lösungsvorschlag: Versuchen den Halter ausfindig zu machen, und dann klären.
€ 10 bar sofort, was ist denn, wenn der Falschparker nicht zahlt ?
Rechtsanwalt wegen 1o EURO ? Bitte verschone die Gerichte, die Anwälte und die Rechtschutzversicherungen mit solchem „Unfug“
Dafür sind die nicht da.
Ich würde mich auf einen Rechtsstreit einlassen, da die Forderung von € 10 begründet sein muss. Wenn es ein Firmeneigener Parkplatz ist ( nicht gemietet) wird es wohl schwer werden, den „Schaden“ zu beziffern.
Aber,- das nur als Anregung
Gruss
bernd
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vielen Dank für Deine Antwort. Genau die Fragen, die Du hier stellst, stelle ich mir auch. Ich bin nämlich ausnahmsweise selbst der Falschparker… und frage mich, was mir droht, falls ich nicht zahle.
Viele Grüße,
Mary
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Hallo,
nach meinem Rechtsverständnis her, hätte er dich abschleppen lassen können und du hättest diese hohen Kosten gehabt.
Er hätte ebenso bei der Stadt dieses Vergehen anzeigen können, (Politesse) und du hättest Kosten gehabt.
Nun kannst du dir überlegen, ob er tatsächlich diesen Weg geht, wo er o.g. nicht gemacht hat.
Liebe Grüße
Caschmi
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danke für Deine Antwort. Das mit dem Abschleppen sehe ich im Prinzip auch so. Nur springt hier keine Politesse ein, da der Parkplatz zu dem Bürogebäude gehört und somit Privatgrund ist. Er hätte mich also privat abschleppen lassen können und versuchen müssen, von mir die Kosten zurückzuerhalten.
Klar, dass dieser Weg dann nicht gewählt wird.
Trotzdem vielen Dank und liebe Grüße,
Alexandra
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es handelt sich wohl um den öffentlichen Verkehrsraum, in dem der Parkplatz war (einfach ausgedrückt bist Du wohl von der Straße runter gefahren und dann, ohne eine Kette oder dergleichen zu beseitigen, auf den Firmenparkplatz gefahren, oder?!)
Dann sieht die Sache meines Wissens so aus:
Da es sich hierbei nicht um eine amtliche Weisung handelt (kein Schild von der Behörde, sondern ein privat von der Firma aufgestelltes Schild), bist du auch nicht an eine Einhaltung gebunden.
Konsequenz ist manchmal, dass dein Wagen abgeschleppt wird, weil der Mieter des Parkplatzes seinen Platz ja beanspruchen will…
Die Kosten dafür trägt er jedenfalls vorerst selbst!
Jetzt hat er die Möglichkeit gerichtlich vorzugehen (Schwachsinn - 10 Euro haha!!)
Falls er dich wirklich hat abschleppen lassen, ist auch noch nicht mal so klar, wer hier die Kosten dafür trägt.
Wir hatten das Ganze sogar mal soweit erlebt, dass der Abgeschleppte die Kosten für einen Leihwagen erstattet bekam - vom Parkplatz’besitzer’
Will sagen:
Wenn er auf seinem privaten Parkplatz unbehelligt parken will, muß er auch was dafür tun!
Nämlich diese Parkmöglichkeit dem öffentl. Verkehrsraum entziehen, indem er eine Kette vorlegt, einen Umklapp-pfosten davorsetzt oder etwas ähnliches…
ansonsten hat er niemals Ruhe und ist auch niemals völlig im Recht
Somit auch weiterhin Anarchie beim Parkplatzsuchen