seit 14 Jahren habe ich eine Wohnung in einem 6-Parteien-Haus, dem ein Grundstück vorgelagert ist, das eigentlich nicht zu unserem Haus gehört, sondern Eigentum der Stadt ist. Da sich die Stadt aber um die Pflege des Grundstückes nicht kümmert, beschließen wir jedes Jahr mehrheitlich (5 gegen meine Stimme) auf unsere Kosten dieses Grundstück zu pflegen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 400,- bis 600 Euro pro Jahr. Obwohl ich jedes Jahr in der Eigentümerversammlung dafür plädiere, der Stadt solange auf die Füsse zu treten, bis sie das Grundstück in ihren Pfelegeplan aufgenommen haben, kann ich mich nicht durchsetzen und werde von der Mehrheit überstimmt.
Meine Frage ist nun:
Kann die Eigentümergemeinschaft überhaupt über die Pflege eines fremden Grundstücks Beschlüsse fassen? Ich bin der Meinung, daß die Rechte der Eigentümergemeinschaft an der eigenen Grenze aufhören. Mein Plan ist jetzt, von der Hausverwaltung (die das Ganze in der Versammlung ja auch lautstark unterstützt und schließlich auch mit Gemeinschaftsgeld bezahlt) die bezahlten Gelder zurückzufordern, damit jedem im Haus endlich klar wird, daß wir nicht aus der Gemeinschaftskasse fremde Grundstückspflege bezahlen können.
abgesehen davon das die Frage im falschem Brett ist bist du glaub ich im falschem Film! Zieh doch in ein einzelnes Haus auf ner einsamen Insel - dann läuft alles nach deinen Wünschen ;o), aber solange musst du dich damit abfinden, daß andere anderer Meinung sind! Das ist auch gut so, denn es gibt Leute die auf ein gepflegtes zu Hause Wert legen und sich nicht auf die Stadt verlassen, die wenn überhaupt die Aufgabe stiefmütterlich durchführen würde! Der Beschluß ist mehrheitlich beschlossen und damit gültig. Du kannst natürlich gegen klagen und Kosten verursachen, aber ändern wird das nichts!
Der Beschluß ist
mehrheitlich beschlossen und damit gültig. Du kannst natürlich
gegen klagen und Kosten verursachen, aber ändern wird das
nichts!
Also ich finde die Frage durchaus berechtigt und auch naheliegend - da ja auch jemand sozusagen verpflichtet wird, gegen seinen Willen zu zahlen, stellt sich natürlich die Frage, in wie weit dies zulässig ist - beantworten kann ich sie leider auch nicht. Die Frage wurde außerdem doch schon im richtige Brett gestellt oder habe ich ein Brett übersehen?
Die weitere Frage die noch zu klären wäre ist noch, inwieweit die Eigentümergemeinschaft ihre Kosten bereicherungsrechtlich von der Gemeinde als Eigentümerin rückfordern kann.