Wie werde ich mein Geld los? (länger)

Liebe Rechtsexperten,

ich habe ein etwas ungewöhnliches Problem: Ich erarbeite an meiner Universität ein Lehrbuch, an dem etwa 50 Autorinnen und Autoren mitarbeiten. Dieses Projekt wird aus Drittmitteln finanziert. Am 31. Dezember läuft es aus, Rechnungsschluss der Universitätskasse ist am Freitag dieser Woche, danach sind keine Zahlungen mehr möglich.

Ich habe mit allen Autoren Verträge abgeschlossen, die besagen, dass jeder Autor für seinen Beitrag ein Honorar bekommt, wenn er den Text bis zu einem bestimmten Termin einreicht und er von den Herausgebern akzeptiert wird. Dazu habe ich von allen Autoren schon vor über einem Jahr die Bankverbindungen erbeten. Die haben mir auch alle genannt. Nur einer nicht. Dieser (polnische) Autor hat zwar seinen Text geschickt, auf seine Bankdaten warte ich bis heute. Ich habe dann im Laufe des Jahres insgesamt 5 e-mails und 3 Briefe geschickt, in denen ich um die Bankverbindung bat und darauf hinwies, dass das Projekt Ende Dezember ausläuft und ich ohne Bankdaten nicht überweisen kann. Den letzten Brief habe ich als eine Art Mahnung formuliert, aus der klar hervorgeht, dass ich nach dem 6. Dezember kein Geld mehr anweisen kann. Es half alles nicht. Gestern habe ich dann versucht, den Autoren telefonisch in Polen zu erreichen. Ich bekam nur seine Sekretärin an den Apparat, die mir mitteilte, ihr Chef sei sehr beschäftigt und habe keine Zeit. Und seine Bankverbindung wollte sie mir auch nicht geben. Wie sieht nun die Rechtslage aus? Bei uns im Institut gibt es zwei Meinungen:

  1. Der Mann hat geliefert, kann deshalb sein Honorar fünf Jahre lang einfordern, und es ist eben unser Problem, wie er sein Geld bekommt. Im Zweifel müssen wir es ihm persönlich vorbei bringen.
  2. Wenn der Autor liefert, aber trotz achtfacher Aufforderung seine Bankverbindung nicht nennt, können wir eben auch nichts machen. Zudem kommt der Mann aus Polen, und einen internationalen Prozess wegen 200 Euro Autorenhonorar wird er schon nicht anstrengen.

Ich neige natürlich zu der zweiten Lösung, da mir alles andere wahnsinnige Arbeit macht. Unsere Uni stellt beispielsweise nur auf Sonderantrag Schecks aus, die ich zurücklegen kann und pocht ansonsten auf die normale Auszahlung per Überweisung. Da mein Drittmittelkonto am Freitag geschlossen wird, weiß ich nicht, was ich tun soll. Habt Ihr Ratschläge?

Danke und Gruß,

Matthias

Gläubigerverzug
Hallo,

das ist ein ebenso klassischer wie seltener Fall des Gläubigerverzuges, d.h. derjenige, der etwas zu bekommen hat, nimmt es nicht an. Die Regelungen dazu findest Du in den §§ 293ff BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/293.html

Besonders interessant dürften dabei für Dich die §§ 301 (Wegfall der Verzinsung) und 304 (Ersatz von Mehraufwendungen) sein.

In der Tat hat der Mann einen Anspruch auf Auszahlung seines Honorars, wobei ich mir jetzt über die Verjährungsfrist nicht ganz im Klaren bin. Die Praxis macht das ganze jetzt nicht unbedingt einfacher. Der Grund, daß das Konto weg ist, ist aus rechtlicher Sicht kein guter. Berufung auf „Unmöglichkeit der Leistung“ ist bei Geld nicht möglich.

Mal ein paar Fragen, um bei der Sache weiterzukommen:

  1. Wer ist denn genau der Vertragspartner des Herrn Autor?
  2. Ist eine Barabhebung möglich?
  3. Ist die Einrichtung eines weiteren, zweckgebundenen Kontos und eine Überweisung vom Projekt-konto auf das neue Konto möglich?

Gruß,
Christian

P.S.
Wirklich ein amüsanter Fall. Fast schon was für eine TV-Sendung. Vergiß bloß nicht, den ganzen Fall zu dokumentieren, damit Du die Geschichte noch in zehn Jahren erzählen kannst :wink:

Hallo Matthias,

geh zur Bank und lass diese die Auslandszahlung per Scheck ausführen, wenn es denn nach Polen geht. Die Adresse scheinst du ja zu haben.

