ich habe gestern einen Vertrag über Nachhilfestunden für meine Tochter über 6 Monate mit sofortigen Beginn abgeschlossen.
Diesen Vertrag möchte ich gerne kündigen, da seit gestern abend eine schulische Prüfungsvorbereitung angeboten wird, die ich sinnvoller halte.
Sehe ich das richtig, dass ich jeden Vertrag innerhalb 14 Tage kündigen kann oder muss ich irgendetwas berücksichtigen?
Diese Zwei-Wochen-Frist gibt es bei Fernabsatzgeschäften - also hauptsächlich bei internetgeschäften oder wenn die Firma dies anbietet. Ähnliches gibt es auch bei Haustürgeschäften - also die altbekannten aufgeschwatzten Zeitungsabos…
Wozu gibt es eigentlich verträge wenn kein Ar… sich daran halten will - bei fussballern würde dann wieder gemotzt werden über die Scheiss Millionäre *gg
MfG
Bernd
P.S.: Abgesehen davon finde ich es äusserst unseriös auf jede erdenkliche Art zu versuchen Verträge zu brechen!
wenn Du einen zeitlich begrenzten Vertrag über sechs Monate abgeschlossen hast und Du keinen trifftigen neagativen Grund wie Nichteinhaltung bestimmter vertraglichen Kriterien der Gegenseite hast, bist Du leider an die Einhaltung dieses Vertrages gebunden. Dafür sicherte er Dir Nachhilfe für diesen Zeitraum zu.
Sollte der Vertrag eine Ausstiegsklauses besitzen, der dazu führt, diesen vorzeitig zu beenden, solltest Du diesen dann für Dich in Anspruch nehmen. Oder einmal nachfragen unter welchen Umständen der Vertragspartner bereit wäre, den Vertrag zu stornieren.
Gruß
Rolf
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