ich betreue eine Firma, die mehrere Domainsendungen hat (also .de, .com, .biz etc.)
Der Name der Firma ist gleichzeitig Name der Domain.
Die .com-Domäne wurde seinerzeit von einer Firma in Amerika betreut. Diese Firma schrieb nun am 3. Dezember, das die .com-Domäne zum 6.11.2003 ablaufen würde. Leider kam diese Info zu spät und der fällige Betrag wurde also nicht bezahlt.
Mittlerweile hat sich diese Domäne nun eine Firma an Land gezogen, die ihren Sitz in Los Angeles hat. Deren Website sagt NIX über die Firma aus.
Wie kann man nun an die .com-Domäne wieder rankommen?? Gibt es rechtliche Mittel, diese Seite einzufordern oder sieht die Rechtslage in den USA anders aus.
Kennt jemand einen Anwalt, der sich mit solchen Problemen gut auskennt und dessen Sitz im Raum Koblenz ist??
Fragen über Fragen - trotzdem hoffe ich auf eure Antworten.
international sind solche Sachen, vorsichtig ausgedrückt, recht hässlich. Nur wenn die Firma durch den Verlust der COM-Domain größere wirtschaftliche Verluste hat, bzw. genug Geld hat, sich ein nicht ganz einfaches, längeres und teureres Verfahren zu leisten, würde ich da etwas unternehmen. Der eher aus Spaß an der Freud vom kleinen und an sich nur national tätigen Mittelständler registrierte COM-Eintrag lohnt dies sicher nicht.
Alternative zu einem Rechtsstreit wäre natürlich ein Rückkauf, und in diese Richtung würde ich zunächst einmal gehen. Am besten natürlich über einen Strohmann. Ich mache solche Sachen hin und wieder und der letzte Domaingrabber wird sich nur noch halb so sehr über seine $ 400 freuen, wenn er erfährt, dass ich ihm die Domain für eine Tochter eines der weltweit größten Automobilhersteller abgekauft habe, die auch das Mehrfache gezahlt hätte. So haben wir die Sache innerhalb von einer Woche abgewickelt bekommen und die $ 400,-- standen natürlich im keinem Verhältnis zu den Kosten eines vom Ausgang in diesem Fall sogar unklaren Rechtsstreits.
Will man einen Rechtsstreit allerdings tatsächlich austragen, sollte dies sinnvollerweise vor der WIPO in Wien geschehen. Da muss man aber mit Verfahrensdauern gerne mal jenseits der Jahresfrist rechnen und braucht natürlich einen im internationalen Recht bewanderten Anwalt, der zudem auch noch etwas vom Internet versteht. Die sind nicht so ganz weit gestreut. Noch so ungefähr in der Nähe von Koblenz hätte ich da den befreundeten Kollegen Gfrörer aus Wallmerod anzubieten (ca. 40km von Koblenz), der zumindest IT-Recht im Allgemeinen macht, von dem ich aber nicht weiß, inwieweit der sich auch internationalrechtlich tummelt. Ansonsten kannst du dich gerne auch bei mir per Mail melden, allerdings ist Hannover nun nicht gerade so ganz um die Ecke. Dafür stecke ich aber auch in beiden Themen ganz gut drin (habe hier immer noch eine angefangene Dissertation zum internationalen Online-Recht liegen).
Gruß vom Wiz
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