Hallo!
Folgende Situation: Haus und Grundstück gehörten meiner Oma. Ihr Sohn hat ein weiteres Haus darauf gebaut und das bestehende Haus mit in das neue Haus einbezogen (im Grunde nun ein großes Haus). Daraufhin wurden Grundstück und Haus auf den Sohn überschrieben mit der Klausel, daß Oma lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus besitzt. Der Sohn wird sich nun von seiner Frau trennen und das Haus wahrscheinlich verkaufen müssen weil er es mit einem Gehalt nicht finanzieren kann. Wie sieht es hier aus? Muß er dafür sorgen, daß Oma eine angemessene Wohnung bekommt? Der Käufer wird Oma mit ihrem Wohnrecht wohl kaum „übernehmen“. Wäre toll, wenn mir zu diesem Sachverhalt jemand was sagen könnte.
Herzlichen Dank schon mal.
Gruß,
Marina
Hallo,
rechtlichen Rat kann ich hier nicht geben, aber da ich Menschen in derselben Lage kenne, meine ich zu wissen, dass lebenslanges Wohnrecht eben lebenslanges Wohnrecht heißt, also gegen den Willen der Oma wohl nichts zu machen sein wird. Der Verkäufer kann also ohne Oma nicht verkaufen, es sei denn, der Käufer übernimmt auch sie. Jedenfalls war das in dem betreffenden Fall so.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Hallo!
Danke für Ihre rasche Antwort!
So was in der Art dachte ich mir schon… Wie wäre es aber, wenn mein Onkel das Haus finanziell nicht mehr halten kann und es zwangsversteigert würde? Stünde dann meiner Oma ein Teil des Erlöses zum Kauf einer Eigentumswohnung oder ähnlichem zu? Sie muß ja irgendwo bleiben.
Gruß,
Marina Wahl-DeVera
Wie wäre es aber,
wenn mein Onkel das Haus finanziell nicht mehr halten kann und
es zwangsversteigert würde? Stünde dann meiner Oma ein Teil
des Erlöses zum Kauf einer Eigentumswohnung oder ähnlichem zu?
Sie muß ja irgendwo bleiben.
Ja, Marina,
sie hat lebenslanges Wohnrecht, sie wird im Haus wohnen bleiben können (Vorausgesetzt es ist so im Grundbuch eingetragen).
Der Käufer muß diese Grundschuld ebenso übernehmen, wie ein mögliches Wegerecht oder sonstige Belastungen, die auf der Immobilie liegen.
In der Praxis heißt das, dass es evtl. schwierig wird, einen Käufer zu finden.
Gruß
Eckard.
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Hi,
sie hat lebenslanges Wohnrecht, sie wird im Haus wohnen
bleiben können (Vorausgesetzt es ist so im Grundbuch
eingetragen).
Der Käufer muß diese Grundschuld ebenso übernehmen, wie ein
mögliches Wegerecht oder sonstige Belastungen, die auf der
Immobilie liegen.
Ich erinner mich aber an einen Fall in München, wo es eben nicht so war. Die 90jährige Omi wurde per Räumungsklage von irgendeiner Bank rausgeworfen. Das kam weil das Haus per Zwangsversteigerung erworben wurde oder etwas ähnliches. Ich weiss es nicht genau, aber es gab da eine Sonderregelung. Vielleicht erinnert sich ja noch jemand dran, …
Gruß
C.