Kündigung nach Arbeitsunfall

Hallo Zusammen,
Frage für einen Freund:
Am 20.11.03 wurde dem Chef telefonisch mitgeteilt, das Freund vom Gerüst gefallen und nicht weiter arbeiten kann. Freund fuhr ins Krankenhaus und wurde arbeitsunfähig geschrieben. Seit dem täglich in ärztlicher Behandlung. Und bis auf weiteres krank.
Heute kam Kündigungsschreiben datiert auf den 20.11.03 mit Kündigung zum 30.11.03, Poststempel der 02.12.03, wegen Arbeitsmangel müsse man die Kündigung aussprechen.
Gehalt kam die letzten Monate schleppend, Chef hatte wohl auch Andeutungen gemacht, das zum Ende des Jahres die Firma dicht mache. Gehalt für Oktober und November steht noch aus, bzw. wurden kleine Abschlagzahlungen geleistet. Urlaubsanspruch besteht auch noch ca. 10 Tage.
Ist der Weg, so wie ich ihn empfohlen hab, Rechtsanwalt und Arbeitsgericht, der Richtige ? Kann man auch ohne Rechtsanwalt zum Arbeitsgericht, denn wer trägt die Kosten ? Muß jetzt in der Krankheit zum Arbeitsamt gegangen werden zur Arbeitslosmeldung ?
Vielen Dank euch Wissenden :wink:
Liebe Grüße
Caschmi

Hallo Caschmi,

… Heute kam Kündigungsschreiben datiert auf den 20.11.03 mit
Kündigung zum 30.11.03, Poststempel der 02.12.03, wegen
Arbeitsmangel müsse man die Kündigung aussprechen.

Die ist nicht wirksam! Nicht nur die Kündigungsfrist muss eingehalten
weden, sondern dem AG auch fristgerecht zugehen.

Gehalt kam die letzten Monate schleppend, Chef hatte wohl auch
Andeutungen gemacht, das zum Ende des Jahres die Firma dicht
mache. Gehalt für Oktober und November steht noch aus, bzw.
wurden kleine Abschlagzahlungen geleistet. Urlaubsanspruch
besteht auch noch ca. 10 Tage.
Ist der Weg, so wie ich ihn empfohlen hab, Rechtsanwalt und
Arbeitsgericht, der Richtige ? Kann man auch ohne Rechtsanwalt
zum Arbeitsgericht, denn wer trägt die Kosten ?

Aber sicher besteht die Möglichkeit, ohne Anwalt Klage vor dem
Arbeitsgericht zu erheben. M.E. ist bei der klaren Sachlage vorerst
auch kein Anwalt notwendig (kann man ggf. auch nachholen). Die Kosten
(gering) hat der AN zu tragen. Dran denken, die Klagefrist beträgt
lediglih 3 Wochen - also möglichst nix wie hin.

Muß jetzt in der Krankheit zum Arbeitsamt gegangen werden zur
Arbeitslosmeldung ?

Sollte er unbedingt tun, wenn er denn gehfähig ist. Es besteht die
Verpflichtung der Meldung unmittelbar nach Bekanntwerden der
Kündigung.

Gruß,
Beatrice

Hallo.

… Heute kam Kündigungsschreiben datiert auf den 20.11.03 mit
Kündigung zum 30.11.03, Poststempel der 02.12.03, wegen
Arbeitsmangel müsse man die Kündigung aussprechen.

Die ist nicht wirksam! Nicht nur die Kündigungsfrist muss
eingehalten
weden, sondern dem AG auch fristgerecht zugehen.

Trotzdem bleibt die Kü wirksam!!! Sie wird lediglich umgedeutet.

Gehalt kam die letzten Monate schleppend, Chef hatte wohl auch
Andeutungen gemacht, das zum Ende des Jahres die Firma dicht
mache. Gehalt für Oktober und November steht noch aus, bzw.
wurden kleine Abschlagzahlungen geleistet. Urlaubsanspruch
besteht auch noch ca. 10 Tage.
Ist der Weg, so wie ich ihn empfohlen hab, Rechtsanwalt und
Arbeitsgericht, der Richtige ? Kann man auch ohne Rechtsanwalt
zum Arbeitsgericht, denn wer trägt die Kosten ?

Aber sicher besteht die Möglichkeit, ohne Anwalt Klage vor dem
Arbeitsgericht zu erheben. M.E. ist bei der klaren Sachlage
vorerst
auch kein Anwalt notwendig (kann man ggf. auch nachholen). Die
Kosten
(gering) hat der AN zu tragen. Dran denken, die Klagefrist
beträgt
lediglih 3 Wochen - also möglichst nix wie hin.

Woher weißt Du, ob Kündigungsschutz besteht? Meine Glaskugel ist jedenfalls noch nicht so weit…

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Vorab müßte man erst einmal ein paar Details wissen.

Wie groß ist der Betrieb?
Wielange arbeitet Dein Freund schon da?
Gilt ein Tarifvertrag (vielleicht zufällig BRTV Bau?)
Existiert ein AV? Wenn ja: Was ist vertraglich dort zum Thema Kündigungsfristen vereinbart?