Schon ist das Problem gelöst.

Wenn das dir eigentlich zu teuer ist und du dich darauf berufen willst, dass er hier nicht sehr kooperativ ist, dann kannst du ihm ja die Kosten für die Zahlung aufhalsen.

Gruß ivo

Hi Christian,

danke erstmal für die fixe Antwort.

Mal ein paar Fragen, um bei der Sache weiterzukommen:

  1. Wer ist denn genau der Vertragspartner des Herrn Autor?

Mein Universität, die ein Drittmittelkonto einer privaten Stiftung verwaltet.

  1. Ist eine Barabhebung möglich?

Bei Honorarverträgen nicht. Ich kann mir lediglich Bargeld auszahlen lassen, wenn ich beispielsweise bei einer Projekttagung ein Restaurant bezahlen muss, Honorarverträge rechnet unsere Uni dagegen zentral über eine eigene Abteilung ab. Unsere Rechnungsstelle stellte sich bereits quer, als ich den Sachverhalt schildert. So etwas sei der Sachbearbeiterin noch nie untergekommen. Grundsätzlich werden Honorare nur auf Grundlage eines Vertrages und nur per Überweisung ausgezahlt.

  1. Ist die Einrichtung eines weiteren, zweckgebundenen Kontos
    und eine Überweisung vom Projekt-konto auf das neue Konto
    möglich?

Nee, das ist ja das doofe. Die Stiftung schließt das projektgebundene Konto zum Jahresende. Ich bekam bereits eine Mitteilung, dass sämtliche Zahlungen definitiv zum Jahresende geleistet werden müssen und danch der Rest an die Stiftung zurückfließt.

Ich glaube langsam wirklich, ich lege es darauf an und zahle jetzt nicht. Lange arbeite ich hier ohnehin nicht mehr und was der kann (nämlich 13 Monate nicht reagieren), kann ich schon lange…

Grüße und nochmals Danke!

Matthias

Hallo nochmal

Mal ein paar Fragen, um bei der Sache weiterzukommen:

  1. Wer ist denn genau der Vertragspartner des Herrn Autor?

Mein Universität, die ein Drittmittelkonto einer privaten
Stiftung verwaltet.

na, das ist doch fein. Nun gibt es zwei Möglichkeiten, wobei die Entscheidung von Deinem Einsatzwillen abhängt:

  1. Du gehst nochmal zu den Leuten, die die Hand über das Geld halten und erklärst ihnen, daß die Uni noch die nächsten paar Jahre zahlen muß, wenn der Autor doch anklopft, nur mit dem Unterschied, daß dann das überschüssige und eigentlich ja u.a. zur Honorarzahlung vorgesehene Geld weg ist. Konkrete Frage ans Personal: „Wollen Sie die Verantwortung dafür übernehmen, daß die Uni Geld verliert oder jetzt ein bißchen flexibel sein?“

  2. Du läßt die Sache ihren Lauf nehmen.

Gruß,
Christian

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Hallo!

Könnte man die Schuld gerichtlich schuldbefreiend hinterlegen? Ich hab keine Ahnung wie das in Deutschland geregelt ist.

Gruß
Tom

Hallo!

Könnte man die Schuld gerichtlich schuldbefreiend hinterlegen?
Ich hab keine Ahnung wie das in Deutschland geregelt ist.

Hi,

ja das ist möglich. Ich hatte den Notar kürzlich beim Hauskauf diesbezüglich gefragt (die Verkäufer mußten sich noch über die Verteilung des Geldes einigen und ich wollte wissen was zu machen ist wenn sie das nicht rechtzeitig schaffen). Das genaue Prozedere kenne ich aber nicht, die Verkäufer haben die nötige Einigung erziehlt…:wink:

Gruß Stefan

Hallo,

das Problem ist ja, daß Michael an das Geld nur per Überweisung an Autor rankommt. Sonst gäbe es ja diverse Alternativen.

Gruß,
Christian

Hallo!

das Problem ist ja, daß Michael an das Geld nur per
Überweisung an Autor rankommt. Sonst gäbe es ja diverse
Alternativen.

Ja eben - genau deshalb meine Frage.

Gruß
Tom