Habe letztens im Baumarkt gesehen, dass es auch nicht witterungsbeständige
Sprühfarbe gibt. Was ist, wenn jemand damit mein Haus ansprüht. Ist das dann
„legal“ weil die Farbe sich wieder nach ein paar Regeneschauern abwäscht?
MfG
Der Michael
Habe letztens im Baumarkt gesehen, dass es auch nicht witterungsbeständige
Sprühfarbe gibt. Was ist, wenn jemand damit mein Haus ansprüht. Ist das dann
„legal“ weil die Farbe sich wieder nach ein paar Regeneschauern abwäscht?
MfG
Der Michael
Ist das dann
„legal“ weil die Farbe sich wieder nach ein paar
Regeneschauern abwäscht?
Nein, darauf würde ich besser nicht hoffen, denn so einfach mal wieder wisch und weg ist sicher nicht, und bis zur vollständigen Entfernung wird es sicher eine Weile dauern. Auch ist es in der Literatur und Rechtsprechung recht gefestigte Meinung, dass auch vorübergehende Beeinträchtigungen durchaus eine Sachbeschädigung sein können, selbst dann, wenn diese leicht wieder zu beseitigen sind oder den Gebrauch der Sache nicht direkt beeinträchtigen. Das Gesetz schützt hier einfach die Sachen in dem vom Eigentümer gewollten Zustand und schützt diesen vor ihm unliebsamen Einflussnahmen Dritter.
Gruß vom Wiz
Hallo!
Vielleicht sollte man noch ergänzen: Selbst falls es keine Sachbeschädigung sein sollte ist es dennoch keinesfalls legal, da ein Besprühen einer Mauer eine Verletzung des fremden Eigentumsrechtes ist, zivilrechtliche Konsequenzen kann das also allemal haben.
Gruß
Tom