Nach vielen Mahnungen und letztlich der Drohung die Nebenkosten einzubehalten, hat unser Vermieter (ein beratender Betriebswirt!) eine Nebenkostenrechnung erstellt. Natürlich ist die nach meiner Auffassung unmöglich und unakzeptabel, denn es fehlen sowohl Eingangs- als auch Ausgangsgrößen. Schon das Fehlen von Maßeinheiten, ist für einen Dipl.Ing der Technik schmerzend. Eine Position in der Abrechnung erscheint uns aber ganz gegen das Recht zu sein, denn es gibt den Posten „Erst d. Abrechnung“. Dies sind doch Verwaltungskosten und nicht umlagefähige Kosten oder täusche ich mich da?
Wenn diese Kosten nicht umlagefähig sind, wo steht das, welches Gesetz trifft zu?
Nach wie vor interessiert mich in dem Zusammenhang noch, wie es sich mit einer Hausmeisterpauschale im freien Wohnungsmarkt verhält und welche Gesetzmäßigkeiten (mit Namen) hier gelten.
Für eine sehr schnelle gute Antwort bin ich wie immer sehr dankbar
Mit freundlich elektronischen Grüßen
Michael
Nach vielen Mahnungen und letztlich der
Drohung die Nebenkosten einzubehalten,
hat unser Vermieter (ein beratender
Betriebswirt!) eine Nebenkostenrechnung
erstellt. Natürlich ist die nach meiner
Auffassung unmöglich und unakzeptabel,
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mein Vorschlag, gehe zum Mieterverein oder zu einem Anwalt. Nur diese sind in der Lage anhand der Belege die Abrechnung zu überprüfen.