Recht allgemein

Von: , Frage gestellt am Di, 2. Dez 2003

Hallo!

Wir nehmen z.Z. in Rechtslehre die Rechte der natürlichen Person durch. Da hab ich nun gelernt, dass man nach der Vollendung der Geburt seine Rechte erhält. Wieso erst da und nicht schon nach der ersten Zellteilung?


Gruß Püla

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: Recht allgemein

    Hallo Püla,

    also in der Schweiz ist es so, dass ein lebendig geborenes Kind rückwirkend auf den Zeitpunkt der Zeugung rechtsfähig (also "ein Mensch") wird. Vielleicht ist das aber in GER anders.

    Gruss,
    Daniel

    • Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Recht allgemein

      Hallo!

      Ja das ist auch in Österreich so, das kommt vom römischen Recht. Der nasciturus (oder die nascitura;-) ist ab Zeugung Rechtsfähig unter der Bedingung der Lebendgeburt.

      Meines Wissens ist das im BGB in Deutschland aber tatsächlich anders.

      Gruß
      Tom

      • Antwort von nach 4 Stunden 3 hilfreich
        Re^3: Recht allgemein

        Hallo! In Deutschland ist es zwar so, dass im Bürgerlichen Recht der Mensch erst rechtsfähig mit der Geburt wird. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen er mit der Geburt Rechte erwirbt, die auf vorhergehenden Ereignissen beruhen. Beispielsweise hat das Baby einen eigenen Schadensersatzanspruch, wenn es vor der Geburt geschädigt wurde (durch einen Behandlungsfehler oder durch einen Unfall), allerdings nur unter der Bedingung, dass es geboren wird. Auch meine ich, dass Babys einen eigenen Erbschaftsanspruch haben, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes des Erblasser (z.B. des Vaters) bereits gezeugt waren. Der strafrechtliche Lebensschutz beginnt schon früher (§ 218 StGB), allerdings erst nach der Einnistung der Eizelle. Durch die Wahl dieses Zeitpunkts (nicht die Befruchtung der Eizelle ist maßgeblich) sollen strafrechtliche Konsequenzen aus einigen Verhütungsmitteln vermieden werden. Z.B. die Spirale verhindert ja nur die Einnistung und nicht die Befruchtung.

        Das alles täuscht natürlich nicht darüber hinweg, dass die ganzen Definitionen, wann das Leben beginnt, nur reine Festlegungen des Rechts sind. Das gleiche gilt für den Tod (Herz-Kreislauf-Tod, Hirntod..) Wann Leben beginnt ist damit auch eher eine philosophische als eine rechtliche Frage..

        Gruß, Birthe

        • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Recht allgemein

          Hallo, Auch
          meine ich, dass Babys einen eigenen Erbschaftsanspruch haben,
          wenn sie zum Zeitpunkt des Todes des Erblasser (z.B. des
          Vaters) bereits gezeugt waren.
          Du meinst richtig:
          http://dejure.org/gesetze/BGB/1923.html

          Gruß,
          Christian

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Recht allgemein

    Hi, Wir nehmen z.Z. in Rechtslehre die Rechte der natürlichen
    Person durch. Da hab ich nun gelernt, dass man nach der
    Vollendung der Geburt seine Rechte erhält. Wieso erst da und
    nicht schon nach der ersten Zellteilung?
    Weil man die Frage

    Ab wann ist "es" ein eigenständiger Mensch?

    nicht beantworten kann. Der Gesetzgeber hat sich nun irgendwann auf die bekannte Definition geeignet, weil es ab dem Zeitpunkt kaum noch Zweifel geben kann, daß "es" ab dem Moment tatsächlich alles hat, was es zum Mensch-Sein braucht.

    Gruß,

    Malte.

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Recht allgemein

    Hallo!

    Wir nehmen z.Z. in Rechtslehre die Rechte der natürlichen
    Person durch. Da hab ich nun gelernt, dass man nach der
    Vollendung der Geburt seine Rechte erhält. Wieso erst da und
    nicht schon nach der ersten Zellteilung?
    Diese Frage wirft weitere Fragen auf: Wann ist die erste Zellteilung abgeschlossen? Leider bin ich in Biologie nicht besonders bewandert, aber ich bin sicher, daß es dort keinen bestimmten Zeitpunkt gibt. Man könnte es so festlegen, daß die Zellteilung bei vollendeter Zellkernteilung vollendet ist. Dann stellt sich wieder die Frage, wann der Zellkern geteilt ist. Und warum muß überhaupt eine Zellteilung stattfinden? Ist nicht eine befruchtete Einzelle schon "vollständig" in dem Sinne, daß sie alles hat, was sie zum Menschwerden braucht? OK, diese Fragen mal dahingestellt, können wir auch auf der anderen Seite weitermachen:
    "Vollendung der Geburt"? Wann ist das? Ist das, wenn des Kind atmet oder wenn die Nabelschnur durchtrennt ist? Was ist, wenn das Kind atmet bevor die Nabelschnur durchtrennt ist? Was ist bei "Frühchen", die beatmet werden müssen? Ist selbstständiges Atmen Voraussetzung für Menschsein? Wann ist eine Kaiserschnittgeburt beendet?

    Eine Überlegung: Wäre man nach der ersten Zellteilung eine "natürlich Person", wäre Abtreibung definitiv Mord. In bezug auf die Abtreibugn ergibt sich noch folgendes Problem:
    Wenn du Patient eines Arztes bist, hat der Arzt die Pflicht, dich am Leben zu halten. Wenn du nicht der Patient eines Arztes bist, darf er dich nicht anrühren. Wie kann ein Arzt dich also abtreiben? Das ist nur dann möglich, wenn du erst gar nicht als Mensch definiert bist udn somit kein Patient-Arzt Verhältnis zustanden kommt.

    Wie du siehst, ist das schwierig. Leider ist der Mensch nicht wie ein Lichtschalter, der auf "an" oder "aus" steht. Wir sind eher, wie Tag und Nacht und kein Mensch kann genau sagen, wann nun Tag (also von den Lichtverhältnissen, nicht anhand der Uhrzeit) und wann Nacht ist. Deshalb hat man nach Astronomischen Grundlagen gesucht und den Tag in Stunden eingeteilt. Stichtage halten sich deshalb auch nicht an die Helligkeit sondern an die Stunde 0:00 Uhr. Beim Mensch VERSUCHT man im Zellstadium auf biochemischer Ebene Definitionen zu finden, bei der Geburt ist es eher willkürlich. Soweit ich weiß, ist die heutige Definition von Geburt der Zeitpunkt, an dem die Geburtswehen einsetzen, da das das natürliche Trennen von Mutter und Kind eigentlich unaufhaltbar macht. Aber im Recht kann man nicht vom Normalfall ausgehen, sondern muß Kaiserschnitt usw. mit einbeziehen.

    Fazit: Unser Gesetz ist ja nichts Göttliches, sondern von Menschen gemacht. Gerade was Geburt angeht (und damit hauptsächlich die Frage des spätesten Abtreibungszeitpunktes) legt sich das Gesetz nur ungern fest und bietet äußerst viel Interpretationsspielraum. Dich betrifft das zum Glück nicht mehr, da du deine Geburt hinter dir hast. Und vor deiner Geburt kannst du nicht sprechen und leider hat halt Erich Käster mal wieder recht: "Wer nicht spricht, für den wird nicht gesprochen" (Im Original: "Wer nicht sieht, wird nicht gesehen")

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