Die Meldung beim AA sollte vorgenommen werden. Sollte dies wegen der Krankheit nicht möglich sein, beim AA anrufen und die weitere Vorgehensweise abklären.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Ihr solltet aufpassen, daß ihr die Fristen für Insolvenzgeld nicht versäumt! Dies bekommt man „nur“ drei Monat rückwirkend. Wie das bei Teilzahlungen des Gehaltes ist solltet ihr beim AB nachfragen, das kann man ja auch vom Krankenhaus aus ;o)

Bernd

Morgen Beatrice,

Hallo Caschmi,

… Heute kam Kündigungsschreiben datiert auf den 20.11.03 mit
Kündigung zum 30.11.03, Poststempel der 02.12.03, wegen
Arbeitsmangel müsse man die Kündigung aussprechen.

Die ist nicht wirksam! Nicht nur die Kündigungsfrist muss
eingehalten
weden, sondern dem AG auch fristgerecht zugehen.

So habe ich das auch gesehen ! Laut Arbeitsvertrag sind das 3 Wochen vor Monatsende.

Gehalt kam die letzten Monate schleppend, Chef hatte wohl auch
Andeutungen gemacht, das zum Ende des Jahres die Firma dicht
mache. Gehalt für Oktober und November steht noch aus, bzw.
wurden kleine Abschlagzahlungen geleistet. Urlaubsanspruch
besteht auch noch ca. 10 Tage.
Ist der Weg, so wie ich ihn empfohlen hab, Rechtsanwalt und
Arbeitsgericht, der Richtige ? Kann man auch ohne Rechtsanwalt
zum Arbeitsgericht, denn wer trägt die Kosten ?

Aber sicher besteht die Möglichkeit, ohne Anwalt Klage vor dem
Arbeitsgericht zu erheben. M.E. ist bei der klaren Sachlage
vorerst
auch kein Anwalt notwendig (kann man ggf. auch nachholen). Die
Kosten
(gering) hat der AN zu tragen. Dran denken, die Klagefrist
beträgt
lediglih 3 Wochen - also möglichst nix wie hin.

Termin bei Rechtsanwalt wird heute gemacht, da er das ganze Prozedere ja nicht weiß, auch noch eigenes Arbeitsmaterial an der Baustelle liegen hat, welches der Chef in Verwahrung nehmen wollte, auch hat der Freund Auslagen für die Baustelle gehabt und ist in Vorkasse getreten für den Chef (ich kann sowas auch nicht verstehen, kein Geld bekommen und noch draufzahlen)

Muß jetzt in der Krankheit zum Arbeitsamt gegangen werden zur
Arbeitslosmeldung ?

Sollte er unbedingt tun, wenn er denn gehfähig ist. Es besteht
die
Verpflichtung der Meldung unmittelbar nach Bekanntwerden der
Kündigung.

Wird am Montag sofort erledigt, wenn die Hüfte nicht mitspielt, muss er dies halt wohl telefonisch erledigen…

Gruß,
Beatrice

Danke und Gruß
Caschmi

Hallo.

Vorab müßte man erst einmal ein paar Details wissen.

Wie groß ist der Betrieb?

Ich glaube so um die 6 Arbeiter

Wielange arbeitet Dein Freund schon da?

1,5 Jahre

Gilt ein Tarifvertrag (vielleicht zufällig BRTV Bau?)

Ups, keine Ahnung, da muss ich nachhören

Existiert ein AV? Wenn ja: Was ist vertraglich dort zum Thema
Kündigungsfristen vereinbart?

3 Wochen vor Monatsende

Die Meldung beim AA sollte vorgenommen werden. Sollte dies
wegen der Krankheit nicht möglich sein, beim AA anrufen und
die weitere Vorgehensweise abklären.

Montag wird er hingehen oder anrufen, ich weiß nicht wie schwer die Verletzungen sind, aber laufen oder hinken wird er wohl noch können.

Gruß,
LeoLo

Danke und Gruß zurück
Caschmi

Hallo

Wie groß ist der Betrieb?

Ich glaube so um die 6 Arbeiter

„Ich glaube so um die“ ist zu unpräzise. Man müßte schon die genaue Anzahl wissen und gleichzeitig auch, ob es sich um Voll- oder Teilzeitkräfte handelt. Im letzteren Falle benötigt man auch die Arbeitsstunden / Woche.

Wielange arbeitet Dein Freund schon da?

1,5 Jahre

Gilt ein Tarifvertrag (vielleicht zufällig BRTV Bau?)

Ups, keine Ahnung, da muss ich nachhören

Soweit es sich um die Baubranche handelt, würde der allgemeinverbindliche BRTV Bau Anwendung finden.

Existiert ein AV? Wenn ja: Was ist vertraglich dort zum Thema
Kündigungsfristen vereinbart?

3 Wochen vor Monatsende

Wenn im AV 3 Wochen zum Monatsende vereinbart sind, muß der AG diese auch einhalten, für den Fall, daß ein TV Anwendung findet und kürzere Fristen regelt. Im anderen Falle muß der AG die gesetzliche Mindestküfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende einhalten. Die Kü würde demnach umgedeutet. In beiden Fällen wäre das Ende der Beschäftigung hier jedoch identisch (31.12.).

Gruß,
LeoLo