Schröders Vereidigung

Von: , Frage gestellt am Di, 2. Dez 2003

Hallo liebe wer-weiss-was-ler,

ich habe einen song gebastelt und den den Mitschnitt der Vereidigungsrede von Gerhard Schröder darüber gelegt. Kann ich das jetzt einfach zum download anbieten oder muß ich irgendwelche Urheberrechte beachten ?

Gruß

Richard

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schröders Vereidigung

    Hallo Richard,

    wenn Du eine Veröffentlichung machen möchtest wo Dritte beteiligt sind, mußt Du deren Einverständnis einholen. Sind diese nicht einverstanden kannst Du keine Veröffentlichung durchführen. Es geht hier in den medialen Rechtsbereich, wo bei einem eventuellen kommerziellen Erfolg Urheberrechte die sowohl bei Dir aber bei Herrn Schröder Dir gegenüber geltend gemacht werden können. Das beste Beispiel ist hierfür Stefan Raab mit seinem Erfolg Hol mir mal ne Flasche Bier. Herr Schröder hat hier eine Tantiemenzahlung in Höhe von 2 Millionen Euro erhalten.

    Gruß

    Rolf [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Schröders Vereidigung

      Hi Rolf,

      vielen Dank für die Information. Wie ist denn die Lage, wenn den song gar nicht kommerziell verwerten will (dafür ist er wohl auch nicht gut genung : ) ?


      Gruß

      Richard

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Schröders Vereidigung

        Hallo Richard,

        wenn Du keine Veröffentlich dessen vornimmst, also nur für den privaten Gebrauch, geht das in Ordnung. Aber sobald eine Veröffentlichung stattfindet, steht der Persönlichkeitsschutz im Vordergrund. Dies kann sogar Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Du darfst ja noch nicht einmal Fotos mit Dritten darauf, ohne deren Genehmigung, veröffentlichen. So verhält sich das hier ebenso. Dies dient zum Schutz eines jeden einezelnen Individium in Deutschland. Bloss die wenigsten wissen das, weil sie weder komerzielle noch sonst irgendwie bewußt negative Vorgehensweisen vorhaben. Dann kommt dann überraschenderweise von einem Rechtsanwalt eine Klagandrohung der Unterlassung.

        Gruß

        Rolf [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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