Re^3: Schröders Vereidigung
Hallo Richard,
wenn Du keine Veröffentlich dessen vornimmst, also nur für den privaten Gebrauch, geht das in Ordnung. Aber sobald eine Veröffentlichung stattfindet, steht der Persönlichkeitsschutz im Vordergrund. Dies kann sogar Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Du darfst ja noch nicht einmal Fotos mit Dritten darauf, ohne deren Genehmigung, veröffentlichen. So verhält sich das hier ebenso. Dies dient zum Schutz eines jeden einezelnen Individium in Deutschland. Bloss die wenigsten wissen das, weil sie weder komerzielle noch sonst irgendwie bewußt negative Vorgehensweisen vorhaben. Dann kommt dann überraschenderweise von einem Rechtsanwalt eine Klagandrohung der Unterlassung.
Gruß
Rolf
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