Hallo!
Wir nehmen z.Z. in Rechtslehre die Rechte der natürlichen
Person durch. Da hab ich nun gelernt, dass man nach der
Vollendung der Geburt seine Rechte erhält. Wieso erst da und
nicht schon nach der ersten Zellteilung?
Diese Frage wirft weitere Fragen auf: Wann ist die erste Zellteilung abgeschlossen? Leider bin ich in Biologie nicht besonders bewandert, aber ich bin sicher, daß es dort keinen bestimmten Zeitpunkt gibt. Man könnte es so festlegen, daß die Zellteilung bei vollendeter Zellkernteilung vollendet ist. Dann stellt sich wieder die Frage, wann der Zellkern geteilt ist. Und warum muß überhaupt eine Zellteilung stattfinden? Ist nicht eine befruchtete Einzelle schon "vollständig" in dem Sinne, daß sie alles hat, was sie zum Menschwerden braucht? OK, diese Fragen mal dahingestellt, können wir auch auf der anderen Seite weitermachen:
"Vollendung der Geburt"? Wann ist das? Ist das, wenn des Kind atmet oder wenn die Nabelschnur durchtrennt ist? Was ist, wenn das Kind atmet bevor die Nabelschnur durchtrennt ist? Was ist bei "Frühchen", die beatmet werden müssen? Ist selbstständiges Atmen Voraussetzung für Menschsein? Wann ist eine Kaiserschnittgeburt beendet?
Eine Überlegung: Wäre man nach der ersten Zellteilung eine "natürlich Person", wäre Abtreibung definitiv Mord. In bezug auf die Abtreibugn ergibt sich noch folgendes Problem:
Wenn du Patient eines Arztes bist, hat der Arzt die Pflicht, dich am Leben zu halten. Wenn du nicht der Patient eines Arztes bist, darf er dich nicht anrühren. Wie kann ein Arzt dich also abtreiben? Das ist nur dann möglich, wenn du erst gar nicht als Mensch definiert bist udn somit kein Patient-Arzt Verhältnis zustanden kommt.
Wie du siehst, ist das schwierig. Leider ist der Mensch nicht wie ein Lichtschalter, der auf "an" oder "aus" steht. Wir sind eher, wie Tag und Nacht und kein Mensch kann genau sagen, wann nun Tag (also von den Lichtverhältnissen, nicht anhand der Uhrzeit) und wann Nacht ist. Deshalb hat man nach Astronomischen Grundlagen gesucht und den Tag in Stunden eingeteilt. Stichtage halten sich deshalb auch nicht an die Helligkeit sondern an die Stunde 0:00 Uhr. Beim Mensch VERSUCHT man im Zellstadium auf biochemischer Ebene Definitionen zu finden, bei der Geburt ist es eher willkürlich. Soweit ich weiß, ist die heutige Definition von Geburt der Zeitpunkt, an dem die Geburtswehen einsetzen, da das das natürliche Trennen von Mutter und Kind eigentlich unaufhaltbar macht. Aber im Recht kann man nicht vom Normalfall ausgehen, sondern muß Kaiserschnitt usw. mit einbeziehen.
Fazit: Unser Gesetz ist ja nichts Göttliches, sondern von Menschen gemacht. Gerade was Geburt angeht (und damit hauptsächlich die Frage des spätesten Abtreibungszeitpunktes) legt sich das Gesetz nur ungern fest und bietet äußerst viel Interpretationsspielraum. Dich betrifft das zum Glück nicht mehr, da du deine Geburt hinter dir hast. Und vor deiner Geburt kannst du nicht sprechen und leider hat halt Erich Käster mal wieder recht: "Wer nicht spricht, für den wird nicht gesprochen" (Im Original: "Wer nicht sieht, wird nicht gesehen")