Nachbarschaftsstreit: Wie hoch dürfen ...

Von: , Frage gestellt am So, 2. Apr 2000

... am Zaun gepflanzte Gewächse ( Koniferen ) sein ? Der Nachbar behauptet nicht höher als 2 Meter. Ist das richtig ? Welchen Abstand zum Zaun muss ich einhalten wenn ich einen "Riesenbaum" ( 4-5 Meter ) wachsen lassen will ?

Vielen Dank für Lichtblicke ...

°Falk°

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Nachbarschaftsstreit: Wie hoch dürfen ...

    Hi, ... am Zaun gepflanzte Gewächse (
    Koniferen ) sein ?
    Das kann unterschiedlich sein, sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Frag' beim Grünflächen-Amt nach, die können Dir mit Sicherheit helfen.

    Florenz

  2. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Nachbarschaftsgesetz

    Hi Falk,

    da Du in Sachsen wohnst, hast Du Glück!
    Hier gab es nämlich das erste gültige Nachbarschaftsgesetz. Darin ist dies und alle anderen Fragen rund um die Nachbarn geregelt. Schau einfach dort hinein.

    MfG
    Undine
    *dieleidernurdasGesetzvonLSAhat*

    • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
      Re: Nachbarschaftsgesetz

      Hi Falk,

      da Du in Sachsen wohnst, hast Du Glück!
      Hier gab es nämlich das erste gültige
      Nachbarschaftsgesetz.
      Hmm...
      habe hier das "Nordrhein-westfäliche Nachbarrechtsgesetz" von 1994. Erstausgabe war 15.04.1969. Darin ist dies und
      alle anderen Fragen rund um die Nachbarn
      geregelt. Schau einfach dort hinein.

      MfG
      Undine
      *dieleidernurdasGesetzvonLSAhat*
      Gruß Andi.

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^2: Nachbarschaftsgesetz

        da Du in Sachsen wohnst, hast Du Glück!
        Hier gab es nämlich das erste gültige
        Nachbarschaftsgesetz.
        Hmm...
        habe hier das "Nordrhein-westfäliche
        Nachbarrechtsgesetz" von 1994.
        Erstausgabe war 15.04.1969.
        Kürzlich habe ich in einem Gesetzeswerk gelesen, wie zu verfahren ist, wenn eine Pflanze durch einen Zaun zum Nachbarn wächst.
        Das war zwar kein Knallerbsenstrauch und Maschendrahtzaun, sondern eine Hopfenstaude und wohl eher eine Weidenflechtzaun. Das Gesetzbuch war der Sachsenspiegel. Erstausgabe: zwölfhundertundnocheinbischanwas.

        Gruß
        Stefan

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