Alleinerziehende(r) Mutter/Vater

Hallo Rechtsexperten!

Nun komme ich mit einer (vielleicht) seltsamen Frage. Ich hoffe Ihr könnt mir eine Antwort dazu geben und/oder eine interessante und fachkündige Diskussion damit anfangen!

Wann ist eine Frau /ein Mann „alleinerziehend“ nach deutschem Recht?

Welche Mindestbedingungen müssen erfüllt sein, um diese „Bezeichnung“ gerecht zu werden?

Wo steht das geregelt (welches Paragraph und welchen Gesetzbuch)?

Also, daß eine erwachsene Frau, die ein Kind geboren hat, ledig ist, allein mit diesem Kind lebt und die alleinige Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht für den kleinen hat, sich alleinerziehend nennen darf, ist schon klar und steht entsprechend nicht zur Debatte.

Mich interessiert wie das deutsche Gesetz es handhabt.

Von diesen o.g. Grundbedingungen ausgehend, bis wann ist ein Erwachsener „alleinerziehend“? (und ich meine es nicht nur von der Zeit her, sondern die Rahmenbedingungen)

Ich hoffe es war nicht zu durcheinander!
Ich danke Euch im Voraus sehr!

Schöne Grüße!
Helena

Hallo Helena,

Nun komme ich mit einer (vielleicht) seltsamen Frage.

Ja schon ein wenig seltsam. Versuch ich es mal, auch wenn ich nicht wirklich Rechtsexpertin bin:

Wann ist eine Frau /ein Mann „alleinerziehend“ nach deutschem
Recht?

Das ist IMO keine rechtliche Definition. Auswirkungen hat sie ja auch (zumindestens zu meiner Zeit) höchstens bei der Zuweisung von Kinderbetreuungseinrichtungen. Oder nein, zur Lohnsteuerklasse 2 gab es da sicher auch eine Regelung. Die dürfte aber von obiger Definition auch nicht abgewichen sein. Sollte aber, nach meinem aktuellen Kenntnisstand sowieso nur noch für Lohnsteuerklasse 2-Altfälle gelten.

Welche Mindestbedingungen müssen erfüllt sein, um diese
„Bezeichnung“ gerecht zu werden?

Mann oder Frau ohne Ehepartner aber mit Kind.

Wo steht das geregelt (welches Paragraph und welchen
Gesetzbuch)?

Ich kann mir höchstens vorstellen, dass irgendwelche kommunalen Kindergarten-/Hort-Ordnungen da Richtlinien dazu haben, aber eine Gesetzeslage dazu… Zur Lohnsteuerklasse gäbe wohl das Einkommensteuer-Gesetz Auskunft. Aber wie gesagt, die Alleinerziehenden-Lohnsteuerklasse ist ein Auslaufmodell.

Von diesen o.g. Grundbedingungen ausgehend, bis wann ist ein
Erwachsener „alleinerziehend“? (und ich meine es nicht nur von
der Zeit her, sondern die Rahmenbedingungen)

Diese Frage habe ich leider nicht verstanden. Als freie Interpretation: Wenn Mann/Frau heiraten, sind sie nicht mehr alleinerziehend.

Ich hoffe es war nicht zu durcheinander!

Schöne Grüße,
Karin