Kündigungsrecht im Verein

Schon mal am 29.11.gefragt, aber leider keine Resonanz, darum noch ein Versuch : wenn die eigenen Vereinsstatuten nichts über außergewöhnliches Kündigungsrecht aussagen, gibt es Regelungen in einem allgemein gültigem Vereinsrecht?? In diesem konkreten Fall soll der Jahresbeitrag um mehr als 50 % erhöht werden. Auch wenn die 2/3-Mehrheit sich dafür entscheidet, hab ich dann ein außerterminliches Kündigungsrecht? fragt Onno. Danke für kurze Antwort

Hallo, Onno,
ik ben keen Rechtsanwalt, aber soviel meine ich zu wissen:
Die Statuten des Vereines sind die Grundlage Deiner Mitgliedschaft.
Schau dort nach, was über den Austritt (Ganz normalen Austritt aus dem Verein) geregelt ist. Ist dort nichts weiter über Fristen bestimmt, erlischt Deine Mitgliedschaft mit Ende des Zeitraumes, für den Du Beitrag bezahlt hast. (Zumindest gilt das so für die meisten Sportvereine, Kegelclubs, und andere eingetragenen Vereine.
Schließlich ist eine Vereinsmitgliedschaft ja kein Arbeitsverhältnis.
Aber wie gesagt. Wenn Du im Zweifel bist (und wenn es um mehr als ein paar Euro geht) wäre vielleicht der Gang zum Rechtsanwalt nicht das dümmste.
Grüße

Hallo,
es gilt grundsätzlich das, was in der Satzung steht.
Ein außergewöhnliches Kündigungsrecht steht dir nicht zu (warum auch, da ja die Mitgliederversammlung über den eitrag entschieden hat - sogar mit großer Mehrheit)

Gruß
HaWeThie