Finanzielle Sippenhaftung?

Hallo hochwohlgeborene Wissende ;o)

Rein interessemäßig, also ohne aktuellen Hintergrund, würden mich einige Fragen zum Thema Familienrecht, Sozialrecht und „Sippenhaftung“ interessieren.

Fall 1:
Erwachsenes Kind in sehr guten finaziellen Verhältnissen, Besitzer einer großzügigen Villa, verheiratet, eigene Kinder.
Die Eltern werden aufgrund widriger Umstände zum Sozialfall.
Frage:
Kann das Sozialamt vom Kind Erstattung der Kosten verlangen, und wieviel?
(Meine persönliche Meinung: ist kein Fall für´s Sozialamt, weil imho das Kind moralisch verpflichtet ist, die Eltern zu unterstützen.)

Fall 2:
Wie oben, jedoch widerfährt den Eltern ein Pleite der eigenen kleinen Firma, es laufen gewaltige Schuldenberge durch diese Pleite auf.
Frage:
Können Gläubiger oder Sozialamt auf das Vermögen des Kindes zugreifen?

Fall 3 + 4:
Wie die beiden oben geschilderten Fälle, allerdings ist diesmal das Kind der Sozialfall, die Eltern in der finanziell gutgestellten Lage.
Im Fall 3, meine Meinung: (Vermögende) Eltern sollten Kind unterstützen.

Vielen Dank für eure Denkleistung, Grüße, Fritz

Meine Meinung
Hallo wertester Fritz,

Fall 1:
Erwachsenes Kind in sehr guten finaziellen Verhältnissen,
Besitzer einer großzügigen Villa, verheiratet, eigene Kinder.
Die Eltern werden aufgrund widriger Umstände zum Sozialfall.
Frage:
Kann das Sozialamt vom Kind Erstattung der Kosten verlangen,
und wieviel?
(Meine persönliche Meinung: ist kein Fall für´s Sozialamt,
weil imho das Kind moralisch verpflichtet ist, die Eltern zu
unterstützen.)

Nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich sind direkte Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet.

Fall 2:
Wie oben, jedoch widerfährt den Eltern ein Pleite der eigenen
kleinen Firma, es laufen gewaltige Schuldenberge durch diese
Pleite auf.
Frage:
Können Gläubiger oder Sozialamt auf das Vermögen des Kindes
zugreifen?

Gläubiger nein, meines Erachtens kann aber das Sozialamt verlangen, dass die Kinder anstatt des Sozialamtes (bis zur Pfändungsfreigrenze) Unterhalt leisten.

Fall 3 + 4:
Wie die beiden oben geschilderten Fälle, allerdings ist
diesmal das Kind der Sozialfall, die Eltern in der finanziell
gutgestellten Lage.
Im Fall 3, meine Meinung: (Vermögende) Eltern sollten Kind
unterstützen.

Selbiges.

Grüße
Jürgen

AFAIK können auch Schenkungen innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden, um die Gläubiger zu befriedigen.

LG
Stuffi

Hallo hochwohlgeborene Wissende ;o)

Hallo untertänigster Nachfrager,

Fall 1:
Erwachsenes Kind in sehr guten finaziellen Verhältnissen,
Besitzer einer großzügigen Villa, verheiratet, eigene Kinder.
Die Eltern werden aufgrund widriger Umstände zum Sozialfall.
Frage:
Kann das Sozialamt vom Kind Erstattung der Kosten verlangen,
und wieviel?
(Meine persönliche Meinung: ist kein Fall für´s Sozialamt,
weil imho das Kind moralisch verpflichtet ist, die Eltern zu
unterstützen.)

Die Verpflichtung besteht nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich.
Falls das „Kind“ sich sperrt, wird das Sozialamt diesen Anspruch auf sich überleiten und gegen das Kind geltend machen.

Fall 2:
Wie oben, jedoch widerfährt den Eltern ein Pleite der eigenen
kleinen Firma, es laufen gewaltige Schuldenberge durch diese
Pleite auf.
Frage:
Können Gläubiger oder Sozialamt auf das Vermögen des Kindes
zugreifen?

Gläubiger: nein
Sozialamt: s.o., also ja, dabei jedoch hohe Freigrenzen, die nicht angetastet werden dürfen.
Die Eltern müssen sehen, wie sie Ihre Schulden loswerden - dazu gibt es ja Insovenzverfahren.

Fall 3 + 4:
Wie die beiden oben geschilderten Fälle, allerdings ist
diesmal das Kind der Sozialfall, die Eltern in der finanziell
gutgestellten Lage.
Im Fall 3, meine Meinung: (Vermögende) Eltern sollten Kind
unterstützen.

Das gleiche wie oben, nur umgekehrt.

Gruß
HaWeThie

Danke!
Herzlichen Dank!

Grüße, Fritz